Mach mit bei Feierabend.de!
Finde neue Freunde für Leben, Liebe und Freizeit
Online-Sofortkontakt zu über 173.000 Gleichgesinnten
Triff nette Menschen „vor Ort“ in 125 Regionalgruppen
Jetzt kostenlos anmelden!
Service:
Zur Startseite machen Erste Schritte bei Feierabend Rundgang durch die Community Sofort-Nachrichten Feierabend-Benachrichtigungen per E-Mail Newsletter-Archiv
R_senioren
Zur Startseite machen Erste Schritte bei Feierabend Rundgang durch die Community Sofort-Nachrichten Feierabend-Benachrichtigungen per E-Mail Newsletter-Archiv
Inkassounternehmen - Vorsicht vor schwarzen Schafen
Inkassounternehmen
Schon wieder eine Mahnung! Immer öfter ist der Absender dieser meist ziemlich forsch formulierten Schreiben ein Inkassounternehmen. Die Inkassodienste werden mit der außergerichtlichen Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Forderung beauftragt und übernehmen den Einzug der geltend gemachten Beträge. Ein solches Vorgehen ist bei säumigen Schuldnern zunächst nichts Ungewöhnliches. Anstatt eines Rechtsanwalts bedienen sich viele Gläubiger eines Inkassounternehmens, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch in diesem Geschäft tummeln sich immer mehr schwarze Schafe und oftmals handelt es sich um Fälle dreister "Abzocke", warnen jetzt ARAG Experten
Internet oder Telefon
Die Empfänger von Mahnungen können in vielen Fällen nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die geltend gemachten Beträge sind nachvollziehbar. Als Grund für die Inanspruchnahme wird meist ein im Internet oder am Telefon abgeschlossener Vertrag vorgeschoben. Die vereinbarte Dienstleistung habe der Anbieter erbracht, der Adressat als vermeintlicher Kunde aber nicht bezahlt. Daher nun die Geltendmachung über das Inkassounternehmen.
Nicht einschüchtern lassen!
Der Empfänger eines solchen Schreibens sollte den Vorgang auf jeden Fall genau prüfen. Wurde der behauptete Vertrag und die angebliche Dienstleistung vom Gläubiger wie behauptet erbracht? Falls diese Angaben nicht nachvollziehbar sind, sollte der Anspruch mit einem formlosen Schreiben bestritten werden. Sind Name oder Adresse nicht vollständig oder nicht korrekt geschrieben, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. In der Regel wird hier versucht, ohne bestehende Ansprüche eine Zahlung zu erzwingen. Hat das Inkassounternehmen seinen Sitz im Ausland und handelt es sich lediglich um eine Postfachadresse, ist dies ein weiteres Indiz für eine mögliche Abzocke. Folgen auf das Bestreiten der Forderung dann lediglich weitere Mahnungen, ohne dass das Inkasso konkrete Angaben und Nachweise für die geltend gemachte Forderung vorlegt, muss man davon ausgehen, dass hier kein seriöses Inkassounternehmen am Werk ist. Das stetige Aufbauen einer Drohkulisse, ohne sich inhaltlich mit den Einwendungen des vermeintlichen Schuldners auseinander zu setzten, ist typisch für das System dieser Abzocke. Verbraucher sollten sich nicht verunsichern lassen. Weitere Mahnungen können ignoriert werden. Sollte tatsächlich in einem Fall ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden, sollte der Betroffene auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren zu beauftragen. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.
Verbraucherzentralen helfen!
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem Inkassounternehmen bieten auch die Verbraucherzentralen eine gute Hilfestellung. Auf ihren Internetseiten wird in regelmäßigen Abständen über Inkassounternehmen informiert, die versuchen, mit solchen dubiosen Geschäftsmodellen Verbraucher um ihr Geld zu bringen. In einem solchen Fall heißt es, Ruhe bewahren und den Anspruch bestreiten. Von weiteren Mahnungen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und auf gar keinen Fall dem Druck nachgeben und zahlen.
