Zwei befreundete Rechtsanwälte, einer ledig, der andere verheiratet, beschließen, sich ein gemeinsames Landhaus am See zu kaufen. Der ledige Anwalt schreibt an seinen ver- heirateten Kollegen: „Möchte dir mitteilen, dass ich im August in unserem Landhaus am See Urlaub mache.“ Der Verheiratete schreibt zurück: „Auch meine Frau macht im August in unserem Landhaus am See Urlaub.“ Neun Monate später stellen sich die Folgen ein. Brief des Verheirateten an den Ledigen: „Da ich annehme, dass es im Zimmer zum See passiert ist, machen wir das Seerecht geltend, welches Folgendes besagt: Wer die Havarie verschuldet, muss für den Schaden aufkommen.“ Antwort des Ledigen: „Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber du irrst dich in einem Punkt. Es ist im Zimmer zum Land passiert, demnach müssen wir das Landrecht geltend machen, welches Folgendes besagt: Wer auf fremden Äckern sät, geht des Samens verlustig, und die Ernte wird dem Kläger zugesprochen.“
Zwei befreundete Rechtsanwälte, einer ledig, der andere verheiratet, beschließen, sich ein gemeinsames Landhaus am See zu kaufen. Der ledige Anwalt schreibt an seinen ver- heirateten Kollegen: „Möchte dir mitteilen, dass ich im August in unserem Landhaus am See Urlaub mache.“ Der Verheiratete schreibt zurück: „Auch meine Frau macht im August in unserem Landhaus am See Urlaub.“ Neun Monate später stellen sich die Folgen ein. Brief des Verheirateten an den Ledigen: „Da ich annehme, dass es im Zimmer zum See passiert ist, machen wir das Seerecht geltend, welches Folgendes besagt: Wer die Havarie verschuldet, muss für den Schaden aufkommen.“ Antwort des Ledigen: „Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber du irrst dich in einem Punkt. Es ist im Zimmer zum Land passiert, demnach müssen wir das Landrecht geltend machen, welches Folgendes besagt: Wer auf fremden Äckern sät, geht des Samens verlustig, und die Ernte wird dem Kläger zugesprochen.“