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Software und Co.

Software Vollversion, Open Source, Freeware, Sharware und Co.

Software
Software ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit ausführbarer Datenverarbeitungsprogramme und die zugehörigen Daten. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeitsweise von softwargesteuerten Geräten (die einen Teil der Hardware bilden) zu beeinflussen.
In diesem Sinne wurde der Begriff erstmals 1958 von John W. Tukey benutzt.
Überblick
Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Literatur zu Softwaretechnik wird die Definition eingeschränkt auf Computerprogramme und die mit ihnen eng verbundenen Ressourcen, wie zum Beispiel Konfigurationsdaten neben Icons und Schriftarten, die zum Betrieb notwendig sind. Daten, die zur Verarbeitung bestimmt sind (zum Beispiel digitalisierte Musikstücke), werden hier meist nicht als Software verstanden. Diese Definition wird auch als Softwaresystem oder Softwareprodukt angesehen, das als Beiwerk zusätzliche Bestandteile wie zum Beispiel die Softwaredokumentation in der digitalen oder gedruckten Form eines Handbuchs enthalten kann.
Die allgemeine Definition beschreibt Software als Gegenstück zur Hardware, wobei Software hie jede Art von digitalen Daten umfasst, die auf einer Hardware gespeichert sein können, von der Firmware und (möglichem) BIOS, dem Betriebssystem, den I/0-Daten bis hin zu allen (möglichen) Dateien eines softwaregesteuerten Gerätes. Dieser Definition nach gehören zur Software auch zum Beispiel Musikdaten auf einer CD. Wobei die CD selbst als Datenträger (die Hardware) ist, auf dem die Software gespeichert wurde, die für ein softwaregesteuertes Gerät, den CD-Spieler, bestimmt ist.
Juristische Definition
In der Rechtsprechung wird zwischen Inbdividualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werkliefervertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachkauf.
Wesen und Eigenschaften von Software
Software als Gegenstück zur Hardware
Aus technischer Sicht bezeichnet Software nichtphysischer Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten Gerätes.
Physische Bestandteile umschließen alles, was sich anfassen lässt (die Geräte selbst zuzüglich Kabel, etc. - zusammen Hardware genannt). Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert: Sie stellt den physischen Träger, auf dem die Software existiert und die weitere physische Umgebung, allein mit Hilfe dessen eine Software ihre Funktion erfüllen kann.
Aus physischer Sicht könnte man sagen, das es so etwas wie Software nicht gibt, da sie keine eigene Substanz besitzt. Was es gibt, das ist der Datenträger, der eine bestimmte Beschaffenheit aufweist. Software ist ein (meist elektronisch veränderbarer) Teil dieser Beschaffenheit.
Zur Veranschaulichung der nichtphysischen Gestalt von Software und ihren Einfluss auf die Arbeitsweise solcher Geräte, lässt sich ein Computer vorstellen, auf dem ein alternatives Betriebssystem installiert wird. Dafür muss die Hardware nicht erweitert oder ausgetauscht werden, was bedeutet, dass das Gerät äußerlich unverändert wirkt. Dennoch arbeitet es dank der neuen Software anders als zuvor.
Software ist im Voraus geleistete Arbeit
Die Programmautoren erarbeiten zum Beispiel ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im Voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit „korrektes Trennen deutscher Wörter“ geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf „im Voraus“ von Dritten entwickelten Algorithmen zurückgreifen.
Weiter Eigenschaften von Software
Weitere Eigenschaften von Software sind:
Einmal erzeugte Software kann mit verhältnismäßig geringen Kosten vervielfältigt werden, die meist durch Datenträger, Werbung und dem Hersteller von Verpackung und zu Papier gebrachten Dokumentation anfallen.
Software verschleißt nicht durch Nutzung, unterliegt jedoch in der Zeit der Softwarealterung.
Software ist meist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Richtlinien eingehalten werden und der Quelltext verfügbar ist.
Mitunter kann Software vorkonfiguriert werden, um so eine Neuinstallation zu beschleunigen und um Fehler bei der Konfiguration zu minimieren.
Software tendiert dazu, umso mehr Fehler zu enthalten, je komplexer sie ist. Fehler werden in aktualisierten Softwareversionen oder mithilfe eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen, Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit theoretisch überhaupt möglich.

Vollversion
Unter eine Vollversion versteht man ein Computerprogramm, das in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten.
