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Rente im Ausland beziehen
Nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die Rente in vollem Umfang erhalten, soweit diese auf Beitragszeiten beruht, die in der Bundesrepublik Deutschland zurück gelegt wurden. Die Kosten für die Auslandsüberweisung sind vom Rentenversicherungsträger zu tragen. Von ausländischen Empfängerbanken gestellte Rechnungen muss im Einzelfall der Leistungsempfänger begleichen. Personen, die nicht Deutsche sind und aus der deutschen Rentenversicherung Rente im Ausland erhalten möchten, wird geraten sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, das Renten die Beitragszeiten nach dem Fremdengesetz enthalten. Bei Zahlungen ins Ausland gibt es Sonderregelungen, die sich auf das Alter, den Zeitpunkt der Wohnsitzannahme im Ausland oder das Datum des Rentenbeginns.
Diese Information und mehr Hilfeiches kannst Du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen. Zur Broschüre.
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