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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Online-Werbung auf den Webseiten
der Feierabend Online Dienste für Senioren GmbH
- im folgenden "Feierabend" genannt -


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen und die Abwicklung aller Vertragsverhältnisse zwischen Feierabend und unternehmerisch tätigen Kunden über die Erbringung Online-Werbung auf der Internetseite "www.feierabend.de". Sie finden auf Verbraucher keine Anwendung. Für sonstige Werbeleistungen außerhalb der Internetseite gelten die nachstehenden Regelungen sinngemäß.

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feierabend in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde, widersprochen.

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2. Zustandekommen des Vertrages

2.1.
Ein rechtswirksamer Vertrag über die Erbringung von Werbeleistungen kommt ausschließlich mit Unterzeichnung und Rücksendung des von Feierabend an den Kunden übermittelten Angebotes zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot, Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Angebot ist vom Kunden vor Unterzeichnung auf offensichtliche Fehler zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Feierabend solche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen, damit diesen abgeholfen werden kann.

2.2.
Sämtliche Angebote von Feierabend sind freibleibend und verstehen sich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Internetseite "www.feierabend.de" im Internet. Für Störungen des Internets oder der ihm zugrundeliegenden Verbindungen, die außerhalb der Sphäre von Feierabend liegen, ist Feierabend nicht verantwortlich.

2.3.
Bestimmte Termine für die Schaltung von Werbemitteln werden stets nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Feierabend vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse oder technischer Störungen im Zusammenhang mit dem Internetbetrieb, unabhängig davon, ob diese bei Feierabend selbst oder bei dem Provider oder bei sonstigen mit der Bereitstellung der Verbindungen und Speicherkapazitäten beauftragten Dritten eintreten. Derartige Umstände berechtigen Feierabend, den vorgesehenen Schaltungstermin nach billigem Ermessen zu verändern, sofern sie nicht von Feierabend selbst zu vertreten sind.

2.4.
Handelt es sich bei dem Kunden um eine Werbeagentur oder einen sonstigen Werbemittler, so verpflichtet sich diese mit der Auftragserteilung, eine gegebenenfalls vereinbarte Mittlergebühr weder ganz noch in Teilen an den Werbetreibenden weiterzugeben. Ein Abweichen von dieser Regelung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Feierabend.

2.5.
Die Zusammenfassung von Kunden im Rahmen von Verbundwerbung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Feierabend.

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3. Datenanlieferung und Auftragsausführung

3.1.
Der Kunde hat Feierabend alle für die Auftragsausführung benötigten Daten spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin zur Verfügung zu stellen. Elektronische Daten sind in dem von Feierabend vorgegebenen, jedenfalls aber in einem zur Weiterverarbeitung geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Format und frei von Computerviren anzuliefern.

3.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die werbliche Nutzung übermittelten Daten und Informationen vor Übermittlung auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Insbesondere hat der Kunde vor Übermittlung zu prüfen und sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten Daten und Informationen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namen-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzen und nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Strafgesetze, Jugendschutzvorschriften oder Wettbewerbsrecht verstoßen, und dass der Kunde über die für die werbliche Nutzung der Daten erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Eine Pflicht von Feierabend zur Prüfung der übermittelten Daten und Werbemittel auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit besteht nicht. Der Kunde stellt Feierabend insoweit von allen aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner vorstehend genannten Prüfungspflichten entstehenden Ansprüchen Dritter und den aus der Inanspruchnahme von Feierabend entstehenden Kosten, insbesondere Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten, frei.

3.3.
Feierabend wird die übermittelten Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen speichern und verpflichtet sich, diese ausschließlich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck zu verwenden. Soweit Feierabend in dem Zusammenhang eigene Online-Werbung konzipiert oder gelieferte Daten in maßgeblicher Weise verändert, verbleiben die hieran entstehenden Rechte bei Feierabend.

3.4.
Feierabend ist berechtigt, nach der Auftragserteilung durch den Kunden übermittelte Werbemittel ganz oder zum Teil abzulehnen, soweit diese gegen geltendes Recht oder behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstoßen oder durch den Deutschen Werberat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beanstandet wurden oder aber ihre Zugänglichmachung für Feierabend wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer Gestaltung, namentlich wegen pornographischer, gewaltverherrlichender, verunglimpfender oder sonstiger mit den guten Sitten nicht vereinbarer Inhalte unzumutbar ist. Darüber hinaus kann Feierabend bereits geschaltete Werbemittel unter den vorstehenden Voraussetzungen jederzeit vom Netz nehmen oder sperren. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Werbung, insbesondere an Daten, auf die mit der Werbung durch einen Link oder auf sonstige Weise verwiesen wird, dergestalt vornimmt, dass diese die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.