Im Gegensatz zur Vollversion steht eine eingeschränkte Version eines Programms. Dies kann eine Demo sein oder ein Shareware-Produkt, das üblicherweise erst nach Bezahlung eines Schlüssels zur Vollversion freigeschaltet werden kann. Ebenfalls abzugrenzen ist eine OEM-Version, bei der das Programm in Verbindung mit einer Hardware erworben wird. Sie kann einer Vollversion entsprechen oder aber mit einer Nutzungseinschränkung versehen sein. So kann beispielsweise ein Brennprogramm nur für den erworbenen Brennertyp angewendet werden.
Unter einer Vollversion versteht man ein Computerprogramm, dass einen bestimmten definierten Funktionsumfang zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung stellt. Eine Vollversion ist nicht von einem Kaufpreis abhängig. Auch Freeware kann eine Vollversion sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten. Dies hat er nur bei so genannter Public Domain Software. Verkaufsversionen (Kommerzsware) die im Handel oder Online verkauft werden, sind in der Regel Vollversionen, vereinzelt werden aber auch Demoversionen verkauft. Der Kaufpreis ist also kein Anhaltspunkt für eine Vollversion.

Original Equiment Manifacturer (OEM)
Unter einem Original Equipment Manufacturer (abgekürzt OEM, englisch für Originalausrüstungshersteller) versteht man dem Wortsinn nach einen Hersteller fertiger Komponenten oder Produkte, der diese in seinen eigenen Fabriken produziert, sie aber nicht selbst in den Handel bringt. In etlichen Branchen hat sich jedoch die gegenteilige Bedeutung des Begriffs OEM etabliert. So versteht man zum Beispiel in der Maschinenbau-. Automobil- oder Golfsportartikelindustrie unter einem OEM ein Unternehmen, das Produkte unter eigenem Namen in den Handel bringt. Von Komponentenlieferanten an diese Unternehmen werden Wiederverkaufsrabatte oft als OEM-Discount bezeichnet. In der Computerbranche findet der Begriff OEM in recht unterschiedlichen Zusammenhängen Anwendung. Auf diese wird weiter unter im Artikel näher eingegangen.
Seit Ende der 1990er Jahre gingen viele namhafte Computerhersteller aufgrund des enormen Kostendrucks dazu über, die Herstellung ihrer Produkte im niedrigeren Preisbereich an taiwanesische Auftragshersteller zu übertragen, wobei die eigentliche Fertigung zunehmend nicht mehr auf Taiwan, sondern in der Volksrepublik China stattfindet. Später kamen Produkte im mittleren und höheren Preissegment hinzu.
Insbesondere tragbare Rechner werden heutzutage fast nur noch von taiwanischen Auftragsherstellern gefertigt.
Da Computerhersteller mit eigener Entwicklungsabteilung darauf angewiesen sind, Neuheiten vor der Konkurrenz auf den Markt zu bringen, ist Diskretion ein zentraler Geschäftsgrundsatz dieser Branche. Dennoch gelangen immer wieder Informationen über unangekündigte Produkte an die Öffentlichkeit.
Opfer solcher Ausforschungen ist allen voran der amerikanische Computer-Hersteller Apple. Da Apple in der Vergangenheit regelmäßig bei neu vorgestellten Produkten die Nachfrage unterschätzt hatte, lässt Apple inzwischen bereits monatelang auf Halde produzieren, was dazu führte, das neue Produkte sich immer schwieriger verheimlichen ließen.
Unterscheidung
Ein Hersteller, der einen bekannten und positiv besetzten Markennamen hat, wird diesen in der Regel auch nutzen, um seine eigenen oder zugekaufte Waren abzusetzen. Dadurch ist der aber auch an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. So muss er beispielsweise die Ersatzteilbevorratung sicherstellen und ist hinsichtlich Produkthaftung und Gewährleistung verantwortlich. Des Weiteren entstehen Kosten für Werbung und Vertrieb.
Ein Hersteller, der nicht über Markennamen und entsprechende Vertriebskanäle verfügt, kann sich ganz auf die Forschung, Entwicklung und Produktion konzentrieren und seine Produkte gleichzeitig an mehrere Markenhersteller verkaufen.
Vor allem in der metallverarbeitenden Industrie spricht man hier gerne von der „verlängerten Werkbank“ der Markenanbieter.
Begriffsverwirrung
Eine Reihe von Markenherstellern liefern sowohl Produkte an den Handel als auch fertige Produkte an andere Hersteller. Diese sind in der Regel baugleich, können sich aber zum Beispiel in einer nicht durchgeführten Warenausgangskontrolle unterscheiden. In diesem Fall spricht man auch vom Badge-Engineering.
