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Wohnprojekte: Gemeinsames Wohnen im Alter

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren zugespitzt: steigende Mietpreise oder die Privatisierung von Sozialwohnungen belasten nicht nur junge Menschen.
Besonders Senioren sehen sich zunehmend in Bedrängnis.

Mit fortschreitendem Alter kann der Wunsch nach einer barrierefreien Wohnung entstehen. Umbauten sind teuer und werden nicht immer vom Vermieter gestattet. Ein Umzug in eine neue Wohnung erscheint, nicht nur angesichts des damit verbundenen Aufwands und Verlustes der bekannten Umgebung, sondern insbesondere hinsichtlich des aktuellen Mietspiegels oft kaum realisierbar.

Wohngemeinschaften: Die Wohnform der Zukunft

Haus in der Hand

Viele Senioren erleben im Laufe der Jahre eine Veränderung in ihren bisherigen Sozialstrukturen. Die Kinder ziehen in andere Städte und können sich nicht kümmern, Verwandte und Freunde verlieren im Alter an Mobilität oder versterben. Der gewohnte Rückhalt bricht so nach und nach weg.
Wohnprojekte können an dieser Stelle als neue Wahlfamilie eine Gemeinschaft bilden, die sich umeinander kümmert und gegenseitige Unterstützung bietet.

Für wen sind Wohnprojekte geeignet?

Wohnprojekte sind für alle da, die gerne in Gemeinschaft leben möchten. Bei Wohnprojekten geht es nicht nur um das gesellige Miteinander, sondern im Besonderen um die gegenseitige Unterstützung. Es gibt Projekte für Jung und Alt, die auch Menschen mit Behinderungen integrieren.

Haus in der Hand

Sie sind dabei nicht zwangsweise an ein üppiges Einkommen gebunden. Es werden auch zahlreiche Projekte für Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und Sozialhilfeempfänger angeboten, zum Beispiel in den Genossenschaften oder beim geförderten Wohnungsbau.

Die Wohnprojekte sind dabei immer als Alternativen zum Heim gedacht. Sie werden entweder von einem Träger organisiert, der sowohl Wohnraum als auch Pflege anbietet, oder von privaten Akteuren. Hierbei sind die zugrunde liegenden Fundamente immer vertraglich abgesichert. Sofern das Wohnen nicht in einer Eigentumsimmobilie stattfindet, gibt es einen Mietvertrag mit einem Vermieter, sowie einen Pflegevertrag mit einem Pflegedienst. Auf diesem Wege sind ambulant betreute Wohnpflegegemeinschaften abgesichert.

Zuschuss von der Pflegekasse bekommen

Waage mit Haus und Geld

Wer im Besitz einer Pflegestufe ist und in einer Senioren-WG lebt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen sogenannten Wohngruppenzuschuss durch die Pflegekasse.
Zuständig für die Umsetzung sind dabei jeweils die Bundesländer. Wer einen Wohngruppenzuschuss erhalten möchte, kann sich daher in dem für sein Bundesland geltenden Landespflegegesetz über die notwendigen Schritte informieren.

Ansprechpartner finden und Ausbau unterstützen

Frau und Mann diskutieren

In manchen Gegenden gibt es bisher keine oder kaum Wohnprojekte. Als wichtigster Ansprechpartner für die Förderung solcher Wohngemeinschaften dient hierbei die Kommune. In vielen Städten ist die Idee noch nicht angekommen, dass Wohnprojekte ein ideales Mittel darstellen können, den sozialen Zusammenhalt in Wohnquartieren zu stärken und diese dadurch attraktiver zu machen.

Kommunen können - ohne jedweden Kosteneinsatz - Projektgruppen finden oder ins Leben rufen und ihnen Flächen für gemeinsame Treffen zur Verfügung stellen. Auf dem konventionellen Wohnungsmarkt werden längst nicht mehr genügend finanzierbare Grundstücke angeboten. Daher gilt es neue Lösungen zu finden, damit Wohnprojekte an geeignete Wohnflächen gelangen.

Die Kommunen haben zudem die Möglichkeit, sich bei Kämmerern für eine konzeptbezogene Grundstücksvergabe stark zu machen. Dabei geht es nicht mehr darum, Grundstücke möglichst profitbringend zu verkaufen - und damit Preise für Grundstücke und Mieten in die Höhe zu treiben -, sondern die begrenzten Flächen, die der Kommune zur Verfügung stehen, solchen Investoren anzubieten, die sich für die Stadt oder ihr Quartier einsetzen möchten.

Skizze Eines Wohnbau und Tablet Vorschau

Weitere Ansprechpartner für das Thema Wohnprojekte können neben den Kommunen landeseigene Beratungsstellen oder auch die Verbraucherzentrale sein. Diese helfen dabei, in der oft komplizierten Rechtslage einen Überblick darüber zu gewinnen, was für einen Beitritt in eine Wohngemeinschaft geregelt werden muss. Außerdem unterstützen sie Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte, falls Krankenkassen sich in dem Prozess einmal querstellen.

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