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Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?

Für die meisten Menschen ist es ganz normal, ein Testament aufzusetzen. In diesem wird ganz klar geregelt, wer welche Güter erbt. Doch nach wie vor machen sich die wenigsten Gedanken um ihr digitales Erbe. Dabei wird dieses – übrigens in jeder Generation – immer größer. Ob E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken oder die Anspruchnahme von Clouddiensten: Die wenigsten Personen haben nichts von alldem. Damit diese Daten nach dem Tod nicht für immer im Netz aufzufinden sind und im schlimmsten Fall weiterhin Kosten produzieren, sollte der digitale Nachlass bereits im Vorfeld geregelt werden.

Symbol für vernetztes Internet

Was versteht man unter „digitalem Erbe“?

Unter diesem Begriff werden alle digitalen Spuren verstanden, die eine Person hinterlässt. Diese können beispielsweise auf eigenen Geräten gespeichert sein, wie Bilder auf dem Computer oder dem Handy. Da aber mittlerweile neun von zehn Personen in Deutschland online unterwegs sind, finden sich die entsprechenden Daten auch im Internet. Es handelt sich hierbei um E-Mail-Konten, Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken wie Feierabend und Facebook oder zahlungspflichtige Plattformen, Online-Banking, WhatsApp-Konten oder Kundenkontos bei Online-Händlern sowie Datensicherung mittels Clouddiensten.

Warum ist es wichtig, die Daten zu löschen?

Online-Vertragsabschluss

Nimmt eine Person ein Erbe an, so akzeptiert sie damit auch den digitalen Nachlass, der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes wie Gegenstände zu behandeln ist. Dementsprechend gehen alle Rechte und eben auch Pflichten aus bestehenden Verträgen des Erblassers an die Erben über. So laufen kostenpflichtige Verträge weiter und müssen gezahlt werden.

Einen Verwalter bestimmen

Damit im Todesfall nicht nur das materielle Erbe verwaltet wird, sondern auch der digitale Nachlass, lohnt es sich, im Vorfeld testamentarisch oder mittels Vollmacht einen Verwalter zu bestimmen und dies im Idealfall auch mit diesem zu besprechen. So können die eigenen Wünsche festgehalten werden. Einige soziale Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, bieten einen Gedenkstatus an, so dass ein Profil dort nach dem Tod nicht gelöscht wird, sondern der Erinnerung dient. Soll das eingerichtet werden? Oder sollen alle Konten gelöscht werden? Im Klaren muss man sich auch darüber sein, dass die Inhalte des digitalen Nachlasses gegebenenfalls für die Erben zugänglich sind, also auch persönliche E-Mails und Nachrichten.

Den Überblick behalten

Übersicht über digitale Auftritte

Das Passwort für die aktuelle E-Mail-Adresse vergessen und fix eine neue gemacht? Ein Profil bei der kostenpflichtigen Partnerschaftsvermittlung und hier noch mal eben ein Kundenkonto für den Onlineversand angelegt? Schnell hinterlegt man an verschiedenen Stellen seine Daten – und verliert dabei den Überblick. Deshalb lohnt es sich unbedingt, eine Liste seiner Anmeldungen anzulegen. Dort werden der Anbieter, die Website und die Einloggdaten (Nutzername und Passwort) hinterlegt, im Idealfall auch die E-Mail-Adresse, mit der sich angemeldet wurden. Dies kann man analog machen und beispielsweise in einem Schließfach oder Safe deponieren. Auch das digitale Speichern auf einem passwortgeschützten USB-Stick oder in speziellen verschlüsselten Programmen, die extra dafür konzipiert wurden, stellen eine Möglichkeit dar. Diese sind mit einem Passwort geschützt, das dem Verwalter oder Erbe des digitalen Nachlasses im Todesfall zugänglich gemacht werden sollte. Das spart dem Erben viel Zeit und Nerven, denn die Suche und das Löschen können zeitraubend und schwierig sein. Während bei manchen Unternehmen das Einsenden einer Kopie der Sterbeurkunde ausreicht, benötigt man für andere darüber hinaus den Erbschein. Das alles kann die ohnehin schon harte Zeit der Trauer unnötig erschweren.

Eine gute Möglichkeit, um sich einen Überblick über seine Anmeldungen zu erhalten, ist übrigens das eigene E-Mail-Postfach: Eingehende Nachrichten geben einen Überblick darüber, bei welchen Anbietern die Daten hinterlegt wurden. Deshalb ist der Zugang zum E-Mail-Postfach für Erben immer sinnvoll.

Professionelle Dienste

Wer niemanden im Umkreis hat, dem er dies zutraut oder zumuten möchte, kann sich auch an professionelle Dienste wenden. Diese haben sich auf das Auffinden und Auflösen von Nutzer- und E-Mailkonten spezialisiert. Häufig wird dieser Service mittlerweile auch von Bestattern angeboten. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass dies extra kostet.

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