Neu hier? Lies hier über unser Motto gemeinsam statt einsam.
Mitglied werden einloggen




Passwort vergessen?

Für Gestaltung und Inhalt dieser Regionalseiten sind ausschließlich die jeweiligen Regionalbotschafter verantwortlich. Die von den Regionalbotschaftern eingegebenen und heraufgeladenen Inhalte unterliegen grundsätzlich weder einer Kontrolle durch Feierabend, noch nimmt Feierabend hierauf Einfluss. Hiervon ausgenommen sind werbliche Einblendungen und Beiträge die von Feierabend direkt eingestellt wurden und als solche gekennzeichnet sind.

Der Enkeltrick, wie man sich vor Trickbetrügern schützt.


20.10.2008 - Ein Bericht von David Burkhardt

Allein im Jahre 2007 wurden in der Stadt Düsseldorf 92 Fälle des so genannten Enkeltricks bekannt. Senioren werden gezielt von angeblichen Enkeln um einen hohen Geldbetrag gebeten. So ist im vergangenen Jahr rund 150.000 Euro Schaden entstanden. Wie die Gauner vorgehen und wie man sich davor schützen kann, seht ihr in dem Film

TRICKS AN DER HAUSTÜR: VORSICHT, WENN FREMDE LÄUTEN.

Lassen Sie sich von Fremden an der Haus - oder Wohnungstür kein X für ein U vormachen! Diebe oder Betrüger erfinden immer neue Vorwände, um in Ihre Wohnung zu kommen. Mal bitten sie um eine Gefälligkeit wegen einer vermeintlichen Notlage. Mal geben sie sich als Amtsperson oder Handwerker aus. Andere wieder wollen Ihnen ein schlechtes Gewissen einreden und behaupten ganz dreist, Sie zu kennen.

Tricktäter setzen auf Ihre Hilfsbereitschaft. Bleiben Sie im Zweifel aber lieber misstrauisch. Denn ist der oder die Unbekannte erst einmal in Ihrer Wohnung, kann alles Mögliche passieren.

Tipps Ihrer Polizei:

Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen will: Schauen Sie durch den Türspion oder aus dem Fenster, benutzen Sie die Türsprechanlage.
Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel).
Nur wenn Sie alleine sind, haben Trickdiebe leichtes Spiel. Versuchen Sie, bei unbekannten Besuchern einen Nachbarn hinzuzubitten oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
Bieten Sie bei einer angeblichen Notlage an, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser) hinauszureichen. Lassen Sie dabei stets Ihre Tür durch eine Türsperre gesichert.
Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.

SCHNELLE UNTERSCHRIFT, LANGE REUE: FINGER WEG VON HAUSTÜRGESCHÄFTEN!

Ob in Ihrer Privatwohnung, bei Freizeitveranstaltungen, einer Kaffeefahrt oder auf der Straße – bei unterschiedlichsten Gelegenheiten können Sie durch Fremde dazu gebracht werden, eine geschäftliche Erklärung abzugeben. In solchen Fällen spricht man von „Haustürgeschäften“. Geschäfte, auch Versicherungen, die auf solche Weise zustande kommen, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen. Das geht immer ohne Angabe von Gründen und gilt für Verträge über Ratenkauf und Ratenlieferung (z. B. Zeitschriften-Abonnements), Werk- und Dienstleistungen, Ehevermittlung oder Handwerkerleistungen.

Kein Widerrufsrecht haben Sie ...
wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben,
bei Bagatellgeschäften (bis ca. 40 Euro),
bei der Mitgliederwerbung für Vereine oder
wenn die Erklärung notariell beurkundet ist.

Ebenso wenig gilt der Widerruf bei selbstständig handelnden Geschäftsleuten im Rahmen ihrer Tätigkeit oder etwa beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens.

Tipps Ihrer Polizei:

Lassen Sie sich zu einer vertraglichen Unterschrift niemals drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.
Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das korrekte Datum und die Unterschriften – die Belehrung über das Widerrufsrecht muss gesondert unterschrieben werden!
Fordern Sie eine Durchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Wenn Sie von einem Geschäft zurücktreten möchten, schicken Sie Ihren schriftlichen Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein.
Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen einen Dienstausweis, prüfen Sie ihn sorgfältig (Druck? Foto? Stempel?) bei gutem Licht und mit der Lesebrille. Rufen Sie im Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Lassen Sie dabei Ihre Tür versperrt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.