OEM-Produkte im Handel
Aus Überbeständen oder Konkursmasse landen dennoch OEM-Produkte im Handel. Dies ist legal, jedoch ist es nun der Händler, der die Ware in Verkehr bringt und für etwaige Mängel haftet.
Sonderfälle in der Computerbranche
OEM-Software
OEM-Software kann sich von der so genannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt, nicht jedoch in Deutschland. OEM-Versionen sind in der Regel upgrade- oder updatefähig.
Beispiel 1: Die Software Nero Burning ROM des Herstellers Nero zum Brennen von CDs und DVDs wird beispielsweise in drei unterschiedlichen OEM-Versionen sowie einer so genannten Vollversion und einem mit weiteren Funktionen ausgestatteten Power Pack ausgeliefert. Die OEM-Versionen werden CD- und DVD-Brennern diverser Hersteller beigelegt, jedoch teilweise auch auf dem freien Markt zu einem geringeren Preis angeboten. Wenn diese Versionen mit Brennern mitgeliefert wird, verwendet sie meistens einen CD-Key, der nur mit dem Brenner, mit dem Software mitgeliefert wurde, funktioniert.
Beispiel 2: Mircrosoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (zum Beispiel Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (englisch bundle) müsse. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweilige Endbenutzer-Lizenzvertrag (englisch abgekürzt EULA) nachgelesen werden. Hier kann zum Beispiel vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf mit der erworbenen Softwarelizenz keine älteren Vorgängerversionen des Programms installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).
Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er denselben PC und eine normale Verkaufsversion der gleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim selben Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Micrososoft nennt seine OEM-Versionen OSB, was für OEM für System Builder steht. Gelegentlich sind auch Begriffe wie SB(V) (System Builder (Version)) in den Händlerpreislisten zu sehen.
Recovery-CD: Von manchen OEM-Herstellern wie zum Beispiel Dell, Acer, HP, Telekom, Fujitsu Siemens werden die Windows-CDs mit dem Zusatz „Recovery“ beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine Windows-Original-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen eines Systems geeignet, sondern können zur kompletten Neuinstallation eine PCs genutzt werden. Oftmals werden Recovery-CDs auch als OEM-CDs verkauft, da sie die gleichen Eigenschaften wie OEM-SB-Versionen besitzen.
Allerdings gibt es bei Recovery-CDs häufig mehrere Einschränkungen. Einerseits verfügen die meisten CDs über einen Kopierschutz andererseits sind sie meist fest an das gelieferte PC-Set gekoppelt und führen vor der Installation in der Regel eine Hardwareprüfung durch Recovery-CDs lassen sich daher nicht auf Rechnern anderer Hersteller installieren, was den Wiederverkauf verhindern soll. PC-Hersteller genossen bei der Programmierung von Recovery-CDs viele Freiheiten und konnten sie mit den neuesten und geeignetsten Treibern versehen, was die Installation am Original-PC erheblich erleichterte. Microsoft fördert die Verbreitung von Recovery-CDs mit besonderen Rabatten, um die unbefugte Weitergabe der Software zu verhindern. Seit der Einführung der Microsoft-Produktaktivierung sind Recovery-CDs seltener geworden.
Laut Urteil des BGH vom 06.Juli ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System Builder Versionen muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Mircosoft-Vertragspartner aber nicht.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Umwandlung einer Recovery-CD in eine normale Windows-CD. Technisch gesehen ist das ohne Weiteres möglich, da die benötigen Dateien auf der Systempartition liegen. Das Vorgehen ist auch legal, sofern lediglich „der reibungslose Betrieb gewährleistet wird“. Die so gewonnene Windows-Version auf mehrere PCs oder Partitionen zu installieren ist allerdings illegal.

Open Source (Freie Software)
Open Source engl. Bzw. quelloffen ist eine Palette von Software, deren Quelltext öffentlich zugänglich ist und durch die Lizenz Weiterentwicklung fördert.
Open Source Software steht unter einer von der Open Source Initiative (OSI) anerkannten Lizenz. Diese Organisation stützt sich bei ihrer Bewertung auf Kriterien der Open Source Definition, die weit über die Verfügbarkeit des Quelltexts hinausgeht. Sie ist fast deckungsgleich mit der Definition Freier Software.
