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Mit "Thekla" leben!

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Kürzlich las ich folgenden Artikel in der Allgemeinen Zeitung Mainz:

Wer langfristig keinen Ärger mit Spinnen in der Wohnung haben will, läßt sie am besten in Ruhe. "Dann reduzieren sie ihre Anzahl von selbst", erklärt Martin kreuels von der Arachnologischen Gesellschaft. "Spinnen vernichten sich gegenseitig, bis ein Gleichgewicht von zwei bis drei Tieren pro Raum hergestellt ist". Entfernt man sämtliche Spinnen aus einem Raum, entsteht aus Sicht der Tiere ein Vakuum. Dieses wird in kürzester Zeit neu besiedelt - von anderen Spinnen.
Sitzt eine Spinne an einem Platz, wo sie wirklich stört, kann man sie durch Aussetzen loswerden. Das muss mindestens 50 Meter vom Haus entfernt passieren: "Spinnen sind ortsgebundene Tiere und kehren sonst zurück", erläutert der Experte.

Was sagt uns das? Entweder die Spinnen beim Nachbar aussetzen oder sie als Haustier akzeptieren.

Autor

Rosemarie (Rose56)

Rezeptverordnung bei Kassenpatienten

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Günter (bakru26) ging folgender Sache auf den Grund: Heimliche Extra-Zuzahlung bei bestimmten Rezepten von Kassenpatienten.

Die Krankenkasse hat ihn informiert, dass diese Extra-Zuzahlung nur für Kompressionsstrümpfe und Einlagen gilt. Die Kassen zahlen nur noch einheitlich festgelegte Sätze für diese Artikel. Dem Leistungserbringer, sprich Sanitätsgeschäft, wird zugestanden, falls dieser Kassensatz nicht ausreicht, dem Kunden einen "wirtschaftlichen Aufschlag" zu berechnen.

Also Klartext: Zu der Patienten-Zuzahlung, resultierend aus dem Kassensatz für den Artikel, kommt noch ein Zuschlag dazu, den der Patient aus seiner Tasche, also privat, zuzahlen muss. Die Höhe dieses Zuschlages kann von Bundesland zu Bundesland und auch je nach Sanitätsgeschäft variieren.

Folglich sollte man, bevor man seine Strümpfe oder Einlagen in Auftrag gibt, sich zuerst nach der Höhe des Aufschlages erkundigen und vergleichen! Das Geschäft ist in jedem Fall verpflichtet, den Kunden auf den wirtschaftlichen Zuschlag neben der Kassenzuzahlung hinzuweisen.

Günter schreibt weiter: "In meinem Falle ist dies garnicht geschehen. Das Geschäft stellte mir nur eine Quittung und einen Kassenbon aus über den Gesamtbetrag. Also auch hier wird getrickst und der Kunde im Unklaren gelassen, wofür er im Einzelnen bezahlt."

Schon mal was von "ICE" gehört ?

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Das ist der internationale Notfall-Code, den Du im Telefonbuch Deines Handys eingeben solltest. Denn unter diesem Kürzel für In Case of Emergency suchen Polizei und Rettungsdienste nach der Telefonnummer des Angehörigen, der verständigt werden soll, wenn Du einen Unfall haben solltest. Sollen noch weitere Personen benachrichtigt werden, einfach unter "ICE1", "ICE2" usw. abspeichern.

Autor

Rosemarie (Rose56)

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