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Ungarische Regierung will gegen Spar klagen

Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 25.04.2024, 22:55

wegen Verleumdung.
Es geht um die Sondersteuer für ausländische Einzelhändler in Ungarn. Die österreichische Regierung und Spar hatten im März Briefe an die EU-Kommission geschrieben, in denen sie erklärten, dass diese Sondersteuer ausländische Einzelhändler in Ungarn diskriminiere und somit gegen EU-Recht verstossen würde.

Mehr dazu:
"Der Streit um die ungarische Sondersteuer spitzt sich zu. Die Regierung von Premierminister Viktor Orbán will den Handelskonzern nun „vermutlich wegen Verleumdung“ verklagen.

Die ungarische Regierung will Spar wegen Verleumdung verklagen. Das sagte der Stabschef von Ministerpräsident Viktor Orban, Gergely Gulyas, am Donnerstag. „Es wird ein Verfahren gegen Spar vor Gericht eröffnet werden, vermutlich wegen Verleumdung“, sagte der Politiker. Die österreichische Regierung und Spar hatten im März Briefe an die EU-Kommission geschrieben, in denen sie erklärten, dass eine 2020 eingeführte Sondersteuer ausländische Einzelhändler in Ungarn diskriminiere.

Daher verstoße die Sondersteuer gegen EU-Recht. Der Salzburger Handelskonzern wollte sich zur Klagsdrohung der ungarischen Regierung nicht äußern. „Wir kommentieren das nicht“, hieß es.

EU-Kommission will Beschwerden prüfen
Die EU-Kommission kündigte im April an, dass sie die Beschwerden prüfe. Die im Besitz der Gründerfamilie Reisch, Drexel und Poppmeier befindliche Supermarktkette zählt zu den größten österreichischen Handelsunternehmen. Das Unternehmen ist neben dem Heimatmarkt in Ungarn, Italien, Slowenien und Kroatien tätig.

Seitdem die Regierung die Maßnahme angekündigt hat, seien die Steuern für Einzelhändler in Ungarn auf bis zu 4,5 Prozent des Umsatzes gestiegen, sagte Spar-Österreich-Geschäftsführer Hans Reisch in dem Schreiben. „Ausländische Einzelhändler, einschließlich Spar Ungarn, (...) sind mit der höchsten Steuerklasse der Sondersteuer konfrontiert“, schrieb Reisch im März. Er fügte hinzu, dass ungarische Konkurrenten, die in Franchiseketten tätig sind, durchwegs von einem niedrigeren Steuersatz von bis zu einem Prozent profitieren. Die Steuer zwinge ausländische Einzelhändler dazu, mit Verlust zu arbeiten, da die Gewinnspannen im Einzelhandel unter 4,5 Prozent liegen würden, so Reisch. (APA/Reuters)"


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Aufmerksam auf diese Angelegenheit wurde ich unterwegs durch Nachrichten von OE1. Dabei wurde noch erwähnt, dass die Familie sämtliche ungarischen
Immobilien an die schweizer Tochter übertragen hätte wegen Skepsis bezüglich einer möglichen Enteignung.

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