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Regierungsdialog Rente startet

Lebensleistung in der Rente gerecht belohnen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat in Gesprächen mit Rentenversicherung, Fachpolitikern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern den Regierungsdialog Rente gestartet. In diesem breit angelegten, offenen Diskussionsprozess sollen Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen daraufhin untersucht werden, ob und welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen. Arbeitsgruppen werden Vorschläge für mögliche Änderungen im Rentenrecht daraufhin prüfen, ob sie Lebensleistung gerecht belohnen und Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegenwirken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht offen in den Dialog. Die Ministerin bringt eigene konkrete Vorschläge ein und stellt sie zur Diskussion. Umgekehrt wird sie alternative Vorstellungen gründlich prüfen und bewerten. Bis Ende des Jahres soll es eine Entscheidung geben: Was wird jetzt Gesetz, was braucht länger? Anfang 2012 soll ein Gesetzgebungsverfahren starten. Geplant sind ein Abschluss vor der Sommerpause 2012 und das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2013.
Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für den Regierungsdialog Rente:

Das deutsche Rentensystem ruht auf festen Fundamenten. Aber gesellschaftliche Veränderungen und eine sich wandelnde Arbeitswelt machen Anpassungen erforderlich:


1. Die Zuschuss-Rente:

Ursula von der Leyen: "Es muss einen Unterschied machen, ob jemand etwas geleistet, Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Insbesondere Frauen, die lange Kinder erzogen haben und für andere Menschen da waren, müssen wir nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvoll geführten Leben besser absichern. Auch Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet haben, müssen eine Rente bekommen, die deutlich über der Grundsicherung liegt. Wir wollen die Leistung und den Einsatz dieser Menschen in der Rente gerechter als bislang belohnen. Zusätzliche Vorsorge ist heute unverzichtbar und für jeden möglich: Schon ab fünf Euro pro Monat kann man riestern. Die Zuschuss-Rente soll Lohn für Lebensleistung sein."

Grafik Zuschuss-Rente © Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Zuschuss-Rente stellt deshalb Menschen besser, die wenig verdient, aber lang gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben. Sie honoriert die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich. Sie motiviert zugleich zur ergänzenden Altersvorsorge. Denn sie gibt die Sicherheit, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Zuschuss-Rente ist ein garantiertes monatliches Alterseinkommen von 850 Euro.

Grafik Zuschuss-Rente © Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Zuschuss-Rente startet mit erleichterten Zugangsbedingungen, um möglichst vielen rentennahen Jahrgängen Zugang zur neuen Leistung zu ermöglichen. Erst im Jahr 2047 gelten die Zugangsvoraussetzungen in ihrer endgültigen Form.

In den ersten zehn Jahren ab 2013 reichen für den Zugang zur Zuschuss-Rente

  • 40 Versicherungsjahre, also alle rentenrechtlichen Zeiten: Beschäftigung, Schulbildung ab Alter 17, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft/Mutterschutz, Zeiten der Leistung freiwilliger Rentenbeiträge z.B. bei Selbständigkeit,

  • davon 30 Beitragsjahre (Pflichtbeitragszeiten): Beschäftigung (inklusive selbständiger Tätigkeit mit Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung), Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Damit werden die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bzw. die Pflege von Angehörigen substantiell aufgewertet und der Erwerbsarbeit gleichgestellt. Zu den Beitragsjahren aus Beschäftigung zählen auch Minijobs, wenn eigene Rentenversicherungsbeiträge („Aufstockungsbetrag“ von 19,60 Euro bei 400 Euro-Job) geleistet werden.

  • und zum Start (2013-2017) fünf Jahre zusätzlicher Vorsorge.


Nach zehn Jahren, also 2023, sind

  • 45 Jahre Versicherungszeiten und

  • 35 Jahre Beitragszeiten erforderlich.

  • Die Anforderungen an die zusätzliche Altersvorsorge werden schrittweise erhöht: Von 2018 an steigt die Mindestdauer jedes Jahr bis 2047 um jeweils ein Jahr von sechs auf dann 35 Jahre an. Das heißt, erst in der Endstufe 35 Jahre nach dem Start sind die vollen 35 Jahre Zusatzvorsorge als Voraussetzung für die Zuschuss-Rente erforderlich.

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