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Von Pepem Freitag 10.07.2020, 10:41

Was viele Menschen nicht wissen: Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Doch das Modell der Besteuerung ist heftig umstritten – ein Richter sieht es gar als verfassungswidrig an. Der Bundesfinanzhof soll noch 2020 urteilen.

Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Gericht für Steuerfragen, will noch in diesem Jahr über die heftig umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Das sagte BFH-Sprecher Volker Pfirrmann der "Süddeutschen Zeitung".

Wegen der Bedeutung der Angelegenheit werde es am BFH in München wohl eine mündliche Verhandlung geben – es sei denn, der Kläger widerspreche dem ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis. Gegen die Rentenbesteuerung hat ein Ruheständler geklagt.
Richter: Rentenbesteuerung ist verfassungswidrig
Seit dem Jahr 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente, der sogenannte Rentenfreibetrag, schrumpft über die Jahre – wie folgende Übersicht zeigt.
Ab 2040 sollen dann die gesetzlichen Renten komplett besteuert werden. Der BFH-Richter Egmont Kulosa hatte bereits im vergangenen Jahr die Ansicht vertreten, dass die Rentenbesteuerung verfassungswidrig sei, wie die "SZ" damals berichtet hatte.

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Der Grund: Die nachgelagerte Rentenbesteuerung führe zu einer Doppelbesteuerung. Schon während des Erwerbslebens würden die Beitragszahlungen an die Rentenkasse steuerlich belastet, argumentierte demnach der Richter.......

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