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Hinzuverdienst für Rentner
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, sollte auch wissen, wie viel er dazuverdienen darf, wenn sich diese Möglichkeit bietet. ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.
Hinzuverdienst bei Bezug von Altersrente
Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente dagegen können bei einer Vollrente nur bis 400 Euro rentenunschädlich hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Entscheidend sind hierbei das vor dem Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird. Sollte der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Höhe der auszuzahlenden Rente aus. Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdientes. Über eine Erhöhung der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, wird immer wieder diskutiert. Es ist angestrebt, dass diese zusätzlich so viel hinzuverdienen dürfen, dass sie mit der Rente maximal das letzte Bruttogehalt erreichen.Hinzuverdienst bei Bezug von Erwerbsminderungsrente
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können ebenfalls grundsätzlich 400 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.Informationsangebote nutzen
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote des Deutschen Rentenversicherungsbunds, die Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdienstes und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.Renten-ABC

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Renten-ABC
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es sollte mehr von der Altersarmut berichtet werden.