Betreuungsverein

Betreuungsverein

 Seit 1992 besteht der Betreuungsverein der AWO in Aachen. Wir betreuen volljährige Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung daran gehindert sind, ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen. Gesetzliche Grundlage sind die §§1814ff BGB. Weiter sind wir aktiv bei der Werbung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und in der Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir stehen ebenfalls Bevollmächtigten bei Fragen in der Ausübung der Vollmacht zur Seite.

In der Führung gesetzlicher Betreuungen heißt es für uns, die Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten im regelmäßigen Kontakt wahrzunehmen und bei der Wahrung ihrer Interessen als Vermittler und/oder Vertreter tätig zu werden – da wo sie es selber nicht mehr können. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Einzelne, dem wir mit Fachkompetenz, Solidarität, Achtung und Toleranz begegnen. Die Förderung und Stärkung seiner Selbständigkeit ist uns dabei ein zentrales Anliegen

Gemeinsam verfolgen unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Ziel, ein umfangreiches Hilfsangebot für Menschen in besonderen Schwierigkeiten und Problemlagen zu schaffen.

Sie finden uns in der Geschäftsstelle der AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V., Gartenstr. 25, 52064 Aachen.
Termine nach Vereinbarung oder in der offenen Sprechstunde mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr.


Weitergehende Informationen zum seit dem 1. Januar 2023 geltenden reformierten Betreuungsrecht finden Sie hier auf den Webseiten des Bundesministeriums für Justiz.

Ehrenamtliche Mitarbeit

Gesetzliche Betreuungen sollen vom Grundsatz her ehrenamtlich durch Angehörige oder engagierte Bürger geführt werden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, an ehrenamtlicher Tätigkeit interessierte Menschen für diese anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen.

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Vorsorgevollmacht

Alternativ zur gesetzlichen Betreuung besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson. Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche (privatrechtliche) Möglichkeit der eigenen Vorsorge und legt Lebensgestaltungsmöglichkeiten im Sinne von vorausschauenden Anordnungen fest.

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Christof Ant

Gesetzliche Betreuungen

Verfahrenspflegschaften


Beratung von ehrenamtlichen Betreuuer*innen


Beratung zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Beratung von Bevollmächtigten


Telefon 0241 - 88916-22


Email an Leitung Gesetzliche Betreuungen

Marion Knief

Gesetzliche Betreuungen


Beratung von ehrenamtlichen Betreuuer*innen

Beratung zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung


Beratung von Bevollmächtigten

Telefon 0241 - 88916-47
Email an Mitarbeiterin Gesetzliche Betreuungen

Sabine Schäfer

Gesetzliche Betreuungen
Verfahrenspflegschaften

Telefon 0241 - 88916-48
Email an Mitarbeiterin Gesetzliche Betreuungen

Elisabeth Bitter

Betreuungsassistenz


Telefon 0241- 88916-84

Email an Betreuungsassistenz

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