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Ferien- und Freizeitparks

Stand: 02.03.2023

Die meisten Ferien- und Freizeitparks sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Die Erlebnisparks sind überwiegend barrierefrei ausgestattet. Sie gewähren meist Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Manche Fahrattraktionen dürfen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer aus Sicherheitsgründen nicht nutzen. Insbesondere die größeren Freizeitparks haben aber viele Fahrgeschäfte und Attraktionen, die sich auch für diese Zielgruppe eignen.

Viele Parks bieten außerdem Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche bzw. Hilfestellungen. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie deren Begleitpersonen erhalten in vielen Ferien- und Freizeitparks freien Eintritt oder einen Preisnachlass. Zudem sind die Wege in den Erlebnisparks gut für einen Rollstuhl geeignet. Behindertenparkplätze sowie behindertengerechte Toiletten sind in der Regel überall vorhanden. Zudem gibt es in einigen Parks einen Rollstuhlverleih. Bestellen Sie den Rollstuhl rechtzeitig vor.

Am besten informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des jeweiligen Parks über Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Länderkarte

Hier finden Sie eine Auswahl von Freizeitaktivitäten mit Vergünstigungen / Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland:

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