Geschichte
Beeinflusst durch das 1997 publizierte Essay Die Kathedrale und der Basar von Eric Steven Raymond, entschied Netscape im Jahre 1998 angesichts der wachsenden Dominanz von Microsoft am Browser-Markt den Quelltext des wirtschaftlich nicht mehr verwertbaren Netscape Navigators freizugeben (aus dieser Freigabe entstand später das Mozilla-Projekt).
Kurz darauf befand Raymond Bruce Perens ein Informatiker, und Tim o'Reilly, Gründer und Vorstand des O'Reilly Vertrags, das die Freie-Software-Gemeinde ein besseres Marketing benötige. Um die Freie Software als geschäftsfreundlich und weniger ideologisch belastet darstellen zu können, wurde dabei beschlossen, einen neuen Marketing-Begriff für Freie Software einzuführen – der Begriff „Open Source“ wurde von da an flächendeckend im Marketing genutzt und war auch Namensgeber für die von Raymond, Perens und Reilly gegründete Open Source Initiative (OSI). Es wurden für die Wirtschaft angepasste Open-Source-Lizenzen geschaffen, welche weiterhin den Bedürfnissen des Open-Source-Umfelds genügten, aber auch für die Wirtschaft interessant sein sollten. Eine der bekanntesten Lizenzen, die aus diesem Bestrebungen hervorging, ist die Mozilla Public License.
Definition der Open Source Initiative
Die Open Source Initiative wendet den Begriff Open Source auf all die Software an, deren Lizenzverträge den folgenden drei charakteristischen Merkmalen entsprechen.
Die Software (das heißt der Quelltext) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor: In der Regel handelt es sich bei dieser Form um die Quelltexte in einer höheren Programmiersprache. Vor dem eigentlichen Programm(ab)lauf ist es normalerweise notwendig, diesen Text durch einen so genannten Compiler in eine binäre Form zu bringen, damit das Computerprogramm vom Rechner ausgeführt werden kann. Binärprogramme sind für den Menschen im semantischen Sinne praktisch nicht lesbar.
Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden. Für Open-Source-Software gibt es keine Nutzungseinschränkungen. Weder bezüglich der Anzahl der Benutzer, noch bezüglich der Anzahl der Installationen. Mit der Vervielfältigung und Verbreitung von Open-Source-Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen Lizenzgeber verbunden.
Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden: Durch den offengelegten Quelltext ist Verändern ohne weiteren Aufwand für jeden möglich. Weitergabe der Software soll ohne Lizenzgebühren möglich sein. Open-Source-Software ist auf die aktive Beteiligung der Anwender an der Entwicklung geradezu angewiesen. So bieten sich Open-Source-Software zum Lernen, Mitmachen und Verbessern an.
Diese der Charakteristika werden detaillierter in der Open Source Definition (OSD) der Open Source Initiative festgelegt.
Begriffsproblem Freie Software
In der eigentlichen Bedeutung unterscheidet sich die Open-Source-Definition nicht von freier Software. Der Begriff Open-Source-Software scheint aber mit der Betonung der Überlegenheit des Entwicklungsprozesses (siehe the chathedral an the basar von Eric Steven Raymond) eher die Entwicklersicht wiederzugeben, während der Begriff Freie Software den Nutzen für den Anwender und die Gesellschaft heraushebt. Beide Begriffe können unterschiedliche Assoziationen auslösen, die ursprünglich nicht geplant waren.
Die Entscheidung, den Terminus Open Source zu etablieren, vorgeschlagen von Christine Peterson vom Foresight Institute, begründete sich zum Teil auf der möglichen Missinterpretation des Wortes „frei“. Die Free Software Foundation (FSF) verstand das Wort im Sinne von Freiheit („free speech, not free beer“ - „freie Meinungsäußerung, nicht Freibier“), jedoch wurde es oft fälschlicherweise mit kostenlos assoziiert, da der englische Begriff free beide Bedeutungen haben kann. Tatsächlich ist freie Software in den meisten Fällen wirklich aus kostenlos erhältlich. Man hoffte, dass die Verwendung der Bezeichnung Open Source diese Mehrdeutigkeit beseitigt und auch eine einfachere Vermarktung von Open Source vor Vertretern der Wirtschaft ermöglicht. Außerdem weckte der Begriff Open Source nicht zwangsläufig eine Assiziation mit der GNU-GPL, die aus wirtschaftlicher Sicht problematisch sein kann.
