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Die 10 wichtigsten Standard-Redewendungen der Wiener Magistratsbeamten im Verkehr mit Bürgern und ihre tiefere Bedeutung

  1. Des hamma immer scho so g’mocht
    Diese kurze Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die langwierige Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen.
  2. Des hamma no nie so g’mocht
    Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, daß es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt und im Hinblick auf die im Punkt 1 genannten Vorschriften auch nicht geben kann.
  3. Was glau’m se, wea se san?
    Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
  4. Do kennt jo a jeda kumma
    Hinweis an den Bürger, daß eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
  5. Se san net da Anziche, bei dem des so g'mocht wird.
    Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten.
  6. Waun ma des an erlaub’n, woin’s olle hobn.
    Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht möglich sind.
  7. Fia des homma ka Göd.
    Wenn ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
  8. Dafia bin i net zuaständig.
    Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien vom ...
  9. Waunn i des ollas wissat, warat i net do.
    Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an die auf Grund der bescheidenen Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.
  10. Do muaß i z’erscht mit’n Chef redn.
    Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie.

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