Doppelmord von Reigoldswil 1734
8 kriminaltechnisch Interessierte hörten gebannt der Zusammenfassung eines grausigen Mord-Raubüberfalls aus dem Jahre 1734 zu.
Voraus ging eine intensive Forschung von Herrn Rolf Hallauer (CSI), ein Durchsuchen der Strafakten "Mord und Totschlag" im Staatsarchiv Basel, nach Namen und Daten in Kirchenbüchern, Ratsprotokollen, Verhörakten u.v.m.
Bestellt man Akten im Staatsarchiv kann es sein, dass diese einen langen Zeitraum erfassen.So sucht man, transkribiert die Kurrentschrift.Oftmals ist die individuelle Handschrift verziert und die Anfangsbuchstaben liebevoll verschnörkelt.
Das muss man Alles auch noch verstehen .....
Der Doppelmord hat die Signatur "CR.21 b Nr. 28 von 1734". CR steht für "Criminalia".2 jugendliche Ganoven schmiedeten den Mordplan nach Raub, um sich danach in den "Nachbarkanton" Luzern abzusetzen.
Des nachts schlichen sie in das Haus, wo alles schlief: der Eine zerrte die Frau aus dem Bett, kämpfte mit ihr, stach auf sie ein.Der Andere schleifte den Mann in den Garten, wo er ihn vermeintlich umbrachte. Sowohl der Mann wie auch die Frau überlebten nur kurz,da die beiden Mörder sie mit Messer und Axtschlägen buchstäblich hinrichteten.Im Haus schliefen noch zwei minderjährige Kinder. Danach durchwühlten sie das Hab und Gut, nahmen mit was wertvoll war und wollten verschwinden.
Zufällig verteilten sie die Beute in einer nahegelegenen Scheune, wo ein angezechter Mann namens Hans R. Unterschlupf suchte und bei der Beuteteilung ungesehen zuschaute.
Die Mörder flüchteten nach Beinwil, dort begehrten sie Einlass in ein Haus. Sie erzählten der Magd, da sie so blutverschmiert waren, von einem Kampf auf dem Kilt ( Brautschau )wo sie jemand getötet haben.Die Magd rief nach dem Hausherrn, welcher die beiden in sein Haus lies bis er mit dem Amtsweibel vom Dorf gesprochen hatte.
Der grausige Mord sprach sich in Windeseile herum, da der herumirrende 4-jährige Sohn des Ehepaares gefunden wurde. Die Fahndung war schon im Gange.Hans R. erkannte die Mörder.
So wurden sie nach Basel überführt, jenen Befragungen und einem Malefizverhör unterzogen mit sofortiger Vollstreckung der Todesstrafe. Ein Malefizverhör geht einher mit Befragung und Folter gleichzeitig.Das Gejücht, das Urteil war dass sie an der Richtstatt vor dem Steinentor 8 Streiche versetzt erhalten, d.h. die Gliedmassen aller Extremitäten wurden gebrochen, dann 3 Herzstöße.
Ich zitiere: "Sollten sie dann nicht tot sein so seinen sie völlig zu erdrosseln ". Beistand erhielten die Mörder von einem Geistlichen, welcher sie auf den Tod vorzubereiten hatte.
Die Gerichteten müssen von der Richtstatt am Steinentor zum Hochgericht vor dem St. Albantor, dort "tot" " auf das Rad geflochen" werden.
Während dieser Prozedur wurden die Mörder von 4 Wachsoldaten und einem Wachtmeister über Nacht bewacht.
Die Stadttore St.Johann, St. Alban und St. Blasien wurden während und bis nach der Vollstreckung geschlossen.
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