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Familienvater ersticht Einbrecher:

Von rdswerner Freitag 15.02.2019, 22:00

Ein Familienvater hat im rheinland-pfälzischen Landstuhl einen Einbrecher erstochen. Gemeinsam mit drei Komplizen soll der 43-Jährige versucht haben, sich gewaltsam Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Laut Staatsanwaltschaft stach der Wohnungsinhaber mit einem Küchenmesser mehrfach auf den Einbrecher ein. Jetzt wird gegen den Familienvater ermittelt. Wie weit darf Notwehr gehen? FOCUS Online beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

1. In welchen Situationen ist Notwehr gerechtfertigt?
"Wenn sich ein Angriff gegen Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum richtet, darf man sich verteidigen", sagt Jesko Baumhöfener, Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte, zu FOCUS Online. Grundsätzlich ist Notwehr gerechtfertigt, wenn ein Opfer fürchten muss, dass seine „rechtlich geschützten Interessen“ oder die eines anderen verletzt werden.

Ob der Angriff gegen die Einbrecher in Landstuhl von Notwehr gedeckt war, hänge vom genauen Sachverhalt ab. Aber grundsätzlich gilt: „Man darMan darf sein Haus und Hof verteidigen“, betont Baumhöfener.

Zur Person
Dr. Jesko Baumhöfener ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg. Seine Erfahrung als Strafverteidiger gibt er als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg weiter.

2. Wie weit darf man bei der Verteidigung gehen?
Bei Notwehr sollte jeweils auf das mildeste Mittel, das zur Verfügung steht, zurückgegriffen werden, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig.

"Wenn der Verteidigende dem Angreifer sichtlich überlegen ist, muss dieser angemessen reagieren", so Baumhöfener. Es gelte das Prinzip "Schutzwehr vor Trutzwehr". Zunächst sollte man sich nur verteidigen und eventuell weggehen. Von einem Kampfsportler sei beispielsweise zu erwarten, dass er nicht mit einem harten Angriff zurückschlage. Jedoch muss man sich nicht alles gefallen lassen. Falls der Angreifer nicht ablässt, darf man sich auch aktiv verteidigen und braucht nicht wegzulaufen.


In welcher Form man sich verteidigt, ist dabei Entscheidung des Opfers. "Man muss sich nicht auf einen unsicheren Kampf einlassen, sondern darf sich effektiv verteidigen", so der Strafrechtsexperte. Notfalls dürfe der Verteidigende auch bis zum Äußeren gehen, also auch den Tod des Angreifers in Kauf nehmen.

3. Ist der Einsatz von Waffen erlaubt?
Auch hierbei gilt: Die Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein. Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf auch ein "Werkzeug" zu Hilfe genommen werden. "Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen oder Messern, zur Verteidigung ist grundsätzlich vorher anzudrohen", betont Baumhöfener. Oft reicht das schon zur Abschreckung. Aber: "Der tödliche Einsatz beispielsweise einer Schusswaffe kommt als letztes Mittel in Betracht, wenn ein weniger gefährlicher Einsatz, wie ein Vorzeigen der Waffe, ein Warnschuss oder ein Schuss in die Beine, nicht ausreichen."

4. Wo liegt die Grenze bei Notwehr?
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Familienvater aus Landstuhl ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Dabei soll geprüft werden, ob er in Notwehr gehandelt hat.

Jede Notwehr-Situation wird vor Gericht einzeln abgewogen. Deswegen kommt es auch auf das Gericht an, welches Urteil ergeht. "Das Notwehrrecht ist in der juristischen Anwendung hoch komplex. In der konkreten Situation kann man sich nur auf sein Gefühl verlassen. Hier gilt: das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen", betont Baumhöfener.

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