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Eine Lourdes-Heilung, die gefilmt wurde

Von ehemaliges Mitglied Freitag 28.05.2021, 09:19


Anerkennung durch bischöfliches Dekret vom 15. August 1956

Die schmerzvolle Geschichte von Marie Bigot begann im März 1951 und wird uns mit allen ihren Einzelheiten von ihrem eigenen Arzt in einer ausführlichen medizinischen Studie berichtet. Marie Bigot bemerkte in jenen Märzwochen die Verschlechterung ihrer Augen, verbunden mit Kopfschmerzen. Schon ist ihre Sehkraft auf 3/10 zurückgegangen. Innerhalb weniger Wochen steigt ihre Temperatur auf vierzig Grad. Nach gründlicher klinischer Untersuchung schließt man auf die Existenz einer Schädigung innerhalb des Schädels. Man stellt eine Erkrankung der Spinnwebenhaut des Gehirns fest, die von feinen Nerven durchkreuzt ist, so z.B. auch dem Sehnerv. Was war geschehen? Eine Infektion unbekannter Ursache hatte an dieser Stelle Verwachsungen hervorgebracht, welche die Sehnerven einschnürten und zusammendrückten. Die Verbindung zwischen Gehirn und Auge und den Organen des Hörens und Riechens wurde damit immer mehr gestört, ja unmöglich gemacht. Bei der Öffnung (Trepanation) des Schädels wurden zwar die krankhaften Wucherungen und Verdickungen operativ beseitigt, und die Schmerzen ließen etwas nach, das Sehen aber wurde keineswegs besser. Im Gegenteil, im Juli 1951 verschlimmerte sich die Krankheit: das rechte Bein und der rechte Arm wurden gelähmt, und die Sehkraft sank bis auf 1/10 und 1/20, dazu kam Taubheit des rechten Ohres. Die Ärzte schlossen, dass die Verwachsungen langsam alle Teile des Gehirns erreichten. Auf dem rechten Auge trat völlige Erblindung ein, auf dem linken bestand nur noch 1/100 Sehkraft, bis auch diese verschwand. Es stellten sich schwere Atem- und Schluckbeschwerden ein, die einen nahen Tod erwarten ließen.

Der tiefste Stand ihres Leidens war erreicht, jeder Kontakt mit der Außenwelt unterbrochen, bis auf eine gewisse Zeichensprache auf dem Ballen der linken Hand. Doch ereilte sie bei dieser Krise noch nicht der Tod. Man nahm sie im Oktober 1952 mit zur Wallfahrt nach Lourdes.
Nichts geschah auf dieser ersten Fahrt, außer dass sie die Sterbesakramente erhielt, da man nicht an ihre Rückkehr glaubte. Nach dem ersten Bad wurde sie sterbend im Eilschritt in das Hospital gebracht, wo ihr Dr. Debroise mehrere Spritzen verabreichte. Nach einigen Stunden ist er erstaunt, dass sie noch lebt. Sie erreicht sogar die Heimat wieder.

Im Oktober 1953 unternimmt sie die zweite Wallfahrt. Bei dieser verschwanden mit einem Schlag die Lähmungen von Armen und Beinen. „Plötzlich habe ich", so erzählte sie, „eine Erstarrung meines ganzen rechten Fußes gespürt und einen schrecklichen Krampf (obwohl sie an dieser Seite seit langem nichts mehr fühlte). Dann spürte ich etwas Schweres auf meinem Bein. Es war meine Decke." Darauf wechselte sie den Rosenkranz von der einen zur andern Hand und spürte wieder die Perlen. Sie konnte sich sogar vor ihrem Bett wieder aufstellen Als sie dann zum Ärztebüro gebracht wurde, konstatierte man immer noch ihre Erblindung „durch ein enormes Oedem der Pupille". Die geringe Besserung in ihren Gliedmaßen wollte man kaum beachten. Auf dem Bahnhof von Rennes aber erhielt sie plötzlich ihren Geruchsinn zurück. Sie roch zum ersten Mal wieder Tabaksqualm.

Aber man wollte sie keineswegs zu einer dritten Wallfahrt mitnehmen. Als sie untersucht wurde, konnte allerdings Dr. Debroise feststellen, dass sie wieder normal gehen konnte. Dagegen wiesen ihre alten Schuhe, die sie vor der Heilung trug, noch den schweren Gehschaden ihrer Beine nach. Das diente dem Arzt gegenüber der Leitung des Pilgerzuges zum Beweis ihrer früheren, aber jetzt beseitigten Lähmung der unteren Glied maßen. Sie wurde zum dritten Mal zugelassen.