Die Ablehnung, Entfernung oder Sperrung eines Werbemittels wird Feierabend dem Kunden unverzüglich anzeigen. Sie hat auf die Vergütungspflicht keinen Einfluss, Feierabend hat sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die aus der anderweitigen Nutzung der vorgesehenen Werbeflächen erlangt werden.

3.5.
Der Kunde haftet gegenüber Feierabend für jeglichen aus der Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten erwachsenen Schaden. Unterbleibt eine nach den vorstehenden Regelungen zu erbringende Datenanlieferung des Kunden, so ist Feierabend nach angemessener Fristsetzung und entsprechender Androhung zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3.6.
Die Platzierung der Werbemittel einschließlich nachträglicher Positionsänderungen auf der Webseite nimmt Feierabend, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. Es kann jedoch nicht schlechthin ausgeschlossen werden, dass in sichtbarer Nähe der von Feierabend platzierten Online-Werbung des Kunden nicht auch Werbungen für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten platziert werden. Dies gilt namentlich für Platzierungen innerhalb einer einzelnen Webseite.

3.7.
Feierabend behält sich darüber hinaus das Recht vor, einzelne Werbemittel, die nicht oder nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet sind, gesondert als solche auszuweisen.

3.8.
Mit der Schaltung des Werbemittels und dem damit einhergehenden Eintritt der öffentlichen Verfügbarkeit gilt die vereinbarte Werbeleistung als vollendet. Einer weitergehenden Abnahme bedarf es aufgrund der Beschaffenheit der Leistung regelmäßig nicht.

3.9.
Die Pflicht von Feierabend zur Aufbewahrung der gelieferten Daten endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Soweit der Kunde die Rückgabe der gelieferten Daten wünscht, wird er dies Feierabend spätestens eine Woche vor Vertragsende mitteilen. Andernfalls ist Feierabend zur Vernichtung und Löschung der Daten und übergebenen Datenträger berechtigt.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.
Feierabend wird dem Kunden über die erbrachten Werbeleistungen ordnungsgemäße Abrechnung erteilen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach erfolgter Buchung des Werbemittels stets sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2.
Alle mitgeteilten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3.
Mit Erhalt der ersten Zahlungserinnerung, aber auch ohne Zahlungserinnerung spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. In dem Fall ist Feierabend berechtigt, von dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt jedoch vorbehalten.

4.4.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder lässt er unberechtigterweise Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder liegen sonstige Anhaltspunkte für einen Vermögensverfall vor, so ist Feierabend berechtigt, die weitere Ausführung der zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegebenen Werbeleistungen zu verweigern oder bereits geschaltete Werbemittel zurückziehen oder zu sperren und die weitere Leistungserbringung von diesem Zeitpunkt an nur noch Zug-um-Zug zu gewähren oder von der Einhaltung gesondert vereinbarter Zahlungsziele abhängig zu machen. Die mit der Zurückziehung oder Sperrung von Daten entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.5.
Feierabend behält sich eine Änderung der Preise für die angebotenen Werbeleistungen vor. Bezüglich bereits bestätigter Aufträge werden diese Änderungen jedoch nur wirksam, wenn sie dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Schaltungstermin mitgeteilt wurden. Nach Mitteilung der Preiserhöhung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Wird das Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung ausgeübt, so gelten die geänderten Preise mit der Schaltung des Werbemittels als vereinbart.

4.6.
Für Dauerschuldverhältnisse, welche die ständige Erbringung von Werbeleistungen mit periodisch zu entrichtender Vergütung zum Inhalt haben, steht Feierabend im übrigen das Recht zu, auch nach erfolgter Schaltung des Werbemittels eine nachträgliche, billigem Ermessen entsprechende Anpassung der Preisstruktur vorzunehmen, sofern und soweit sich die Marktverhältnisse oder die Preise der in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten maßgeblich geändert haben. Feierabend wird den Kunden über die geänderten Preise umgehend informieren. Liegt der neue Preis 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht muss unverzüglich nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung ausgeübt werden. Andernfalls verfällt das Kündigungsrecht.

