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LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE?

Von ehemaliges Mitglied Dienstag 16.11.2021, 12:05

LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE?
05.11.2021 Auszüge aus „Anwalt.de“
Die angekündigte Maßnahmen der Länder (z.B. in Sachsen, Baden Württemberg und Berlin) erscheinen trotz eines Anteils von über 80 % Genesener und Geimpfter immer eingreifender. Ist das rechtlich überhaupt möglich, vor allen Dingen, wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert würde?
Epidemische Lage von nationaler Tragweite Voraussetzung für alle Maßnahmen
Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen der Landesregierungen ist § 28a des Infektionsschutzgesetzes. Die Vorschrift listet mögliche Corona-Maßnahmen auf - von der Maskenpflicht bis zu Betriebsschließungen, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Voraussetzung für all diese Maßnahmen ist aber, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Das heißt, wenn der Bundestag dies am 25.11.2021 nicht erneut tut, fehlt es an einer Rechtsgrundlage für sämtiche Corona-Maßnahmen.
Verlängerung unwahrscheinlich
Bei der Abstimmung im Bundestag haben am 25.08.2021 bereits 252 Abgeordnete gegen die Verlängerung einer solchen gestimmt. Die Opposition hat fast vollständig dagegen gestimmt und selbst bei den Regierungsparteien gab es 18 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.

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