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In Österreich gilt ab 1. Mai 2005 die Warnwesten-Pflicht.


Wie muss die Warnweste beschaffen sein?
Die Westen dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen.
Ob das so ist, seht man am Etikett der Jacke.

Wieviel Warnwesten muss man im PKW mitführen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker.
Da jedoch auf Autobahnen und Autostrassen das Tragen der Westen für jeden, der sich auf der Fahrbahn oder am Pannenstreifen aufhält, verpflichtend vorgeschrieben sind, sollte eigentlich für jeden möglichen Insassen eine Warnweste mitgeführt werden.
Bei einer Panne oder einem Reifenwechsel auf einer Autobahn oder Autostrasse kann es ja sein, dass die Mitfahrer das Fahrzeug verlassen müssen und dann müssen sie eine Warnweste tragen.
Die Warnwesten (zumindest eine) sollte im Fahrzeug-Innenraum mitgeführt werden, da man sie beim Aussteigen ja schon anhaben muss!).

Wann müssen Warnwesten getragen werden?
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden.
Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.

Strafen bei Verstössen gegen die Warnwesten-Verordnung
Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar.
Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro.
"In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in Höhe von maximal 36 Euro ausgestellt wird", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Warnwestenpflicht in Europa
Warnwesten-Bestimmungen in weiteren europäischen Ländern:
In Italien und Spanien ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben.
Die Tragepflicht gilt, wenn der Autolenker außerhalb des Ortsgebietes sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält.
Das Nicht-Mitführen ist in diesen Ländern straffrei.
In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht auf 25. Juni 2005 verschoben. Dort wird es wie in Österreich auch eine Mitführpflicht geben.


Quelle: ÖAMTC

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