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Information zur Rentensteuer und Alterseinkünfte

Rentensteuer

Seit 2005 gibt es eine neue Verordnung der Alterseinkünfte und Rentenbesteuerung von 2005 an auf 50% der Renten und dann schrittweise bis 2040 auf 100%, abhängig vom Renteneintritt.

Der normale Durschnittsrentner ist bei einer jährlichen Bruttorente bis 19.000,-- Euro ohne weitere Nebeneinkünfte in der Regel nicht betroffen.

Wichtig ist für Rentner und Pensionäre die ein weiteres Einkommen haben - wie zum Beispiel:

Einkünfte durch Vermietungen, Arbeitlohn aus Nebentätigkeiten (ausgenommen 400,--Euro Job's, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, da der Arbeitgeber schon pauschale Abgaben leistet) oder Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsen die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, steuerpflichtig sind.

Oft sind die Informationen der Rententräger und der Finanzbehörden dürftig und für viele ältere Menschen auch unverständlich. Auch werden in den Medien unterschiedliche Aussagen verbreitet, dadurch werden Rentner noch mehr verunsichert und wissen nicht, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht.

Der Fiskus schont uns Rentner nicht und überprüft verstärkt auf eventuelle Steuerpflicht.
Er scheut sich auch nicht, die Steuerschuld auf mehrere Jahre rückwirkend nachzufordern.
Schnell steht man als Steuersünder da.

Auf der Webseite des Bayerischen Landesamt für Finanzen gibt es einen guten Steuerrechner für Alterseinkünft.

Da das Steuerecht bundeseinheitlich geregelt ist(Nur Kirchensteuer ist länderbezogen unterschiedlich) kann dieser Rechner für alle Bundesbürger benutzt werden.

Dazu noch eine kleine Erläuterung zum Rechner:

1.1 geben sie ihre Bruttorente ein

1.2 eventuelle Leibrenten - die anderen Schritte sind ausführlich erklärt.

2.1bei Nebeneinkünften den Altersentlastungzuschlag gelten machen oder in den Rechner die beschriebenen Sonderausgaben.

2.3 Wichtig ist, zu den Versorgungsaufwendungen gehören die Beiträge zu Kranken-, und Pflegeversicherung die durch die Rententräger oder Arbeitgeber bei Beschäftigungen schon einbehalten würden, sowie weitere als geltend zu machende private Versicherungen zur Altervorsorgung.



Ich würde jedem raten der sich nicht sicher ist, diesen Rechner zu benutzen.

Für die Richtigkeit dieses Artikels übernehme ich keine Gewähr, da er aus Informationen des Bayrischen Landesamt für Steuern zusammengestellt ist.

Euer

FA Mitglied

bobbi45

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