Seit der Einführung der neuen Bezeichnung wurde jedoch oft kritisiert, dass diese ebenfalls Verwirrung stiftet: Sie assoziiert die Verfügbarkeit des Quelltextes, sagt aber nichts über die Freiheit, ihn zu verwenden, zu verändern und weiterzugeben aus. Kritisiert wird daher von der FSF vor allem die Tatsache, dass der Begriff Open Source die Einsicht in den Quellcode einer Software hervorhebt, nicht aber die Freiheit, diesen Quellcode auch beliebig weiterzugeben oder zu verändern. So nennt die PGP Corporation die aktuelle Version ihres Kryptograhieprogramms PGP zum Beispiel Open Source, da der Quellcode betrachtet werden kann. Weitergabe und Veränderung dieses Quellcodes sind aber verboten, so dass das Programm nicht unter die Open-Source-Definition fällt. Aus diesem Grund ist die freie Implementierung GNU Privacy Guard entstanden, die mit der GPL den Open-Source-Anforderungen gerechte wird.
Die Free Software Foundation, insbesondere Richard Stallman, kritisiert an der Open Source Bewegung, dass sie sozialethische Aspekte außen vor lässt und sich lediglich auf technische und wirtschaftliche Fragestellungen konzentriert. So werden die Grundidee von Freier Software nach Stallmans Meinung vernachlässigt.
Der Begriff Freie Software ist allerdings ebenfalls problematisch, da er häufig ausschließlich in Verbindung mit den Lizenzen FSF (GNU-GPL, GNU LGPL und GNU FDL) gebracht wird. Diese Lizenzen sind zwar auch nach Auffassung der OSI frei, sie fordern allerdings, dass abgeleitete Werke die gleichen Freiheiten gewähren. Die GNU-Lizenz für Freie Dokumention ist hierbei besonders problematisch, unter anderem deswegen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Modifikation ganz bestimmter Abschnitte zu verbieten. Die GNU-FDL erfüllt somit eine grundlegende Anforderung der Open-Source-Definition und der Definition freier Software sowie der Debian Free Software Guidelines nicht.
Die Begriffe Freie Software und Open Source-Software werden zwar synonym verwendet, allerdings bestehen Unterschieden in der Interpretation. Die meisten Menschen und Organisationen, die von freier Software sprechen, sehen Lizenzen als unfrei an, wenn sie Einschränkungen enthalten wie eine Begrenzung des Verkaufspreises, die Pflicht zur Veröffentlichung eigener Modifikationen oder die Bestimmung, das jede Modifikation der Software an den ursprünglichen Autor gesandt werden muss. Die Open Source Initiative dagegen akzeptiert solche Lizenzen als Open Source. Dies ist unter anderem deshalb problematisch, weil Software unter diesen Lizenzen nicht oder nur unter starken Einschränkungen in andere freie Software-Projekte integriert werden kann, was dem Autor bei der Auswahl der Lizenz womöglich gar nicht bewusst war. Oft wird deshalb auch dazu geraten, keine eigene Lizenz zu verwenden, deren rechtliche und praktische Probleme man unter Umständen nicht überschaut, sondern auf eine erprobte und anerkannte freie Lizenz wie die GPL, die LGPL oder die BSD-Lizenz zurückzugreifen.
Um den Namenskonflikt zwischen Freie Software und Open-Source-Software zu umgeben, werden in jüngerer Zeit auch häufig die Begriffe FOOS und FLOSS (Free(/Libre) and Open Source Software) verwendet.
Andere Definition
Der Begriff Open Source beschränkt sich nicht ausschließlich auf Software, sondern wird auch auf Wissen und Information allgemein ausgedehnt. Beispiele dafür sind OpenCola und Wikipedia. In diesem Zusammenhang wird von Open Content oder freien Inhalten gesprochen.
Übertragen wurde die Idee des öffentlichen und freien Zugangs zu Informationen auch auf Entwicklungsprojekte. In diesem Zusammenhang wird oft von Open Hardware oder freier Hardware gesprochen, wobei es sich nicht um freien Zugang zur Hardware handelt, sondern um freien Zugang zu allen Informationen, eine entsprechende Hardware herzustellen.
Motivation
Die Entwicklung von Open Source Software wird sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen betrieben. Der Entwicklungsprozess kann dabei durchaus mit Kosten verbunden sein. Es bietet sich aber eine Reihe von Vorteilen:
An der Entwicklung eines Open-Source-Programms kann sich eine beinahe beliebig große Anzahl von Personen (und Firmen) beteiligen. Der Aufwand für die Entwicklung wird geteilt und jeder kann von der Arbeit der Anderen profitieren. Für eine Firma kann es sich finanziell lohnen, sich an einem Open Source Projekt zu beteiligen anstatt eine Eigenentwicklung zu starten oder fertige Software einzukaufen.
