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Rechtsanwälte

Von rdswerner Donnerstag 01.06.2023, 21:23

Zwei befreundete Rechtsanwälte, einer ledig, der andere verheiratet, beschließen, sich ein gemeinsames Landhaus am See zu kaufen. Der ledige Anwalt schreibt an seinen ver- heirateten Kollegen: „Möchte dir mitteilen, dass ich im August in unserem Landhaus am See Urlaub mache.“ Der Verheiratete schreibt zurück: „Auch meine Frau macht im August in unserem Landhaus am See Urlaub.“ Neun Monate später stellen sich die Folgen ein. Brief des Verheirateten an den Ledigen: „Da ich annehme, dass es im Zimmer zum See passiert ist, machen wir das Seerecht geltend, welches Folgendes besagt: Wer die Havarie verschuldet, muss für den Schaden aufkommen.“ Antwort des Ledigen: „Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber du irrst dich in einem Punkt. Es ist im Zimmer zum Land passiert, demnach müssen wir das Landrecht geltend machen, welches Folgendes besagt: Wer auf fremden Äckern sät, geht des Samens verlustig, und die Ernte wird dem Kläger zugesprochen.“

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