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E-Mails als Bedrohung

Von Novelle Freitag 19.05.2023, 16:32

Die Kontrahenten setzten sich per Mails auseinander. 
Schließlich drohte der Schreiber der Mail-Empfängerin in Form eines Märchens der Gebrüder Grimm. 
Die Gänsemagd wird in ein, mit Nägeln bestücktes Fass gesteckt und zu Tode geschleift.

Das Gericht kannte die Bedrohung an.

"Einem Gerichtsbeschluss nach kann eine solche Mail als strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen gelten. Diese Entscheidung bestätigten die Richter in Frankfurt am Main nun.

Die Revision des Mannes dagegen hatte keinen Erfolg. Es sei kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil vorhanden, erklärten die Richter in ihrem nicht anfechtbaren Beschluss. (Aktenzeichen: Az. 7 ORs 10/23). Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. " 



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