Als der Arzt sie erneut im Ärztebüro vorstellte, wollte der neue Präsident, Dr. Pellisier, keineswegs etwas von einer wunderbaren Heilung wissen — trotz der mitgebrachten Schuhe als Beweismittel. Diese aber interessierten einen Film- und Fotomann, der gerade dabei war, einen Lourdesfilm zu drehen ... Bei der Sakramentsprozession — bei der sie übrigens mitgefilmt wurde — empfand sie plötzlich ein ungeheures Geräusch. „Ich habe Angst gehabt. Ich wusste nicht, was mit mir geschah. Ich habe die Menge klar singen hören: Sei gegrüßt, Königin des Rosenkranzes. Zu gleicher Zeit schwanden meine Halsschmerzen. Ich konnte den Kopf drehen." Sie ging zum Hospital zu- rück zum Essen und wurde von dem Arzt befragt, dessen leise Stimme sie sogar verstand. Die fachärztliche Untersuchung er- brachte normales Gehör. Sechsunddreißig Stunden später erlangte Marie Bigot schlagartig ihr Sehvermögen wieder, und zwar im Abteil des Pilgerzuges. Sie schilderte den Vorgang dem Arzt wie folgt: „Gegen zwei Uhr morgens habe ich ein Licht ge- sehen, dann wie einen Blitz, der an meinen Augen vorbeiging." Wahrscheinlich waren dies die für sie wahrnehmbaren Lichter beim Durchfahren eines Bahnhofs. „Ich habe danach einen sehr lebhaften Schmerz gehabt, viel stärker als die Kopfschmerzen, die gegen 19 Uhr geendet hatten."

Die Fachärzte stellten nach Heimkunft die volle Wiederherstellung ihres Gehörs auf beiden Ohren und die volle Sehstärke auf beiden Augen (zu 10/10) fest. Die Heilung wurde dann von der Internationalen Ärztekommission untersucht, der allein acht Universitätsprofessoren angehörten. Das Gutachten lautet folgendermaßen:„Der organische Ursprung der Leiden des Fräulein Bigot war ohne Zweifel vorhanden. Professor Ferey hat im Lauf der Operation die Tatsächlichkeit der Arachnoiditis (Spinn- webenhaut-Entzündung) des äußeren Grabens feststellen können. Ohne Zweifel würde die Erkrankung der Spinnwebenhaut allein nicht alle die beobachteten Schäden erklären können; aber sie existiert niemals allein, sie wird von der Entzündung der Nervaxe begleitet, die die beobachteten Leiden erklärt. Keinerlei psychiatrische Beobachtung ist bei dieser Kranken festgestellt worden. Und dass sie ihren Tastsinn ausbildete, um mit ihrer Umgebung in Verbindung zu treten, spricht zu Gunsten der Organerkrankung.

Schlussfolgerung: Die plötzliche Heilung von der Taubheit und dann der Erblindung, die beide auf zwei Jahre zurückgingen, kann nicht natürlich erklärt werden."
Aufgrund dieses ärztlichen Entscheides wurde der Fall der Kanonischen Untersuchungskommission des Erzbistums von Rennes, Dol und Saint-Malo vorgelegt, worauf diese unter dem Vorsitz des Kardinal-Erzbischofs Roques am 15. August 1956 erklärte, „dass diese Heilung wunderbar ist und einem besonderen Eingreifen Gottes durch die Vermittlung Unserer Lieben Frau von Lourdes zugeschrieben werden muss".
Es war eine der ergreifendsten Heilungen von Lourdes, die damit ihre Bestätigung erhielt. Bemerkenswert ist, dass diese Heilung durch eine besondere Fügung durch den Film »Lourdes und seine Wunder« festgehalten werden konnte.
Wer aber beschreibt die tiefe Ergriffenheit und Freude derjenigen, die hier nach qualvoller organischer Krankheit, die fast in die Schrecken des Todes führte, wieder vollauf gesunden durfte? In inniger Dankbarkeit ist sie 1956 zur Krankenpflegerin in Lourdes geworden, diejenigen betreuend, die wie sie auf die Macht Unserer Lieben Frau von Lourdes vertrauen.

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