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Renteneintritt: Wer und Wann?

Paar im Garten, photos.com
Um Rente zu beziehen, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach der Deutschen Rentenversicherung sind die Vollendung eines bestimmten Lebensalters sowie die vorgesehene Mindestversicherungszeit ausschlaggebend. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Grenze mit dem 65. Geburtstag. Bei nach dem 31. Dezember 1946 Geborenen wird die Grenze schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Berücksichtigt werden für die Regelaltersrente Deine eigenen Beitragszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und aus 400-Euro-Jobs. Unter Beitragszeiten werden die Zeiten verstanden, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Das können Pflichtbeiträge aber auch freiwillige Beiträge sein.
Gehst Du vor oder nach Deiner Regelaltersgrenze in Rente, bedeutet das Ab- oder Zuschläge. Der Vorteil dieser Möglichkeiten besteht darin, dass Du Höhe und Zeitpunkt des Rentenbezugs in gewissem Maß selbst bestimmen und so Deine Gesundheitszustand, Dein Leistungsvermögen und die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigen kannst.

Renteneintritt vor dem 67. Lebensjahr

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Übersicht zusammengestellt: Inwiefern ist es möglich vor dem 67. Geburtstag in Rente zu gehen? Welche Voraussetzungen müssen erfült sein und mit welchen Abzügen sind zu rechnen:

  • Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.
  • Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent.
  • Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
  • Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versi-cherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
  • Ausnahmen gibt es auch für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die Anpassungsgeld oder die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten haben.

Quellen

Broschüren der deutschen Rentenversicherung
Die richtige Altersrente für Sie
Hinzuverdienst
Rente vor 67

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