Neu hier? Lies hier über unser Motto gemeinsam statt einsam.
Mitglied werden einloggen




Passwort vergessen?

14 7

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Von Novelle Mittwoch 18.12.2019, 16:35

Es sind nicht immer nur Trolle, die ihr Unwesen in Sozialen Netzwerken treiben und sich versuchen, in Leserbriefen bei Zeitungen hervorzutun. Psychopathen u. ä. Personen sind auf solche Handlungen abonniert. Sie suchen sich immer wieder Schlupflöcher, wo sie unterkommen können. Ist es Sisyphusarbeit dagegen anzugehen? 
In erster Linie ist es Aufgabe des Plattformbetreibers seinem Unternehmen eine Richtung zu geben. User können sich die Plattform frei wählen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzdG) greift nur bei größeren Plattformen. Siehe:

"Das Gesetz betrifft Soziale Netzwerke, die kommerziell betrieben werden und mehr als zwei Millionen Nutzer/-innen in Deutschland aufweisen. Messenger wie WhatsApp oder E-Mail-Anbieter wie Gmail werden vom Gesetz explizit ausgeschlossen, ebenso Berufsnetzwerke wie Xing oder Online-Spiele."

"Feierabend" @FA_Redaktion unterliegt nicht dem NetzdG. Zufällig entdeckte ich heute einen Troll, der über die Gruppe "Frauen gegen Rechts" abfällig zetert. Das tut der Troll nicht im Forum der Gruppe, sondern er benützt dazu die Rubrik für die Gruppe. Ich finde es mehr als ungehörig, dass so etwas geduldet wird. Für die Äußerungen des Trolls kann der § 185 StGB (Beleidigung) und andere Gesetzesregelungen herangezogen werden. 

Du möchtest die Antworten lesen und mitdiskutieren? Tritt erst der Gruppe bei. Gruppe beitreten

Mitglieder > Mitgliedergruppen > Frauen gegen Rechts > Forum > Netzwerkdurchsetzungsgesetz