Der Nutzer einer Open Source Software ist niemals von einer bestimmten Herstellerfirma abhängig. Wünscht sich der Nutzer eine Erweiterung oder die Behebung eines Programmfehlers, so steht es ihm frei, diese Änderung vorzunehmen oder jemanden damit zu beauftragen. Bei proprietärer Software ist dies nicht möglich, und eine Änderung kann einzig beim Hersteller beantragt werden.
Die Nutzung von Open Source-Software ist an keine oder nur wenige Bedingungen geknüpft. Die Software darf von einer beliebigen Anzahl von Benutzern für einen beliebigen Zweck eingesetzt werden kann. Bei der Vervielfältigung fallen keine Lizenzkosten an.
Wirtschaftliche Bedeutung
Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission hat im Jahr 2006 die wirtschaftliche Bedeutung von Open Source für Europa untersucht. Demnach ist der Marktanteil in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Den Gesamtwert beziffert die Untersuchung auf rund zwölf Milliarden Euro. Die Wertschöpfung wird in den Wirtschaftsstatistiker der EU-Staaten allerdings nur unzureichend erfasst, das die Software-Entwicklung nicht proprietär ist. Auf Unternehmensseite sind Sun, IBM und RedHat die größten Programmlieferanten.
Für das Jahr 2010 prognostiziert die Studie bei den IT-Dienstleistungen einen Open Source Anteil von 32 Prozent und befürwortet eine stärkere Förderung von freier Software, damit Europa das wirtschaftliche Potential von Open Source besser nutzen kann. So findet das Thema zunehmend in der Wirtschaftsförderung Beachtung. Ein Beispiel ist die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die eine Initiative für einen Open Source-Cluster gestartet hat.
Seit einigen Jahren hat sich in den Wirtschaftswissenschaften eine lebhafte Debatte um Open-Source-Software entwickelt.
Probleme
Open Source Softwareprojekte werden in der Regel von einer zentralen Instanz verwaltet und koordiniert (meist durch den Projektgründer). Die Entwickler selbst können nur begrenzt mitbestimmen welche Ziele angestrebt werden sollen, welche Funktionen implementiert werden dürfen oder welche Philosophie verfolgt werden soll. Dies führt oft zu Abspaltungen von Grundprojekt und zu vielen zumeist recht ähnlichen Programmen, was die Auswahl für den Anwender schwer macht. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenen Linux-Distributionen. Andere sehen aber gerade darin die Vorteile von Open Source Software, da durch immer neue Abspaltungen einen regen Wettbewerb entsteht.
Eric Raymond Beschreibt in seinem Buch Die Kathedrale und der Basar eine Entwicklungsmethode (den Basar) durch die Open Source Projekte selbstständig von der Gemeinschaft verwaltet werden können. Ob diese Entwicklungsmethode tatsächlich Anwendung findet oder überhaupt praktisch umgesetzt werden kann ist aber umstritten.
Es werden vereinzelt Firmen kritisiert, die Weiterentwicklungen von bestehender Open Source Software so weit an eigene Systeme anpassen, dass sie praktisch nicht mehr anders verwendet werden können. Die Weiterentwicklung steht dann zwar immer noch unter einer Open Source Lizenz, kann von der Gemeinschaft aber nicht mehr genutzt werden.

Freeware
Freeware von engl. free „kostenlos“ und „ware“ „Ware“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freie Software (englisch „free software) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software gewährt.
Begriffsabgrenzung
Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, das heißt der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher auf kleinere Software-Produkte angewandt. Bei größeren kostenlosen Software-Produkten sind die Bedingungen dafür oft zu differenziert. Die Microsoft-Produkte Internet-Explorer und Microsoft Windows Media Player sind typische Beispiele dafür, weil die kostenlose Nutzung an den Besitz anderer Microsoft-Lizenzen und nur mit Zustimmung zur Rechteerweiterung der bestehenden Lizenzen für Microsoft gebunden ist.
Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzutreffen: Einmal bei den Computer-Zeitschriften, die Freeware gerne als vereinfachenden Oberbegriff verwenden und bei Hobbyprogrammierern, die ihre kleinen Software-Projekte auf ihrer Homepage zum kostenlosen Herunterladen anbieten und sich noch nicht mit den aktuellen Software-Lizenzrecht befasst haben. Mit zentralen Software-Shops wie dem IPhone App Store oder dem Market bei Mobiltelefonen mit dem Betriebssystem Android erlebt Freeware jedoch wieder eine Renaissance der dort erhältlichen Programme sind Freeware.
