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Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall

Jeder der sich im Verkehr bewegt weiß, dass es jederzeit zu einem Unfall kommen kann. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Schritte befolgt werden müssen, um sich bei einem Unfall richtig zu verhalten.

Unfallstelle mit Warndreieck

Absicherung der Unfallstelle

Der erste Schritt bei einem Unfall ist die Sicherung der Unfallstelle. So werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt und Folgeunfälle vermieden. Zunächst betätigt man an seinem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage, zieht seine Warnweste an und stellt anschließend sein Warndreieck auf. Auch die Fahrzeugbeleuchtung sollte insbesondere in der Dunkelheit angeschaltet werden. Das Warndreieck wird dabei auf Landstraßen mindestens einhundert Meter vor der Unfallstelle platziert. Auf den schneller befahrenen Autobahnen sollte das Warndreieck mindestens zweihundert Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden.

Verletzten Erste Hilfe leisten

Gibt es bei einem Unfall verletzte Personen, sollte so schnell wie möglich Ersthilfe geleistet werden. Auch bei augenscheinlich leichten Unfällen entstehen Verletzungen, die von einem Arzt begutachtet werden sollten. Bei schweren Verletzungen gilt es die Notrufnummer unter 112 zu verständigen und so viele Informationen über die Unfallstelle und die Verletzten wie möglich bereit zu halten. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann schwere Folgen nach sich ziehen.

Eventuell Polizei benachrichtigen

Bei einem Unfallgeschehen mit erheblichen Schäden an Sachgegenständen, Verletzten oder sogar Toten muss die Polizei in jedem Fall benachrichtigt werden. Darüber hinaus muss bei Unfällen auf der Autobahn, Unfällen bei denen Beteiligte unter Drogeneinfluss stehen oder aber aus dem Ausland stammen immer die Polizei hinzugezogen werden. Bei Bagatellschäden kann auf einen Anruf bei der Polizei verzichtet werden. Bei kleineren Unfällen mit geringem Sachschaden räumt man darüber hinaus die Unfallstelle so schnell wie möglich, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Ist die Unfallschuld nicht eindeutig zu klären, kann auch die Polizei zu Rate gezogen werden.

Fotos zur Beweissicherung machen

Auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, sollten immer Beweise gesichert werden. Dabei sollten Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Blickwinkeln und Fotos der Schäden gemacht werden. Auch eine Skizze, die vor Ort erstellt wird, kann einer Beweisführung dienen.

Handybild von beschädigtem Auto

Dokumentation des Unfalls

Die Namen der Unfallbeteiligten mit Anschrift, Telefonnummer und Kennzeichen sollten grundlegende Fakten sein, die festgehalten werden sollten. Hierzu sollte man sich immer den Personalausweis und den Kraftfahrzeugschein zeigen lassen. Darüber hinaus Zeitpunkt und Ort des Unfalls sowie die Aufnahme eventueller Zeugen. Den Unfallbericht selbst sollte man sich vom Unfallgegner unterschreiben lassen und die Versicherungsdaten austauschen. Bezüglich des Unfallhergangs sollten man sich immer an die Fakten halten und keine Schuldbekenntnisse äußern. Dies kann später bei der Klärung der Schuldfrage und der Versicherung zu Problemen führen. Oft hat man kurz nach einem Unfall auch noch nicht den nötigen Überblick über die Geschehnisse.

Warten bei fehlendem Unfallgegner

Wenn ein zum Beispiel ein parkendes Auto angefahren wurde und kein Unfallgegner zugegen ist, muss man mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben, um keine Fahrerflucht zu begehen. Nach Ablauf dieser Zeit hinterlässt man seine Daten und gibt anschließend den Unfall bei einer Dienststelle der Polizei zu Protokoll.

Benachrichtigung der Versicherung

Bei tödlichen Unfällen muss man sich innerhalb von 48 Stunden bei seiner Versicherung melden. Bei einem Unfallschaden sollte man sich innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet haben, damit Versicherungsschutz besteht.

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