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Die eigene Wohnung altersgerecht und barrierefrei umgestalten

Für die meisten Menschen ist es ein großer Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden ihren Lebensabend verbringen zu können. Damit das möglich wird, ist es wichtig, sich bereits frühzeitig Gedanken um eine altersgerechte und barrierefreie Umgestaltung der Wohnung bzw. des Hauses zu machen. Denn auch wenn der Gedanke daran für viele unangenehm sein mag, steht und fällt alles mit der Planung. Tritt der Notfall erst ein, zum Beispiel durch eine eingeschränkte Mobilität nach einem Schlaganfall, bleibt häufig keine Zeit mehr, um verschiedene Kostenvoranschläge einzuholen und den Rückzugsort, den man sich über lange Zeit geschaffen hat, individuell an die geänderten Bedürfnisse anzupassen.

Beratung

Seniorenpaar in einem Beratungsgespräch

Es existieren zahlreiche Wege, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten: neben den baulichen Veränderungen kommen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten ebenso hinzu wie Förderungsmöglichkeiten. Da diese je nach Kommune und Bundesland stark variieren können, empfiehlt sich der Gang zu einer Wohnberatungsstelle. Dort erhält man wichtige rechtliche Informationen ebenso wie Tipps zur Finanzierung, aber auch weitere Anlaufstellen in der Umgebung. Zudem können Termine zur Besichtigung der Wohnung vereinbart werden, um das weitere Vorgehen planen zu können. Die Erstbesprechung ist in der Regel kostenlos. Experten klären hier, was wirklich notwendig ist, was mittelfristig wichtig ist und was man generell beachten sollte.

Tipp: Eine Übersicht über die Wohnberatungsstellen findet man auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung oder in der Adressdatenbank des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort findet man an übrigens viele weitere Anlaufstellen für Beratungen, die weit über Wohnung hinausgehen.

Finanzierung

Sparschwein auf Büchern stehend

Eine Veränderung der Wohnsituation kostet immer Geld. Manche Maßnahmen, wie das Anbringen von Haltegriffen oder Anti-Rutsch-Streifen auf Treppen sind zwar günstiger, aber eine Verbreiterung eines Türrahmens, um mit einem Rollstuhl durchzupassen, kann durchaus 1000 Euro kosten. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen Fördermittel in Anspruch zu nehmen und Zuschüsse geltend zu machen. Finanzielle Unterstützung bieten beispielsweise die Pflegekassen, die beim Vorliegen eines Pflegegrads bis zu mehreren tausend Euro zahlen. Auch die Krankenkassen erstatten häufig einen Teil der Kosten, wenn zum Beispiel ein Rezept für einen erhöhten Toilettensitz vorliegt. Beides sollte aber vorher unbedingt mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden. Über mögliche kommunale Zuschüsse können die Wohnberatungsstellen oder Wohnbauförderstellen Auskunft erteilen.

Paar beim Überprüfen von Finanzen

Muss für den Umbau ein Darlehen aufgenommen werden, bietet zum Beispiel die KfW-Bankengruppe im Rahmen ihrer Förderprodukte einen Spezialkredit „Altersgerechtes Umbauen“ mit Zuschüssen und zu einem geringen Zinssatz. Hierfür ist darauf zu achten, dass die Bau-Maßnahmen der DIN-Norm entsprechen, was für eine Unterstützung der Pflegekassen nicht zwingend der Fall ist.

Übrigens: liegt eine Schwerbehinderung vor Baubeginn vor, können die Kosten für den barrierefreien Umbau als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich abgesetzt werden.

Tipp: Förderungen unbedingt vor Beginn der Maßnahmen beantragen und bewilligen lassen.

Was ist erlaubt?

Richter-Hammer und Waage als Symbol für Gerechtigkeit

Haus- oder Wohnungseigentümer können das Innere ihres Hauses in der Regel gestalten, wie sie es möchten. Erst bei Umbaumaßnahmen, die das Äußere betreffen, liegt ein baurechtlicher Eingriff vor, der gegebenenfalls mit der Bauverwaltung der Gemeinde bzw. Stadt abgeklärt werden muss. Kniffliger wird es da bei Eigentümergemeinschaften, zum Beispiel eines Mehrparteienhauses mit Eigentumswohnungen. Eingriffe in gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten oder Zugänge müssen hier unbedingt abgestimmt werden.

Als Mieter hat man grundsätzlich auch das Recht, die Wohnung barrierefrei bzw. altersgerecht zu gestalten. Hier gilt: Maßnahmen, die keinen Eingriff in die Bausubstanz darstellen, also jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können, sind von der Genehmigungspflicht der Vermieter ausgeschlossen. Darunter zählen etwa das Anbringen von Haltegriffen oder Toilettensitzerhöhungen. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf der Genehmigung des Vermieters. Erteilt dieser die Erlaubnis, beteiligt sich aber nicht, kann er bei Auszug auch einen Rückbau in den Ursprungszustand einfordern.

Tipp: Vereinbarungen immer detailliert schriftlich festhalten, um späteren möglichen Problemen vorzubeugen.

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