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Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung
(Formular L 1) hast Du fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2002 bis Ende Dezember 2007 gestellt werden).
Du kannst den Antrag per Post senden, persönlich bei Deinem Finanzamt abgeben oder ab 17.2.2003 über das Internet senden (siehe weiter unten).
Genaue Informationen über die Arbeitnehmerveranlagung, die Sonderausgaben, Abschreiben von außergewöhnlichen Belastungen usw. findest Du unter <

Eine genaue Beantwortung aller steuerrechtlichen Fragen findest Du auf der Homepage des

Du kannst Dir unter dieser das Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung herunterladen:
Dazu klickst Du auf LOHNSTEUER und erhältst eine Auswahl von Formularen, wo Du
L1 Antrag Arbeitnehmerveranlagung anklickst.
Dann kannst Du das Jahr (2002) auswählen und Dir entweder ein L1 Formular nur zum Ausdrucken laden (das Formular musst Du dann ausdrucken, händisch ausfüllen und dem Finanzamt senden) oder ein L1 Formular zum drucken, ausfüllen und speichern herunterladen (dieses Formular kannst Du direkt am Bildschirm mit Deinen Daten ausfüllen, dann ausdrucken und an Dein zuständiges Finanzamt senden).

ACHTUNG!

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2002 ist das Beilegen von Bestätigungen, Nachweisen und Belegen nicht mehr erforderlich, es genügt nur der ausgefüllte Antrag alleine!!!


Die ONLINE-Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung über Internet!

ab 17.2.2003 gibt es noch eine dritte Möglichkeit, seinen Antrag dem Finanzamt zu übermitteln, die Online-Einreichung.
Dafür ist folgendes durchzuführen:
Auf der Startseite des klickst Du auf ONLINE-SERVICES (oben rechts auf der Startseite).
Dort kannst Du dann vorerst unter:
FINANZOnline - Informationen genaueres zur Abwicklung der ONLINE-Einreichung lesen. Unter
FINANZOnlie - Zum Verfahren kommst Du dann auf eine neue, sichere Seite, auf der Du Dich vorerst einmal unter
ONLINE-ANMELDUNG registrieren musst.
Dazu klickst Du im linksseitigen Rahmen auf:
Online-Anmeldung
Dann erhältst Du Eingabefelder, in die Du deine persönlichen Daten, wie sie auf der Seite bei den Feldern beschrieben sind, eintragen musst.
Hast Du alle Daten eingetragen, sendest Du das Formular ab und erhältst eine Woche später vom Finanzamt deinen PIN-Code, mit dem Du Dich dem Finanzamt gegenüber im Online-Betrieb identifizierst.
Damit kannst Du Dir Dein Steuerkonto Online ansehen und auch ab 17.2.2003 die Arbeitnehmerveranlagung Online dem Finanzamt übersenden und Dir damit vielleicht einen persönlichen Weg zum Finanzamt oder Portokosten sparen.

Es klingt zwar alles kompliziert, aber wenn Du diese Anweisung ausdruckst und dann in die BMF-Seiten gehst ist das ein Kinderspiel (für uns graue Internet-Panther!)
meint Herbert

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