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Geht doch, Hetzer anzuklagen

Von Novelle Montag 29.06.2020, 06:41

Nach dem Mord an Walter Lübcke hat ein Team in der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main Hasskommentare zu der Tat auf sozialen Plattformen durchforstet. Die Ermittler fanden mehrere Hundert strafbare Äußerungen und konnten bislang 60 Verfasser identifizieren.

"An Krücken betritt Hermann R. den Saal D 115 im Amtsgericht Kassel, und es dauert nur wenige Minuten, da will er mit einer der Krücken auf einen Pressefotografen losgehen. Wenige Tage nach dem Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 hatte Hermann R. in einer Facebook-Gruppe diese fürchterlichen Sätze geschrieben: "Hoffentlich ist er langsam gestorben. Für Völkermörder ist nichts anderes vorgesehen." Mehr als 15.000 Mitglieder der Gruppe konnten diesen Eintrag lesen."

"Hermann R. ist einer der Ersten, die sich vor Gericht verantworten müssen. Völlig zu Unrecht, wie er meint: "Das ist meine freie Meinung, die darf ich äußern", ruft er erbost in den holzgetäfelten Raum. "Noch herrscht hier freie Meinungsäußerung!" Der Richter erklärt ihm, dass man einen Politiker nicht "Völkermörder" nennen dürfe. "Uns geht es darum, dass das in Zukunft nicht wieder vorkommt, haben Sie das verstanden?"

Die Anklage lautet auf Beleidigung und Billigung eines Mordes.

Quelle: Spiegel online Ende Juni 2020

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