Von Feierabend-Mitglied
Freitag 15.03.2024, 09:01 – geändert Freitag 15.03.2024, 09:02
für abgelehnte Asybewerber. Nanu, und das aus ihrer eher linken Ecke. Eine Forderung, käme sie von der CDU, die als Rechtsruck bezeichnet würde.
"Die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht fordert eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik: Abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus sollten keine Geldleistungen mehr bekommen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“
Die Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht sagte, dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten. „Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, meinte Wagenknecht. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die „Gesamtschutzquote“ bei rund 45 Prozent. Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote. Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.
Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerbern allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt. So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“, hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
Quelle: dpa"
Externer Inhalt
Dieser Inhalt wird nicht von Feierabend.de bereitgestellt. Du kannst ihn nur lesen, wenn Du zustimmst, dass er von faz.net nachgeladen wird. Bist Du einverstanden, dass externe Inhalte nachgeladen werden? Mehr dazu erfährst Du in unseren Datenschutzbestimmungen.
für abgelehnte Asybewerber. Nanu, und das aus ihrer eher linken Ecke. Eine Forderung, käme sie von der CDU, die als Rechtsruck bezeichnet würde.
"Die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht fordert eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik: Abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus sollten keine Geldleistungen mehr bekommen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“
Die Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht sagte, dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten. „Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, meinte Wagenknecht. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die „Gesamtschutzquote“ bei rund 45 Prozent. Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote. Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.
Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerbern allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt. So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“, hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
Quelle: dpa"
Externer Inhalt
Dieser Inhalt wird nicht von Feierabend.de bereitgestellt. Du kannst ihn nur lesen, wenn Du zustimmst, dass er von faz.net nachgeladen wird. Bist Du einverstanden, dass externe Inhalte nachgeladen werden? Mehr dazu erfährst Du in unseren Datenschutzbestimmungen.
einverstanden