Künftig wird es für homo- und auch heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte am Dienstag nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle. Er machte zugleich den Weg frei zu einer „Ehe light“ für alle. Damit können sich umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Jänner 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden, die bisher der einzige Weg für Homosexuelle zu einer rechtlich bindenden Beziehung war. Doch was ist genau der Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft?
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Künftig wird es für homo- und auch heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte am Dienstag nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle. Er machte zugleich den Weg frei zu einer „Ehe light“ für alle. Damit können sich umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Jänner 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden, die bisher der einzige Weg für Homosexuelle zu einer rechtlich bindenden Beziehung war. Doch was ist genau der Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft?
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