Ich vermute,dass dieses Thema nicht nur mich interessiert !!!!!!!!!!!
Wunschgemäß übersenden wir Ihnen allgemeine Informationen zur Eintragung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister.
Bürgerinnen und Bürger können ab heute ihre Vorsorgevollmacht über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden.
Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen.
Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte.
Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag.
In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 €. Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmachten und deren Registrierung erhalten Sie auf unseren Informationsseiten unter www.vorsorgeregister.de.
Der Eintragungsantrag kann online unter www.zvr-online.de erfolgen.
Dieser Weg ist der kostengünstigste und komfortabelste.
Detaillierte Verfahrenshinweise finden Sie unter dem Menüpunkt Privatpersonen/Informationen.
Alternativ können Sie uns Ihre Daten per Post übersenden. Bitte verwenden Sie hierfür unsere Meldeformulare, die Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt Privatpersonen aufrufen können. Die Formulare sind auf den Rückseiten mit ausführlichen Hinweisen zur Ausfüllung und dem weiteren Verfahren versehen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Kriesel
Franca R. Kriesel
Büro/Organisation
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Kronenstraße 42
10117 Berlin
0 18 05 / 35 50 50 (0,12 €/Minute)
e-Mail: info@vorsorgeregister.de
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