Neu hier? Lies hier über unser Motto gemeinsam statt einsam.
Mitglied werden einloggen




Passwort vergessen?

0 1

Vertrauensbruch

Von Novelle Freitag 19.05.2023, 08:46

Per Grundgesetz ist uns die Pressefreiheit garantiert.

Journalisten, die ihren Job ernst nehmen, haben freiwillig Pflichten und Aufgaben zu beachten.
Deswegen müssen sie nicht unbedingt mit Hinweisgebern rechtliche Vereinbarungen abschließen.

Der Journalist und Comedian Böhmermann setzt sich mit dem Faktenchecker "Correctiv" über Vertrauensgrundlagen auseinander.
Dazu Correctiv:

"Im Journalismus ist der Quellenschutz ein hohes Gut, weil die Person, die Hinweise gibt, besonderen Schutz verdient. Im Pressekodex des Presserates ist das so ausdrücklich in der Richtlinie 5.1 erwähnt: „Hat der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibt, so ist diese Bedingung zu respektieren.“ Für eine solche Vertraulichkeit braucht es keinen Vertrag oder eine besondere Absprache. Informantinnen oder Informanten müssen nur deutlich machen, dass sie Quellenschutz beanspruchen."

Im Übrigen genießen Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Allgemein scheint Diskretion bei Veröffentlichungen auf der Strecke zu bleiben.
Prominente nutzen derartige Veröffentlichungen gerne für ihre Zwecke und Wünsche aus. (Publicity)

Scheuen sich Privatpersonen nicht Informationen unter die Leute zu bringen, so kann das eigenartig werden.
Jedenfalls haben dann Rechtsanwälte wieder einmal zu tun.





Kommentieren
Mitglieder > Veranstaltungen > Vertrauensbruch