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Die Inhaftierung ausländischer Straftäter zu teuer

Von Feierabend-Mitglied Samstag 20.05.2023, 17:49 – geändert Samstag 20.05.2023, 17:53

lautet die Begründung von Kanzleramtsminister Gergely Gulyas dass die ungarische Regierung Tausende ausländische Strafgefangene frei lässt, die derzeit in Ungarn Haftstrafen wegen Menschenschmuggels verbüssen. Einzige Bedingung ist, dass sie Ungarn innerhalb von 72 Stunden verlassen.

"Dies geht aus einer Verordnung hervor, die Ministerpräsident Viktor Orban Ende des Vormonats erliess. Die Freilassung der ausländischen Schlepper kam überraschend und ist in keiner Weise daran gebunden, dass die Delinquenten in ihr Heimatland zurückkehren und dort ihre Reststrafen verbüssen.

Der private TV-Sender RTL-Klub zeigte am Donnerstagabend einen mit versteckter Kamera aufgenommenen Bericht, in dem zu sehen war, wie fünf Menschen am Bahnhof von Szombathely (Westungarn) aus einem Kleinbus der örtlichen Justizvollzugsanstalt stiegen. Das Innenministerium dementierte auf Anfrage des Senders nicht, dass es sich bei den gezeigten Personen um freigelassene Schlepper handelte.

Das ungarische Strafrecht sieht an sich langjährige Haftstrafen für Menschenschmuggel vor. Die Strafmasse reichen von 2 bis 20 Jahren. Ungarn liegt an der sogenannten Balkanroute, auf der Flüchtlinge und Migranten von der Türkei nach Westeuropa gelangen.

Kanzleramtsminister Gergely Gulyas begründete den Schritt damit, dass die Inhaftierung ausländischer Straftäter zu teuer käme. Offiziellen Angaben zufolge sitzen derzeit 2600 Ausländer in Ungarn ein, beim überwiegenden Teil von ihnen handelt es sich um Straftäter, die wegen Schlepperei verurteilt sind.

Das Nachrichtenportal «hvg.hu» berichtete von einem afghanischen Menschenschmuggler, der sich nach seiner Freilassung nach Frankreich begab. Aber auch viele rumänische, bulgarische und serbische Schlepper würden nach dem Verlassen des Gefängnisses in Ungarn nach Österreich oder in ein anderes westliches Land fahren, so das Portal. (aeg/sda/dpa)"


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Na ja, wen wundert's.......

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