4.7.
Ein Recht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Feierabend steht dem Kunden nur mit ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Anspruch von Feierabend nur auf-grund einer Forderung aus demselben Vertragsverhältnis herleiten. Ein Recht zur Abtretung von Ansprüchen gegen Feierabend an Dritte steht dem Kunden nicht zu.

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5. Gewährleistung

5.1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Funktionalität von Computerprogrammen im Allgemeinen und Internetseiten im Speziellen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen durchgehend und uneingeschränkt zu gewährleisten.

5.2.
Feierabend behält sich das Recht vor, einzelne Webseiten einschließlich der darin eingestellten Werbemittel zum Zwecke der Durchführung notwendiger Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten in regelmäßigen Abständen kurzzeitig vom Netz zu nehmen.

5.3.
Des weiteren übernimmt Feierabend keine Gewähr für das Erreichen eines bestimmten Verbreitungsgrades oder Werbeerfolges der Werbeleistung, beispielsweise die Menge der erreichten Page Impressions und clicks. Diesbezügliche Angaben von Feierabend im Rahmen der Vertragsanbahnung stellen lediglich unverbindliche Erfahrungswerte dar, es sei denn, sie wurden von Feierabend bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesichert.

5.4.
Vor diesem Hintergrund gewährleistet Feierabend die nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktionalität der in Auftrag gegebenen Werbeleistungen im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten und der Beschaffenheit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel während der vereinbarten Vertragsdauer. Feierabend haftet demnach insbesondere nicht für negative Abweichungen der Werbung von der üblichen Funktionalität, die darauf beruhen, dass die vom Kunden übermittelten Daten nicht dem von Feierabend vorgegebenen oder einem dem Stand der Technik entsprechenden Format übereinstimmen oder mit sonstigen Fehlern behaftet sind. Feierabend übernimmt ferner keine Gewährleistung für unwesentliche Fehler und Fehler, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Übermittlung der Werbemittel oder der Weitergabe fehlerhafter Informationen durch den Kunden haben.

5.5.
Der Kunde ist verpflichtet, die in Auftrag gegebenen Werbemittel unverzüglich nach ihrer Schaltung auf der Webseite auf offensichtliche Fehler bezüglich ihres Inhalts, ihrer Gestaltung und ihrer Funktionsweise zu überprüfen und diese gegenüber Feierabend schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelrüge, so gilt die Werbeleistung spätestens mit Ablauf von 8 Tagen nach ihrer Schaltung als genehmigt. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ebenfalls binnen 8 Tagen schriftlich gegenüber Feierabend zur Anzeige zu brin-gen.

5.6.
Entspricht unter diesen Voraussetzungen eine von Feierabend erbrachte Werbeleistung nicht der geschuldeten Beschaffenheit und ist mit einem Fehler behaftet, so ist Feierabend nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden verpflichtet, den Fehler unverzüglich zu prüfen und die Nachbearbeitung des Werbemittels, hilfsweise die Ersatzschaltung in einem anderen Webseitenbereich sicherzustellen. Feierabend behält sich jedoch das Recht vor, entsprechende Leistungen zu verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordern würden, der zu dem Leistungsinteresse des Kunden außer Verhältnis steht, oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wären.

5.7.
Soweit Feierabend eine von dem Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzschaltung verstreichen lässt oder diese ernsthaft und endgültig verweigert oder aber die Werbeleistung auch nach erfolgter Nachbesserung oder Ersatzschaltung immer noch mit einem Fehler behaftet ist, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung in der zur Beeinträchtigung des Werbeeffektes im Verhältnis stehenden Höhe zu mindern.

5.8.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach erfolgter Schaltung des Werbemittels. Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers bleibt es dagegen bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Das Recht des Kunden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu fordern, wird, vorbehaltlich der nachstehenden Haftungsregelungen, ebenfalls nicht berührt.

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6. Haftung

6.1.
Feierabend haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Feierabend übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für den Inhalt von verlinkten Webseiten anderer Diensteanbieter, auf die im Rahmen der Internetseite "www.feierabend.de" direkt oder indirekt verwiesen wird. Da Feierabend den Inhalt einer Webseite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist Feierabend dafür auch nicht verantwortlich.

6.2
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Feierabend dagegen für jedes schuldhafte Verhalten. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

6.3.
Feierabend haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Feierabend zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

6.5.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für das Handeln von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Feierabend.

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7. Schlussbestimmungen

7.1.
Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, um öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

7.2.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Feierabend resultierenden Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.

7.3.
Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

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8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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