Von ehemaliges Mitglied
Mittwoch 01.12.2021, 05:21
In seiner Entscheidung zu den angeordneten Beschränkung wegen Corona hat das Verfassungsgericht zwar den Regierenden bescheinigt, dass sie nach der Verfassung zu den Maßnahmen berechtigt waren.
Dazu, ob diese Maßnahmen sinnvoll waren, hat sich das Gericht nicht geäußert. Das ist auch nicht seine Aufgabe.
In seiner Entscheidung zu den angeordneten Beschränkung wegen Corona hat das Verfassungsgericht zwar den Regierenden bescheinigt, dass sie nach der Verfassung zu den Maßnahmen berechtigt waren.
Dazu, ob diese Maßnahmen sinnvoll waren, hat sich das Gericht nicht geäußert. Das ist auch nicht seine Aufgabe.