ENKELTRICK: BLEIBEN SIE BEI FALSCHEN VERWANDTEN MISSTRAUISCH

Der so genannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Sie unter Umständen weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen die Betrüger bei Ihnen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht. Sobald Sie sich bereiterklären, wird ein Bote angekündigt, der sich dann mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. Auf diese Weise sind von Tätern in der Vergangenheit bereits Beträge von über 20.000 Euro erbeutet worden.

Tipps Ihrer Polizei:

Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
Halten Sie nach einem Anruf, der finanzielle Forderungen beinhaltet, mit Ihren Familienangehörigen Rücksprache.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.

AUF GUTE NACHBARSCHAFT: ACHTEN SIE AUF IHRE NÄCHSTEN!

Wer Böses im Schilde führt, vertraut auf die Anonymität und Gleichgültigkeit in Wohngebieten. Also darauf, dass man sich nicht um den eigenen Nachbarn kümmert. Darum gilt umgekehrt: Aktive Nachbarschaftshilfe trägt wesentlich dazu bei, die Pläne von Ganoven zu durchkreuzen. Augen und Ohren offenzuhalten, wenn die Leute nebenan verreist sind, ihren Briefkasten während der Abwesenheit zu leeren und grundsätzlich lieber einmal mehr nachzufragen, wenn einem etwas merkwürdig vorkommt – das sollte in einer guten Nachbarschaft eigentlich selbstverständlich sein.

Tipps Ihrer Polizei:

Wenn Ihre Nachbarn in Urlaub fahren wollen: Bieten Sie ihnen an, ihre Wohnung oder ihr Haus bewohnt aussehen zu lassen.
Organisieren Sie aktive Nachbarschaftshilfe. Ziehen Sie zu einem Treffen auch Polizei oder Gemeindeverwaltung hinzu.
Tauschen Sie mit Nachbarn Telefonnummern, erreichbare Adressen bei Abwesenheit und Autokennzeichen aus.
Halten Sie bei Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Schließen Sie Keller- und Bodentüren regelmäßig ab.
Verständigen Sie im Zweifel die Polizei über Notruf 110.

RISIKEN LAUERN ÜBERALL: ACHTUNG TASCHENDIEBE

Wussten Sie, dass Portemonnaies 20-mal häufiger entwendet werden als Handtaschen? Trotzdem geht mancher mit seiner Geldbörse ziemlich sorglos um. „Beste Arbeitsbedingungen“ für Taschendiebe, die ihre Opfer bevorzugt im Schutz größerer Menschenmengen „erleichtern“. Dabei gehen Banden häufig „arbeitsteilig“ ans Werk. Taschendiebe setzen gerne Tricks ein. Diese reichen von einer „versehentlichen“ Rempelei im Gedränge über die Bitte um Auskunft bis zur vorgespielten Hilfsbereitschaft.

Tipps Ihrer Polizei:

Führen Sie keine größeren Geldbeträge mit sich.
Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere dicht am Körper statt in der Handtasche.
Transportieren Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche verschlossen unter dem Arm oder vor sich mit dem Verschluss zum Körper.
Tragen Sie Ihr Portemonnaie in einer verschlossenen körpernahen Innentasche.
Begleitung bietet Ihnen guten Schutz.
Leisten Sie bei Raub keinen Widerstand. Ihre Gesundheit ist wichtiger als Ihre Tasche.
Lassen Sie bei einem Diebstahl Ihrer Geldbörse sofort die ec-/Kreditkarte sperren. Die entsprechenden Telefonnummern können Sie bei jeder Polizeidienststelle erfragen und Ihre ec-Kreditkarte auch gleich hier sperren lassen.

AUCH BEI KAFFEEFAHRTEN BEKOMMEN SIE NICHTS GESCHENKT

Sollten Sie viel alleine sein, freuen Sie sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke – alles für ein paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen nichts zu tun: Bei der „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“ geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld.

Tipps Ihrer Polizei:

Auf einer Kaffeefahrt sind Sie zu einer Bestellung oder einem Kauf nicht verpflichtet.
Unterschriften sind niemals „reine Formsache“.
Kaufverträge, die Sie auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – am sichersten per Einschreiben mit Rückschein.
Achten Sie bei Verträgen auf Datum und Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden.
Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Ansprechpartner “Verhaltenshinweise für Senioren”
Herr Lutz Türk
Kommissariat Vorbeugung (Kriminalität)
Luegallee 65
40545 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 870-6881
Fax: 0211 / 870-6834

Artikel Teilen

 

Artikel bewerten
4 Sterne (4 Bewertungen)

Nutze die Sterne, um eine Bewertung abzugeben:


0 0 Artikel kommentieren
Regional > Düsseldorf > Wissenswertes > Der Enkeltrick