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Die drei Säulen der Altersvorsorge

Drei Sauelen, photos.com
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die Hauptsäule. Angelegt ist sie als Pflichtversicherung für abhängige Beschäftigte, aber auch für bestimmte Selbständigengruppen zu denen Lehrer und Erzieher zählen, sowie weitere Personengruppen wie Zivildienstleistende.
Die zweite Säule betrifft die zusätzliche Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen soll. Dazu gehört die betriebliche Altersvorsorge aber auch die private Vorsorge. Beide Varianten werden durch Zulagen und Steuervorteile oder Sozialversicherungsfreiheit der Aufwendungen staatlich gefördert.
Bei der dritten Säule handelt es sich um die private Rentenversicherung. Hier werden Kapitalanlage und Versicherung verbunden, in der Regel angelegt mit einer garantierten Mindestverzinsung von zurzeit 2,25 Prozent. Das Risiko der privaten Vorsorge ist eher gering einzustufen bei mittleren Ertragschancen. Beispiels hierfür sind: Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente und Lebensversicherung.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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