Die Empfänger von Mahnungen können in vielen Fällen nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die geltend gemachten Beträge sind nachvollziehbar. Als Grund für die Inanspruchnahme wird meist ein im Internet oder am Telefon abgeschlossener Vertrag vorgeschoben. Die vereinbarte Dienstleistung habe der Anbieter erbracht, der Adressat als vermeintlicher Kunde aber nicht bezahlt. Daher nun die Geltendmachung über das Inkassounternehmen.
Nicht einschüchtern lassen!
Der Empfänger eines solchen Schreibens sollte den Vorgang auf jeden Fall genau prüfen. Wurde der behauptete Vertrag und die angebliche Dienstleistung vom Gläubiger wie behauptet erbracht? Falls diese Angaben nicht nachvollziehbar sind, sollte der Anspruch mit einem formlosen Schreiben bestritten werden. Sind Name oder Adresse nicht vollständig oder nicht korrekt geschrieben, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. In der Regel wird hier versucht, ohne bestehende Ansprüche eine Zahlung zu erzwingen. Hat das Inkassounternehmen seinen Sitz im Ausland und handelt es sich lediglich um eine Postfachadresse, ist dies ein weiteres Indiz für eine mögliche Abzocke. Folgen auf das Bestreiten der Forderung dann lediglich weitere Mahnungen, ohne dass das Inkasso konkrete Angaben und Nachweise für die geltend gemachte Forderung vorlegt, muss man davon ausgehen, dass hier kein seriöses Inkassounternehmen am Werk ist. Das stetige Aufbauen einer Drohkulisse, ohne sich inhaltlich mit den Einwendungen des vermeintlichen Schuldners auseinander zu setzten, ist typisch für das System dieser Abzocke. Verbraucher sollten sich nicht verunsichern lassen. Weitere Mahnungen können ignoriert werden. Sollte tatsächlich in einem Fall ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden, sollte der Betroffene auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren zu beauftragen. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.
Verbraucherzentralen helfen!
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem Inkassounternehmen bieten auch die Verbraucherzentralen eine gute Hilfestellung. Auf ihren Internetseiten wird in regelmäßigen Abständen über Inkassounternehmen informiert, die versuchen, mit solchen dubiosen Geschäftsmodellen Verbraucher um ihr Geld zu bringen. In einem solchen Fall heißt es, Ruhe bewahren und den Anspruch bestreiten. Von weiteren Mahnungen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und auf gar keinen Fall dem Druck nachgeben und zahlen.

Ich habe da böse erfahrungen gemacht,sollte 840 Euro bezahlen für Spiele im Internet.Habe natürlich Anzeige erstattet,aber die Polizei kann nichts unternehmen.
So habe ich erfahren, das dies ein Betrugsversuch ist. Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Stuttgart! Wichtiger Hinweis: In den vergangenen Tagen geben sich in ganz Deutschland vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an bzw. bitten um Preisgabe der Kontodaten. Dabei wird die Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart (0711 - 9210) im Display des Telefonapparats angezeigt. Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Rufnummernanzeige (0711 - 9210) manipuliert ist, da die Telefonanlage des Amtsgerichts Stuttgart so eingerichtet ist, dass keine Rufnummernübertragung stattfindet. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren. Lg merlin_2004
Wir haben auch schon einmal so eine Forderung von 96 € bekommen. Es gibt bei den Verbraucherzentralen ein Formblat zum widerspruch, dass man sich herunter laden kann. Ausserdem ist auch der Versuch eines Betruges nach dem Strafgesetzbuch strafbar. also haben wir auch eine polizeiliche Anzeige erstattet und nie wieder etwas von dem RA gehört.
Ich habe das Problem,mit gmx.....angeblich hätt ich etwas angeklickt,wo ich nun Zahlen soll.Es ist eine Abzocke,nichts weiter...ich werde mit Sicherheit nicht Zahlen. LG Francine
Hinweise und Berichte zu diesem Thema sind ja schön und gut, aber warum werden diese "Vögel" nicht aus dem Verkehr gezogen?
Auch ich habe so etwas schon erlebt und mir hat die Verbraucherzentrale geholfen. Aber in keinem Fall einfach aus Angst zahlen!!!!