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Mit 95 Jahren beruflich noch lange nicht Schluss

Von Novelle Donnerstag 18.05.2023, 13:54

Die 95 Jahre alte Bundesrichterin in den USA wehrt sich gegen Rücktrittsforderungen aus ihrem Kollegium.

Sie dient seit 1984 an dem Gericht und gilt als Expertin für geistiges Eigentum. 

Ein dreiköpfiges Richterkomitee verwies auf mehrere Beispiele für ihre inzwischen verminderte Leistungsfähigkeit. Mehrere Gerichtsmitarbeiter hätten Bedenken darüber geäußert, »dass Richterin Newman sich von einem auf den anderen Tag nicht erinnern kann, wie einfache Dinge wie die Anmeldung im Computer-Netzwerk funktionieren«, sagten sie.

Anmerkung: Das passiert auch wesentlich jüngeren Leuten. 

Beanstandet wurden auch Auffassungsgabe, Verwirrung, Vergesslichkeit, Ruhelosigkeit und fehlende Konzentration. 

Anmerkung: Diese Eigenschaften sind nicht zwangsläufig für das Alter. 

Die Dame soll jetzt eine ganze Reihe von Tests absolvieren. Weigert sie sich, droht ihr ein Dienststrafverfahren.

Bei uns wäre die Richterin schon längst aus dem Dienst ausgeschieden.

Wer z. B. in Hessen Richterin oder Richter ist und sich von seiner Arbeit nicht trennen kann, für den hat das Land gute Nachrichten: Die starre Altersgrenze und damit das Eintrittsalter in den Ruhestand wurde von 66 auf 68 Jahre angehoben. 

Privatleute müssen sich theoretisch altersmäßig keine Grenzen setzen. Zwar begegnen ihnen im Alltagsleben Einschränkungen, über die sie sich gekonnt ggf. hinwegsetzen können. 

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