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Der lange Weg zur Kur...
Wie kommt man zu einer Kur?
Anerkannte Kur- und Heilmaßnahmen sind:
• Die ambulante Vorsorgemaßnahme
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der ärztlichen Behandlung am Kurort und 85% der Kurmittelkosten. In der Regel wird ein pauschaler Tageszuschuß für Unterkunft und Verpflegung gezahlt.
• Die stationäre Kur
bei der stationären Behandlung in einer stationären Rehabilitationseinrichtung mit Unterkunft und Verpflegung werden vom Leistungsträger (in der Regel Krankenkasse oder Rentenversicherer) alle Kosten übernommen. Eine Eigenbeteiligung ist erforderlich.
Durch die Änderungen und Diskussionen im Gesundheitswesen sind Fragen zum Thema Kur aufgetaucht durch die Patienten verunsichert oder falsch informiert werden. Hier soll es in erster Linie um Informationen zur Ambulanten Badekur (jetzt Ambulante Vorsorgemaßnahme) gehen.
Grundsätzlich gilt: eine Rehabilitationsmaßnahme (stationär oder ambulant) ist angezeigt, wenn die vielfältigen Therapien und Behandlungsmöglichkeiten, die am Wohnort durchgeführt werden können, nicht mehr ausreichen, um das Behandlungsziel ( z.B. Schmerzreduktion) zu erreichen. Ungeachtet dessen ist es wichtig folgendes zu wissen:
• Die ambulante Kur ist nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzliche Krankenkassen.
• Sie haben alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt.
• Bei medizinischer Notwendigkeit, akuter Verschlechterung oder einer anderen Krankheit haben Sie auch in kürzeren Abständen Anspruch auf eine Kur.
• Der Kurantrag ist bei der Krankenkasse zu stellen und durch den Hausarzt medizinisch zu begründen.
• Die Krankenkasse legt Ihren Antrag im Regelfall dem Medizinischen Dienst als Gutachter vor und entscheidet anschließend über Ihre Kur.
Die Entscheidung ist immer auf der Grund der Aktenlage gefällt worden. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie auf eine schriftliche Begründung bestehen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen und die Umstände ausführlich und aus Ihrer Sicht darstellen.
Anerkannte Kur- und Heilmaßnahmen sind:
• Die ambulante Vorsorgemaßnahme
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der ärztlichen Behandlung am Kurort und 85% der Kurmittelkosten. In der Regel wird ein pauschaler Tageszuschuß für Unterkunft und Verpflegung gezahlt.
• Die stationäre Kur
bei der stationären Behandlung in einer stationären Rehabilitationseinrichtung mit Unterkunft und Verpflegung werden vom Leistungsträger (in der Regel Krankenkasse oder Rentenversicherer) alle Kosten übernommen. Eine Eigenbeteiligung ist erforderlich.
Durch die Änderungen und Diskussionen im Gesundheitswesen sind Fragen zum Thema Kur aufgetaucht durch die Patienten verunsichert oder falsch informiert werden. Hier soll es in erster Linie um Informationen zur Ambulanten Badekur (jetzt Ambulante Vorsorgemaßnahme) gehen.
Grundsätzlich gilt: eine Rehabilitationsmaßnahme (stationär oder ambulant) ist angezeigt, wenn die vielfältigen Therapien und Behandlungsmöglichkeiten, die am Wohnort durchgeführt werden können, nicht mehr ausreichen, um das Behandlungsziel ( z.B. Schmerzreduktion) zu erreichen. Ungeachtet dessen ist es wichtig folgendes zu wissen:
• Die ambulante Kur ist nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzliche Krankenkassen.
• Sie haben alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt.
• Bei medizinischer Notwendigkeit, akuter Verschlechterung oder einer anderen Krankheit haben Sie auch in kürzeren Abständen Anspruch auf eine Kur.
• Der Kurantrag ist bei der Krankenkasse zu stellen und durch den Hausarzt medizinisch zu begründen.
• Die Krankenkasse legt Ihren Antrag im Regelfall dem Medizinischen Dienst als Gutachter vor und entscheidet anschließend über Ihre Kur.
Die Entscheidung ist immer auf der Grund der Aktenlage gefällt worden. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie auf eine schriftliche Begründung bestehen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen und die Umstände ausführlich und aus Ihrer Sicht darstellen.
Welche Kosten kommen bei einer ambulanten Kur auf Sie zu:
• Die Kurmedizin und Arztkosten für den sogenannten Badearzt werden von der Krankenkasse im vollem Umfang übernommen.
• Die Therapiekosten werden zu 85% von der Krankenkasse getragen.
• Die gesundheitsfördernden Seminare werden von der Krankenkasse bezahlt.
• Für Übernachtung und Verpflegung können Sie von der Krankenkasse einen Zuschuß erhalten (in der Regel 8 € pro Tag).
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Härtefallregelungen.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, achten Sie darauf, dass durch ihn auch alle Krankheiten, Beschwerden und Leiden im Kurantrag aufgeführt werden, besprechen Sie den Antrag mit ihm persönlich und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass die Verordnung einer Kur sein „Budget“ nicht belastet.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!
• Die Kurmedizin und Arztkosten für den sogenannten Badearzt werden von der Krankenkasse im vollem Umfang übernommen.
• Die Therapiekosten werden zu 85% von der Krankenkasse getragen.
• Die gesundheitsfördernden Seminare werden von der Krankenkasse bezahlt.
• Für Übernachtung und Verpflegung können Sie von der Krankenkasse einen Zuschuß erhalten (in der Regel 8 € pro Tag).
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Härtefallregelungen.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, achten Sie darauf, dass durch ihn auch alle Krankheiten, Beschwerden und Leiden im Kurantrag aufgeführt werden, besprechen Sie den Antrag mit ihm persönlich und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass die Verordnung einer Kur sein „Budget“ nicht belastet.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!

