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Die häufigsten Betrugsmaschen

Der Trickdiebstahl

Mann klaut Geldbeutel aus einem Rucksack

Der Trickdiebstahl ist variantenreich. Die Täter sind Profis und meist bemerkt man den Diebstahl gar nicht, sondern stellt erst nachher überraschend fest, dass Geld oder andere Wertgegenstände fehlen. Klassisch ist der Remplertrick, bei dem zwei Täter gemeinsam vorgehen. Während einer der Täter das Opfer anrempelt, beispielsweise ein Getränk auf der Kleidung des Opfers verschüttet, sich ausgiebig entschuldigt und dabei versucht zu helfen das Kleidungsstück zu reinigen, klaut der Mittäter den Geldbeutel oder Ähnliches.

Beliebt ist auch, das Opfer zu bitten Geld zu wechseln, zum Beispiel für einen Parkscheinautomaten oder einen Einkaufswagen. Dabei nutzen die Täter den Überraschungseffekt und die Hilfsbereitschaft der Menschen aus. Meist werden gezielt ältere Menschen als Opfer ausgewählt, denn während man im Geldbeutel nach dem passenden Kleingeld kramt, bietet der Täter großzügig an, bei der Suche zu helfen. Während der Suche nach den passenden Münzen zieht der Täter Scheine aus dem Geldbeutel, und zwar so geschickt, dass das Opfer es erst später bemerkt.

Es gibt zahlreiche andere Varianten des Trickdiebstahls. Fast immer geht der Diebstahl mit einem Ablenkungsmanöver einher.

Wie kann ich mich schützen?

Sei misstrauisch, wenn unbekannte Personen zu nahe kommen. Spricht Dich jemand an und kommt Dir seltsam vor, scheue Dich nicht, nein zu sagen. Wenn Du Dich bedrängt fühlst, fordere gezielt andere Menschen um Dich herum zur Hilfe auf und werde laut.

Der Kripo-Trick

Polizeimeldungen über falsche Kripobeamte tauchen in den letzten Monaten immer häufiger auf. Betrüger geben sich bei diesem Trick als Polizisten aus und versuchen in die Wohnung des Opfers zu gelangen. Das Ziel ist natürlich, das Opfer auszurauben oder zur freiwilligen Herausgabe von Geld zu bringen. Vorab rufen die falschen Kripobeamten an und behaupten, dass sie bei Einbrechern die Adresse des Opfers gefunden hätten und nun der Verdacht bestehe, es solle auch hier eingebrochen werden. So wird beim Opfer Angst geschürt. Großzügig bieten die falschen Beamten an vorbeizukommen, um nach dem Rechten zu sehen.

Eine weitere Variante des Kripo-Tricks wird sogar noch nach dem bekannten Enkeltrick angewandt: Nachdem die Betrüger durch den Enkeltrick Geld vom Opfer bekommen haben, melden sie sich erneut und geben sich als Kripobeamte aus, die den fall aufklären wollen. Genau das passierte einem 88-Jährigen Mann aus München. Nachdem er seiner angeblichen Nichte mit 45.000 Euro bei einem Wohnungskauf geholfen hatte, meldete sich die vermeintliche Kripobeamtin bei ihm. Diese bat ihn, bei der Aufklärung zu helfen, indem er als Lockvogel fungiert und in einem von der Polizei überwachten Moment erneut Geld übergibt. Angeblich erhalte er das Geld umgehend zurück. In dem Glauben, die Polizei zu unterstützen, übergab der Mann erneut mehrere Zehntausend Euro. Er bemerkte erst später, dass er zum zweiten Mal betrogen worden war.

Wie kann ich mich schützen?

Du kannst Dir sicher sein, dass die Polizei niemals jemanden auffordern würde, eigenes Geld zu benutzen und als Lockvogel zu fungieren. Zweifelst Du an der Echtheit von Polizisten, wähle die 110.

Die manipulierte Telefonnummer

Frau schaut skeptisch aufs Telefon

Das sogenannte „Call-ID-Spoofing“ ist eine der neueren und mittlerweile weit verbreiteten Betrugsmethoden, bei der originale Rufnummern manipuliert werden.
Der Betrug läuft meist folgendermaßen ab: Das Opfer erhält einen Anruf von einem vermeintlichen Staatsanwalt. Dieser informiert über bevorstehende Ermittlungen und rät zum Einschalten eines Anwaltes, um mit dessen Hilfe eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Bei dem Anwalt handelt es sich in Wahrheit um den Komplizen des „Staatsanwaltes“. Das Opfer erhält auch tatsächlich kurze Zeit später einen Anruf vom falschen Anwalt und den Rat, mehrere tausend Euro auf ein bestimmtes Konto einzuzahlen, um das Strafverfahren somit aus der Welt zu schaffen. Geht das Opfer auf diesen Vorschlag ein, meldet sich etwas später ein angeblicher Kriminalbeamter und bestätigt den Vorgang.

