Mach mit bei Feierabend.de!
Finde neue Freunde für Leben, Liebe und Freizeit
Online Sofortkontakt zu 160.000 Gleichgesinnten
Triff nette Menschen „vor Ort“ in 120 Regionalgruppen
Jetzt kostenlos anmelden!
Service:
Freunde einladen! Sicherheitshinweis Zur Startseite machen Rundgang durch die Community Sofort-Nachrichten
R_regio
Freunde einladen! Sicherheitshinweis Zur Startseite machen Rundgang durch die Community Sofort-Nachrichten
Für Gestaltung und Inhalt dieser Regionalseiten sind ausschließlich die jeweiligen Regionalbotschafter verantwortlich.
Die von den Regionalbotschaftern eingegebenen und heraufgeladenen Inhalte unterliegen grundsätzlich weder einer Kontrolle
durch Feierabend, noch nimmt Feierabend hierauf Einfluss. Hiervon ausgenommen sind werbliche Einblendungen und Beiträge die
von Feierabend direkt eingestellt wurden und als solche gekennzeichnet sind.
Zwischen 1610 und 1630 ...
... wurden ungefähr 2 Prozent der Bevölkerung von Waldeck als Hexen oder Zauberer getötet.In Korbach verhandelte man gegen ca. 40 Personen, von denen dann 37 Menschen verurteilt wurden. Alle Beschuldigten wurden mehr oder minder schweren Folterungen untezogen, da ein sofortiges Geständnis nicht akzeptiert wurde.
Wilhelm Wolfgang Scribonius von Korbach </a>, Wissenschaftler und Doktor der Medizin, schrieb 1583 das Buch: „De Sagarum natura und potestate“ in welchem er die Methoden die verwendet wurden, um Geständnisse der beschuldigten Hexen und der Zauberer zu erhalten, unterstützte. Allerdings mit fadenscheinigen Begründungen und Mitteln pseudowissenschaftlicher Argumente. Professor Rudolf Gockel von Marburg wendete sich vehement dagegen, aber niemand wollte auf ihn hören.
Zu Scribonius und Gockel siehe auch http://corbach.repage5.de !
Das Gericht, das die Hexen anklagen mußte, wurde „Peinliches Gericht“ genannt, das als „schmerzliches Gericht“ übersetzt werden könnte. Die erste Prüfung mußte vom Beauftragten des Grafen von Waldeck, des Bürgermeisters von Korbach und einer anderen Person gebildet werden, die „Aktuarius“ genannt wurde. Wenn die Beschuldigten ihre Schuld verneinten, wurden sie gequält. Danach wurden die Beschuldigten in den „Hexenturm“ geworfen, der ein Teil der Stadtmauer von Korbach war. Andere wurden - oft über einen längeren Zeitraum hinweg - im Verliess des Tylenturmes gefangen gehalten. Das Verliess ist auch heute noch zugängig und wir konnten es auch betreten. Es ist schwer vorstellbar, wie Menschen in diesem Loch überleben konnten. Es gab kein Licht, kein Fenster oder eine Tür. Nur ein kaltes, feuchtes Rund mit ca. 2,50 mtr. Durchmesser und 2,50 mtr. Höhe. Die einstmals vorhandene Zwischendecke existiert nicht mehr, man kann aber noch die Löcher der Verankerung in der Turmwand sehen.
Wenn die Folterung nicht zu einem Geständnis das führte, wurde oftmals die Wasserprobe angewandt. Der Beschuldigte wurde gefesselt in einen speziellen Teich geworfen. Wenn er ertrank, war er nicht schuldig, wenn er überlebte, war er schuldig.
In 1641 ertranken zwei Frauen aus Korbach nicht, sondern schwammen auf dem Wasser. Sie wurden beide verbrannt, da es der damaligen Logik folgend Teufelswerk war, daß die Frauen so leicht waren, daß sie auf dem Wasser schwammmen. Dasselbe geschah mit 2 anderen Frauen 1642.
Es ist durchaus denkbar, daß einige Beschuldigte sogar um die Wasserprobe baten, um ihren Leiden ein Ende zu bereiten.
Die Folterung unterteilte sich in mindestens drei Stufen bzw. Teilen oder Graden. Im ersten Grad wurden dem Beschuldigten die Augen verbunden, seine Hände auf seinen Rücken und seine Daumen wurden mit Schrauben gequält. Kaum einer hielt dieQualen aus und gestand seine Schuld, daraufhin wurde er verurteilt und verbrannt. Die Schilderung der beiden weiteren Grade erspare ich uns.
Beschuldigte waren meistens Frauen, aber es gab auch eine Menge Männer in Korbach und manchmal Kinder.
In Korbach fanden diese Anklagen von 1514 bis 1678 statt.
1629 ist nachweisbar, dass die Frau von Berthold Fredewald als Hexe verbrannt wurde. Am 28. Juli 1631 wurde Elisabeth Gockeln, die in Berthold Fredewalds Haus lebte, auf dem Markt der alten Stadt von Korbach enthauptet.
Am 12. August 1631 wurde Hermann Nolden als Zauberer verbrannt.
1641 klagte man zwei Frauen an, da sie die Wasserprobe überlebten, wurden sie als Hexen verbrannt.
1641 klagte man Margarete Schwebeflug, Hans Emde und Adelheid Dicken an, die im Gefängnis von Korbach eingesperrt waren. Sie hatten sich dann selbst getötet, um ihren Tod durch Feuer zu vermeiden.
1642 wurden Margarete Neumann und ihre Tochter verbrannt.
Anna Kappels und Anna Scheuermann wurden als Hexen verbrannt.
Anna Platten, wurde der Hexerei beschuldigt.
Gertrud Plaggen wurde zuerst enthauptet und verbrannt.
10 Opfer wurden 1642 Opfer des Hexenwahn.
1656 wurde eine Frau während der Folterung getötet. Todesfälle während der Folterung sollten zwar verhindert werden, aber erst durch ein Bußgeld von 100 Talern, wurden die Korbacher Scharfrichter gezwungen, bei den Folterungen nicht ganz so brutal zu sein.
Ebenfalls in 1656 wurde eine Frau und ein kleiner Junge enthauptet.
1658 wurde Hermann Niggemann - ein Buchbinder - enthauptet.
Justus Stempel hatte aus Blödsinn in der Öffentlichkeit erzählt, er mache mit dem Teufel Geschäfte. Unter der Folter bekannte er dann, daß der Teufel ihm eine schwarze Wurzel und einen Ring gegeben hatte.
Er wurde verurteilt und später zum Tode durch das Schwert begnadigt.
Zu einem späteren Zeitpunkt und an anderer Stelle werde ich in der Korbacher Zeittafel weiter berichten. Für heute soll es genügen.
Euer Rebo Achim
Hexenwahn
Unter der fachkundigen Leitung von Britta Hein und Elke Grebe (die Kräuterhexe - vielen in Korbach auch als Schwester Elke bekannt) fand am 30.04.2007 eine interessante Führung zum Thema HEXENWAHN statt. Die Teilnehmergruppe bestand aus ca. 25 Personen, von denen 20% Mitglieder und Freunde der FA-Regionalgruppe Korbach waren.Start auf dem alten Marktplatz

am Pranger.
Zum Thema Hexenwahn










