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Contra AfD

Von ehemaliges Mitglied Mittwoch 19.02.2020, 12:12

Der Verfassungsschutz verschärft die Gangart gegen die AfD : Von jetzt an werden auch Abgeordnete überwacht.

Vor einigen Wochen hat Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), über Lehren aus der deutschen Geschichte gesprochen. Eine düstere Anspielung auf die Thüringer Verhältnisse. "Unsere Geschichte bezeugt, dass Demokraten scheitern können, wenn sie durch ihre Gegner von innen heraus zerstört werden " warnte Haldenwang. Er zitierte Joseph Goebbels, der 1928 frohlockt hatte : "Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen (....) Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrtkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache".

Haldenwang münzte seine Worte nicht auf die AfD als Ganzes, wohl aber auf Teile der Partei, etwa jenen radikalen "Flügel" um den Thüringer Nationalsozialisten Björn Höcke, der den Coup von Erfurt mit ausgeheckt hatte und die Geschicke der AfD maßgeblich mitbestimmt.

Im September 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung von Abgeordneten gerügt. Es handele sich um "einen "Eingriff" in das freie Mandat", das eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählern umfasst. Eine Beobachtung von Abgeordneten sei nur dann statthaft, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft.

Die nun wiederaufgenommene Beobachtung ist nicht nur eine Zäsur, sondern auch eine Ansage: Das BfV und die Landesämter stufen die Aktivitäten diverser AfD-Abgeordneter offenbar als so aggressiv ein, dass ihnen eine Beobachtung nötig erscheint. Allerdings bezieht sich die Beobachtung nur auf außerparlamentarische Aktivitäten, nicht auf die Arbeit in den Parlamenten. Zu den Ersten, die überwacht werden, zählt dem Vernehmen nach neben Höcke und dem Brandenburger Andreas Kalbitz auch der Hardliner Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
Zudem klärten die Nachrichtendienstler, wer die vom Bundesverfassungsgericht definierten Kriterien erfüllt. Sie kamen auf ein bis zwei Dutzend besonders radikale AfD-Abgeordnete; tatsächlich betroffen ist allerdings erst eine Handvoll.

Wie einst Bodo Ramelow wird wohl auch die AfD gegen die Überwachung ihrer Mandatsträger vor Gericht ziehen. Ihre Abgeordneten haben sich bereits auf die neue Lage eingestellt. Vor dem entscheidenden Wahlgang in Thüringen zog sich die AfD-Fraktion zu einer Beratung zurück. Ihre Mobiltelefone legten die Abgeordneten vorher in eine Kiste vor dem Sitzungssaal ab, aus Angst vor Lauschern.
Auszug POLITIK DIE ZEIT Februar 2020

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