Besonders tückisch bei dieser Masche ist, dass die Betrüger unter echten Rufnummern anrufen. Über Internettelefonie kann eine Verbindung mit allen deutschen Vorwahlziffern eingerichtet werden. So ist es möglich, dass die Betrüger scheinbar unter der echten Nummer einer Behörde anrufen. Diese Nummer erscheint dann auch im Display des Telefons. Sucht das Opfer im Internet oder im Telefonbuch nach der Nummer, stößt es tatsächlich auf einen Anwalt oder eine Behörde. Beim Drücken der Rückruftaste wird man wieder mit den Betrügern verbunden. Das macht das Ganze sehr glaubhaft. Meist agieren diese Betrüger in Banden.

Wie kann ich mich schützen?

Nicht am Telefon einschüchtern lassen! Über ein Ermittlungsverfahren wird man nicht telefonisch, sondern schriftlich informiert. Meist sogar per Einschreiben oder mit einer Zustellungsurkunde für amtliche Schriftstücke. Echte Anwälte oder Behörden fordern niemals am Telefon zu Strafzahlungen oder zur Herausgabe sensibler Daten auf. In solchen Fällen direkt misstrauisch werden und die Herausgabe verweigern. Durch einen Kontrollanruf beim mutmaßlichen Anwalt kann man sich die Identität bestätigen lassen. Hierbei darauf achten, die Nummer im Internet oder Telefonbuch zu suchen und per Hand ins Telefon eingeben, nicht die Rückruftaste verwenden! Hast Du kein gutes Gefühl bei der Sache, wende Dich an die 110.

Die falschen Techniker

Indem sie sich als Techniker ausgeben, verschaffen sich die Betrüger Zugang zur Wohnung des Opfers. Sie klingeln an der Tür, geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke oder Ähnliches aus und wollen angeblich Wasser- oder Elektroleitungen überprüfen. Dabei treten sie meist zu zweit auf, denn während einer das Opfer ablenkt, durchsucht der andere unter einem Vorwand (z.B. um die Toilette zu benutzen) die Wohnung nach Geld oder Wertgegenständen.

Wie kann ich mich schützen?

Ohne eine (meist schriftliche) Ankündigung schickt weder die Stadt, noch die Hausverwaltung Handwerker oder Techniker vorbei. Steht also jemand ohne Ankündigung vor Deiner Tür, verweigere den Zutritt und verlange nach einem Termin. Du solltest niemals Fremde in Deine Wohnung lassen, besonders dann nicht, wenn Du alleine zu Hause bist.

Der unerwartete Gewinn

Gerne melden sich die Täter übers Telefon mit der frohen Botschaft: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ Der falsche Anwalt behauptet, man müsse zunächst eine Gebühr oder Steuer über Western Union oder Ukash auf ein Konto im Ausland überweisen, um den Gewinn zu erhalten. Im Vergleich zur Gewinnsumme seien einige tausend Euro schließlich nur eine Kleinigkeit. Nach dem falschen Anwalt ruft ein „Notar“ an, um Gewinn und Gebühren zu bestätigen. Wer hier einmal zahlt, wir immer wieder dazu aufgefordert, eben solange, wie man es mit sich machen lässt.

Wie kann ich mich schützen?

Wenn Du an keinem Gewinnspiel teilgenommen hast, kannst Du auch nichts gewinnen. Zudem wird für die Übergabe des Gewinns von keiner Lotteriegesellschaft eine Gebühr oder Steuer verlangt. Du kannst die Polizei oder die Bundesnetzagentur (0291-9955206) anrufen, wenn Du einen solchen Anruf erhältst und Dir etwas komisch vorkommt.

Die Kaffeefahrt

älter Person unterschreibt einen Vertrag

Eine organisierte Ausflugsfahrt mit dem Bus oder Schiff in der Gesellschaft anderer Senioren, währenddessen gibt es Kaffee und Kuchen oder ein Mittagessen – klingt super oder?

Eigentlich ist die Betrugsmasche Kaffeefahrt längst überall bekannt. Es kommt jedoch oft vor, dass Senioren teilnehmen, obwohl sie wissen zu welchem Zweck diese Fahrt dienen soll. Sie möchten in Gesellschaft sein und nehmen sich fest vor, nichts zu kaufen. Während der Fahrt werden sie von den Veranstaltern aber unter solch einen Druck gesetzt, dass sie sich doch dazu überreden lassen, vermeintliche Schnäppchen und Weltneuheiten wie Matratzen, Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Elektrogeräte zu kaufen, die in Wahrheit natürlich billige Massenware und völlig überteuert sind. Das Bundesministerium für Senioren berichtet sogar von einem Fall, in dem Teilnehmern angedroht worden sei, man würde sie nicht nach Hause fahren, wenn sie nichts kaufen. Möchte man nach der Fahrt vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist der Veranstalter natürlich nicht zu erreichen.

Wie kann ich mich schützen?

Gerätst Du dennoch in eine solche Situation, lass Dir unbedingt die Adresse der Verkäufer geben. Versuche Dich nicht einschüchtern zu lassen. Niemand kann Dich zwingen, etwas zu kaufen. Wenn Dir gedroht wird, rufe die Polizei.

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