Der Troll, der sich letzte Woche an meiner Freundin Novelle abgearbeitet hat und mit allen Versionen mittlerweile gesperrt ist, hat es nun auf mich abgesehen und hat, genau wie bei Henriette, mein Profilbild verwendet.
Nur ist er diesmal schief gewickelt.
Die kleine schwarze Katze ist Teil eines großen Bildes, welches ich in meiner Wohnung aufnahm.
Demzufolge kann ich nachweisen, dass das Urheberrecht bei mir liegt.
Am Montag werde ich mit meinem Anwalt sprechen, damit er eine Klage nach § 109 StGB vorbereitet.
• Alle Bilder sind geschützt: Urlaubsfotos, Familienfotos, künstlerische Fotos, Schnappschüsse und eben auch Produktfotos. Es ist egal, ob die Fotos von einem Profi stammen oder der Privatmann den Auslöser bedient hat.
• Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Dabei muss es nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Auch der Versuch ist strafbar. Handelt der Täter gewerbsmäßig, so droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Bei unserem Troll könnte die Gewerbsmäßigkeit zum Tragen kommen, da er es alleine hier im Forum bereits mehrfach tat.
Folgende Strafen sind möglich:
Geldstrafe: Kosten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € für Ermittlungen,
den gegnerischen Anwalt, Prozesskosten, Entschädigung.
Der Troll, der sich letzte Woche an meiner Freundin Novelle abgearbeitet hat und mit allen Versionen mittlerweile gesperrt ist, hat es nun auf mich abgesehen und hat, genau wie bei Henriette, mein Profilbild verwendet.
Nur ist er diesmal schief gewickelt.
Die kleine schwarze Katze ist Teil eines großen Bildes, welches ich in meiner Wohnung aufnahm.
Demzufolge kann ich nachweisen, dass das Urheberrecht bei mir liegt.
Am Montag werde ich mit meinem Anwalt sprechen, damit er eine Klage nach § 109 StGB vorbereitet.
• Alle Bilder sind geschützt: Urlaubsfotos, Familienfotos, künstlerische Fotos, Schnappschüsse und eben auch Produktfotos. Es ist egal, ob die Fotos von einem Profi stammen oder der Privatmann den Auslöser bedient hat.
• Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Dabei muss es nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Auch der Versuch ist strafbar. Handelt der Täter gewerbsmäßig, so droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Bei unserem Troll könnte die Gewerbsmäßigkeit zum Tragen kommen, da er es alleine hier im Forum bereits mehrfach tat.
Folgende Strafen sind möglich:
Geldstrafe: Kosten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € für Ermittlungen,
den gegnerischen Anwalt, Prozesskosten, Entschädigung.
C: @novelle