Cardware (auch Postcardware genannt) ist eine Form von Freeware, bei der der Autor um die Zusendung einer originellen Grußkarte bittet, soweit das Programm Gefallen gefunden hat. Ähnliche Konzepte gibt es für eine ganze Reihe von Sachspenden an den Autor.
Freeware-Szene
Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen, so genannte Codinggroupps, die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.

Shareware
Shareware ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann. Erfunden wurde der Begriff von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft.
Üblicherweise ist es bei Shareware erlaubt, die Software in unveränderter Form beliebig zu kopieren (daher die Bezeichnung) jedoch im Gegensatz zu Freeware mit einer Aufforderung,sich nach einem Testzeitraum (üblicherweise 30 Tage) beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen.
Verschiedene Arten von Shareware
Eine Art der Shareware-Bereitstellung besteht in der Freigabe einer kostenlosen Teilversion. Diese Teilversion verfügt über eine eingeschränkte Funktionalität (weswegen diese Form auch Crippleware genannt wird, zu deutsch etwas „verkrüppelte Software“), ist aber zeitlich uneingeschränkt nutzbar. Durch die Registrierung des Programms wird entweder der Download einer Vollversion möglich, oder die Teilversion wird durch Übertragung einer Seriennummer zu einer Vollversion.
Es gibt Shareware mit Nagscreen (dt. „Nörgelmeldung“), der den Benutzer zur noch fehlenden Registrierung drängt. Meist wird der Nörgelbildschirm unmittelbar nach dem Start des unregistrierten Programms angezeigt mit der Empfehlung, der Anwender möge das Programm nun doch registrieren.
Bei der dritten Art der Shareware, die von vielen als Shareware im eigentlichen Sinne angesehen wird, wird die Software ohne Einschränkungen und ohne technischen Maßnahmen zur zeitlichen Nutzungseinschränkung ausgeliefert. Der Autor vertraut darauf, dass der Anwender von sich aus nach der ihm eingeräumten Testzeit für die Software bezahlt. Diese Art der Shareware ist selten geworden, da die Anwender die geforderte Registrierung oftmals unterlassen und die Software trotzdem weiter benutzen.
Von der Shareware zu unterscheiden ist die reine Demoversion, die nach Ablauf einer zugestandenen Probezeit nicht mehr funktionsfähig ist. Der Ausdruck „Trialversion“ kann sowohl eine Demo- als auch eine zeitlich begrenzt nutzbare Sharewareversion bezeichnen.
Distributionen
Shareware wird von den Herstellern oft auf ihrer Homepage zum Download oder bei Zeitschriften als kostenlose CD-Beilage angeboten.
Im Handel, zum Beispiel in großen Warenhäusern, befinden sich CDs (bzw. DVDs) mit Shareware-Sammlungen. Man erwirbt beim Kauf dieser Datenträger in der Regel jedoch nicht das Recht, die darauf befindliche Software zeitlich unbeschränkt zu nutzen. Bezahlt wird lediglich für den Service dass die CD zusammengestellt und produziert wurde. Oft machen entsprechende Anbieter nicht im ausreichenden Maße auf diesen Umstand aufmerksam, so dass damit zu rechnen ist, dass nicht ausreichend informierte Verbraucher zu der Meinung gelangen, sie hätten mit dem Kaufpreis des Datenträgers auch die darauf befindliche Software erworben. Beispiele für bekannte Shareware-CDs sind Night Owl und Pegasus.
Ein weiterer wichtiger Vertriebsweg sind Shareware-Verzeichnisse oder Download-Portale im Internet. Auf diesen Internetseiten hat man eine große Auswahl an Shareware, Freeware und Demosoftware und kann diese in der Regel durch wenige Klicks zum Testen herunterladen.
Abgrenzung
Lizenzformen, die mehr Freiheiten bei der Benutzung oder Verbreitung zulassen:
Freeware ist Software, die vom Autor ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt.
Careware ist Software, deren Vertrieb einem guten Zweck dient.
Cardware ist Software, für die der Autor als Gegenleistung eine Postkarte erwartet.
Beerware ist Software, für die der Autor als Belohnung, oftmals nur scherzhaft, bei Gelegenheit ein spendiertes Bier verlangt – ansonsten ist die Software zumeist frei.
