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ab 1.7.2005 gibt es das neue Führerschein-Vormerksystem in Österreich!
Unser Mitglied Eva-Maria sendet uns alles Wissenswerte darüber (zur geistigen Vorbereitung!)


"VORMERKSYSTEM"
Modell zur Erfassung von "Risikolenkern" und Mehrfachtätern"

Ziel:
Ziel ist, es den geringen Prozentsatz der Risikolenker und Mehrfachtäter aus der großen Masse der disziplinierten Kraftfahrzeuglenker herauszufiltem und in einem System zu erfassen, um auf diese Lenker sanktionierend und bewusstseinsbildend einwirken zu können, damit die Verkehrssicherheit gesteigert und die Verletzten und Todesopfer auf österreichischen Straßen reduziert werden können.

System:
Vormerkung und Evidenthaltung von 13 risikobehafteten und unfallträchtigen Delikten in einem kompakten System unterhalb der derzeit existierenden Entzugsschwelle bei deren Begehung innerhalb von 2 Jahren folgendes vorgesehen wird:

1. Mal...Vormerkung
2. Mal...Maßnahme (z.B. Nachschulung, Perfektionsfahrt)
3. Mal...Entzug von 3 Monaten

Die Begehung eines Delikts wird im örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre vorgemerkt und nach Ablauf von jeweils zwei Jahren gelöscht.
Im Falle einer 2. Vormerkung hat die Behörde für den Betreffenden die jeweils am besten geeignete Maßnahme unter Bedachtnahme auf den Einzelfall auszuwählen. (Maßnahmenkatalog wird nach einer Studie des KIV erstellt und anschließend in einer sog. Nachschulungs-Verordnung verankert)

Folgende Maßnahmen kommen in Betracht
1. Nachschulungen für alkoholauffällige oder sonst verkehrsauffällige Lenker
2. Perfektionsfahrten entsprechend der Mehrphasenausbildung
3. Vorträge oder Seminare über geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen oder
4. Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Wird die Anordnung der Maßnahme nicht befolgt, so ist die Lenkerberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen!


VORMERKDELIKTE


ENTZUGSDELIKTE

Die Entzugsdelikte nach der derzeitigen Rechtslage bleiben prinzipiell unberührt!

Wird im Beobachtungszeitraum von 2 Jahren ein Führerschein-Entzugsdelikt (siehe nachstehende Tabelle) begangen, verjährt sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um 2 Wochen (Verknüpfung zwischen Vormerkdelikten und Entzugsdelikten).

ENTZUGSDELIKTERECHTSLAGE
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 PromilleGeldstrafe: 872 – 4.360 Euro,
Entzug mind. 3 Monate und Nachschulung
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf AlkoholgehaltGeldstrafe: 1.162 – 5.813 Euro,
Entzug mind. 4 M + Amtsarzt, Nachschulung
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets oder 50 km/h außerhalb des OrtsgebietsGeldstrafe: bis 726 Euro,
Entzug: 2 Wochen
Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen einer AutobahnGeldstrafe: 36-2.180 Euro,
Entzug mind. 3 M (Bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen (insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden SichtverhältnissenGeldstrafe: 36-2.180 Euro,
Entzug mind. 3 Monate
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kraftfahrzeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholenGeldstrafe: 36-2.180 Euro,
Entzug mind. 3 Monate
Wiederholtes Begehen einer strafbaren Handlung gemäß § 14 Abs. 8 innerhalb eines Zeitraumes von zwölf MonatenGeldstrafe:218-3.633 Euro,
Entzug mind. 3 Wochen (2. Delikt)
14 Wochen (3. Delikt)

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