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Erwerbsminderungsrente und Kombirente

2. Verbesserte Erwerbsminderungsrente

Ursula von der Leyen: "Mit der Erwerbsminderungsrente helfen wir denen, die nicht mehr arbeiten und vorsorgen können. Wir werten ihre Rentenansprüche deutlich auf. Bei der Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 blieb es allerdings zunächst bei der Zurechnungszeit bis Alter 60. Wir stellen den alten Fünfjahresabstand wieder her und heben für die Betroffenen das Rentenniveau."

Grafik Rente © Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird aktuell so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und Alter 60 ist die „Zurechnungszeit“. Sie soll stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Erwerbsgeminderte bekommen dann langfristig eine Rente, als hätten sie mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten Einkommen noch bis zum Alter 62 weitergearbeitet. Die Verlängerung soll parallel zur Rente mit 67 stufenweise erfolgen.

3. Kombirente

Ursula von der Leyen: "Mit der Kombirente geben wir Flexibilität für Arbeit bis 67. Vorzeitig in Rente zu gehen und von heute auf morgen ganz raus aus Arbeit – das wird zum Auslaufmodell. Immer mehr Menschen wollen und können länger arbeiten, wünschen sich aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit. Die Unternehmen sollen gemeinsam mit Gewerkschaften hierfür Lösungen finden können. Dafür ist die Kombirente der Rahmen."

Bei vorzeitigem Rentenbezug (ab 63 Jahre bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter) gelten aktuell starre monatliche Hinzuverdienstgrenzen. Auch geringes Überschreiten der Grenzen führt zu stark geminderten Rentenzahlungen. Deshalb entscheiden sich zu wenige Menschen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Die Kombirente ermöglicht und erleichtert einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Denn Teilzeitarbeit und Rente können flexibel kombiniert werden. Dies kommt auch Menschen in stark belastenden Berufen entgegen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze voll arbeiten wollen oder können.

Ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (bis 2029 schrittweise von heute 65 auf dann 67 Jahre steigend) kann jeder unbeschränkt hinzuverdienen. Dabei bleibt es. Die Kombirente erlaubt für die Zeit des vorzeitigen Rentenbezugs ab Alter 63 bis langfristig 67 ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des zuletzt erzielten Brutto-Einkommens. Die Grenze, innerhalb derer Rente und Hinzuverdienst in freier Gewichtung miteinander verbunden werden können, ist damit individuell. Durch eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise wird das Verfahren einfacher.

Die Kombirente gibt den Tarifpartnern Raum für konkrete tarifvertragliche Ausgestaltungen, die ein flexibleres Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze ermöglichen.

Das deutsche Alterssicherungssystem ist stabil. Reformen haben die Rente demographie- und zukunftsfest gemacht. In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass unsere Alterssicherung sicher auf drei starken Säulen ruht: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der zusätzlichen privaten Vorsorge. Um die Rente finanzierbar zu halten und die junge, arbeitende Generation nicht zu überfordern, sinkt das Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten behutsam und in festgelegten Grenzen. Dies muss mit zusätzlicher Altersvorsorge ausgeglichen werden, die der Staat mit beträchtlichen Mitteln fördert.

Heute haben 97,6 Prozent aller Menschen ab 65 Jahre eine ausreichende Versorgung. Von rund 16,8 Millionen Personen in diesem Alter sind rund 400.000 oder 2,4 Prozent auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Diese Zahl hat sich seit 2007 nicht erhöht, sondern ist im Gegenteil zuletzt leicht gesunken. Wie sich Bedürftigkeit im Alter in Zukunft entwickeln wird, lässt sich heute nicht seriös voraussagen. Denn es hängt entscheidend von der langfristigen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung sowie dem Erwerbs- und Vorsorgeverhalten der Menschen ab. Auch die Frage, wie viele Menschen in Zukunft alleinstehend alt werden, spielt eine wichtige Rolle.

Renten sind und bleiben Spiegel der Erwerbsphase. Sie können und sollen den Verlauf eines Erwerbslebens nicht im Nachhinein "reparieren" und "umkehren". Die Grundsicherung im Alter ist eine weitreichende steuerfinanzierte Fürsorgeleistung für die, die – aus welchem Grund auch immer – im Alter nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen. Mit der umfassenden Reform vor zehn Jahren wurde der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet. Der Bund übernimmt in den nächsten drei Jahren die Finanzierung (aktuell vier Milliarden Euro pro Jahr) komplett.

Gegen Altersarmut hilft zuallererst der Dreiklang aus verlässlicher Arbeit, fairen Löhnen und zusätzlicher Vorsorge.

Orginalmeldung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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