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Missbrauchsurteil von Ulmer Gericht

Von ehemaliges Mitglied Dienstag 12.10.2021, 09:21

Am 24.9.21 hat ein Ulmer Gericht für 131-fachen - nachgewiesenen -Kindesmissbrauch (in der Anklage war von 400-fachen Taten ausgegangen worden) ein unverständliches Urteil gesprochen - 2 Jahre auf Bewährung+Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Das Gericht hat dieses milde Urteil damit begründet, dass die Taten länger zurückliegen (12-21 Jahre nach Meldung der Taten).

Wie nahezu bei jedem Vergehen hat das Gericht einen Ermessenspielraum beim Strafmaß. Dass sich allerdings gerade hier die Strafe am untersten Level orientiert, ist nicht nachvollziehbar (eher schickt man Steuersünder ins Gefängnis). Macht es die Taten besser, dass sie so lange zurückliegen? Ich meine in keiner Weise.

Solange solche Juristen als Richter fungieren, wird das Gerechtigkeits-empfinden in der Bevölkerung ad absurdum geführt.

Die Staatsverdrossenheit steigt. Da stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien werden Richter ausgewählt.

Richter sein heisst doch nicht, das Gesetz mit fragwürdigen Begründungen zu winden, sondern dieses Amt ist in besonderem Maße mit einer moralischen Verantwortung behaftet.

Deshalb kann es nicht sein, dass es Richter gibt, die die schutzwürdigsten Mitglieder unseres Staates - Kinder - mit solchen Urteilen so herabwürdigen und eben nicht schützen.

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