da ich las, daß man wegen der neuen Berechnung der Grdst. B Einspruch einlegen sollte, frage ich hiermit, welcher triftige Grund zu nennen wäre?
Schließlich kann man doch nicht schreiben, daß man es unverschämt findet, weil die Summe ab Juni mehr als doppelt so hoch ist!
Liebe User,
da ich las, daß man wegen der neuen Berechnung der Grdst. B Einspruch einlegen sollte, frage ich hiermit, welcher triftige Grund zu nennen wäre?
Schließlich kann man doch nicht schreiben, daß man es unverschämt findet, weil die Summe ab Juni mehr als doppelt so hoch ist!
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten!