Die Goldene Bulle von 1356


Die Ausfertigungen

 

Die Goldene Bulle aus dem Jahr 1356 war das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches und legte fest, wie die Königs (und damit die künftigen Kaiser) des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt werden sollten. Für diese Wahl wurden, der sich seit dem 13. Jahrhundert verfestigenden Tradition entsprechend, sieben Fürsten benannt, die ab da so genannten Kurfürsten. Der Name der in lateinischer Sprache verfassten und von Kaiser Karl IV. ausgestellten Urkunde kommt von dem goldenen Siegel her, dessen Bezeichnung als „Bulle“ auf die gesamte Urkunde angewendet wurde. Weitere Vorschriften betrafen eine jährliche Versammlung aller Kurfürsten und deren Immunität und Rechte.

Die Aufnahme der Goldenen Bulle in das UNESCO-Weltdokumentenkulturerbe durch Beschluss der UNESCO vom 18. Juni 2013 in Kwangju (Südkorea) umfasst alle sieben erhaltenen Originale der Verfassungsurkunde: das Exemplar für den König von Böhmen und den Erzbischof von Mainz im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, das für den Erzbischof von Köln in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, das Pfälzer Exemplar im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München und das Exemplar für den Erzbischof von Trier im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Nachträglich ließen sich die in der Urkunde besonders erwähnten Reichsstädte Frankfurt und Nürnberg Ausfertigungen ausstellen, die heute im Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt bzw. im Staatsarchiv Nürnberg verwahrt werden. Der Kurfürst von Sachsen und der von Brandenburg verzichteten – wohl aus Sparsamkeit – auf eine eigene Ausfertigung.

1648 wurde mit der Wiederherstellung der Kurpfalz nach dem Dreißigjährigen Krieg und dem Ende der Bayerischen Besetzung eine neue, achte Kurstimme für die Pfalz eingerichtet, 1692 eine neunte für den Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Mit dem Erlöschen des bayerischen Herzogshauses und dem Erbfall an die Kurpfalz erlosch deren achte Kurstimme, die Pfalz trat ihre alte, erste weltliche Stimme, wieder an.

Das Trierer Exemplar, das in der Reichskanzlei entstand, kam nach Stuttgart, als mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 Herzog Friedrich II. von Württemberg die Kurwürde erhielt (die er dann allerdings in Ermangelung einer Kaiserwahl ebensowenig ausübte wie der Markgraf von Baden). Der Besitz eines Exemplars der Goldenen Bulle gehörte für ihn als traditionsstiftendes Element dazu.

Das Exemplar selbst war mit dem Archiv des aufgehobenen Erzbistums Trier an den Fürsten von Nassau-Weilburg, dem die rechtsrheinischen Besitzungen Triers zugeschlagen worden waren, übergegangen. Im Zuge der Verhandlungen zwischen dem letzten Trierer Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen und dem Herzog von Württemberg über eine Entschädigung des Erzbischofs für den Verlust der Fürstpropstei Ellwangen, die Württemberg zugesprochenen worden war, konnte Herzog Friedrich eine Lösung erreichen: Clemens Wenzeslaus erhielt vom Fürsten von Nassau-Weilburg die Goldene Bulle als Privatbesitz zurück und gab sie an den württembergischen Herzog weiter. Dieser ließ eine massive Silberkassette anfertigen, in der die Urkunde heute noch aufbewahrt wird.

Für die Ausstellung „Der Griff nach der Krone - Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter“ 2000 wurde das Original der Stuttgarter Ausfertigung nach Heidelberg ausgeliehen. Die ständige Ausstellung im Ruprechtsbau des Heidelberger Schlosses zeigt ein Faksimile.

Bild: Präsentation des Stuttgarter Exemplars der Goldenen Bulle
Abbildung aus dem Zusammenhang der Ausstellung "Mittelalter - Schloss Heidelberg und die Pfalzgrafschaft bei Rhein bis zur Reformationszeit" im Heidelberger Schloss
(2000)

     

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