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"Balkonkonzerte" sind in HH erlaubt

Von Novelle Donnerstag 18.06.2020, 13:28

Bei der Polizei herrschte Rechtsunsicherheit, ob "Balkonkonzerte" erlaubt sind oder die Veranstalter einen Bußgeldbescheid erhalten.

Inzwischen wurde die Sachlage geklärt.

Balkonkonzerte bringen Abwechslung und Freude für die Zuhörer und Beteiligten.

Kein Verbot von „Balkonkonzerten“

„Balkonkonzerte“ sind in Hamburg grundsätzlich erlaubt. Aus einem Schreiben der Innenbehörde an den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) geht hervor, dass nach aktueller Rechtslage „Balkonkonzerte“ zulässig sind, wenn entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden, wie der Verband mitteilte. Hintergrund war das Vorgehen der Polizei gegen Konzerte von zwei Berufsmusikern, die von VNW-Wohnungsunternehmen für kurze Auftritte in den Innenhöfen beauftragt worden waren. Innensenator Andy Grote (SPD) begrüßte in seinem Schreiben solche Konzerte sogar ausdrücklich."

Quelle: "Welt" v. 23.5.2020 - Quelle für das Foto: Seemannstochter

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