Mindware ist Shareware, für die der Benutzer einen selbst gewählten Betrag zahlen soll.
Freie Software erlaubt den Benutzer neben einer freien Weitergabe des Programms, seinen Quellcode einzusehen und zu verändern.
Copyleft schränkt die Rechte aus freier Software nur dadurch ein, dass abgeleitete Werke gleiche Freiheiten gewähren müssen.
Gemeinfreiheit (public domain) bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland).

Texte aus Wikipedia

Software und Co.

Software und Co.

Software Vollversion, Open Source, Freeware, Sharware und Co.

Software
Software ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit ausführbarer Datenverarbeitungsprogramme und die zugehörigen Daten. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeitsweise von softwargesteuerten Geräten (die einen Teil der Hardware bilden) zu beeinflussen.
In diesem Sinne wurde der Begriff erstmals 1958 von John W. Tukey benutzt.
Überblick
Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Literatur zu Softwaretechnik wird die Definition eingeschränkt auf Computerprogramme und die mit ihnen eng verbundenen Ressourcen, wie zum Beispiel Konfigurationsdaten neben Icons und Schriftarten, die zum Betrieb notwendig sind. Daten, die zur Verarbeitung bestimmt sind (zum Beispiel digitalisierte Musikstücke), werden hier meist nicht als Software verstanden. Diese Definition wird auch als Softwaresystem oder Softwareprodukt angesehen, das als Beiwerk zusätzliche Bestandteile wie zum Beispiel die Softwaredokumentation in der digitalen oder gedruckten Form eines Handbuchs enthalten kann.
Die allgemeine Definition beschreibt Software als Gegenstück zur Hardware, wobei Software hie jede Art von digitalen Daten umfasst, die auf einer Hardware gespeichert sein können, von der Firmware und (möglichem) BIOS, dem Betriebssystem, den I/0-Daten bis hin zu allen (möglichen) Dateien eines softwaregesteuerten Gerätes. Dieser Definition nach gehören zur Software auch zum Beispiel Musikdaten auf einer CD. Wobei die CD selbst als Datenträger (die Hardware) ist, auf dem die Software gespeichert wurde, die für ein softwaregesteuertes Gerät, den CD-Spieler, bestimmt ist.
Juristische Definition
In der Rechtsprechung wird zwischen Inbdividualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werkliefervertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachkauf.
Wesen und Eigenschaften von Software
Software als Gegenstück zur Hardware
Aus technischer Sicht bezeichnet Software nichtphysischer Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten Gerätes.
Physische Bestandteile umschließen alles, was sich anfassen lässt (die Geräte selbst zuzüglich Kabel, etc. - zusammen Hardware genannt). Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert: Sie stellt den physischen Träger, auf dem die Software existiert und die weitere physische Umgebung, allein mit Hilfe dessen eine Software ihre Funktion erfüllen kann.
Aus physischer Sicht könnte man sagen, das es so etwas wie Software nicht gibt, da sie keine eigene Substanz besitzt. Was es gibt, das ist der Datenträger, der eine bestimmte Beschaffenheit aufweist. Software ist ein (meist elektronisch veränderbarer) Teil dieser Beschaffenheit.
Zur Veranschaulichung der nichtphysischen Gestalt von Software und ihren Einfluss auf die Arbeitsweise solcher Geräte, lässt sich ein Computer vorstellen, auf dem ein alternatives Betriebssystem installiert wird. Dafür muss die Hardware nicht erweitert oder ausgetauscht werden, was bedeutet, dass das Gerät äußerlich unverändert wirkt. Dennoch arbeitet es dank der neuen Software anders als zuvor.
Software ist im Voraus geleistete Arbeit
Die Programmautoren erarbeiten zum Beispiel ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im Voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit „korrektes Trennen deutscher Wörter“ geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf „im Voraus“ von Dritten entwickelten Algorithmen zurückgreifen.
Weiter Eigenschaften von Software
Weitere Eigenschaften von Software sind:
Einmal erzeugte Software kann mit verhältnismäßig geringen Kosten vervielfältigt werden, die meist durch Datenträger, Werbung und dem Hersteller von Verpackung und zu Papier gebrachten Dokumentation anfallen.
Software verschleißt nicht durch Nutzung, unterliegt jedoch in der Zeit der Softwarealterung.
Software ist meist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Richtlinien eingehalten werden und der Quelltext verfügbar ist.
Mitunter kann Software vorkonfiguriert werden, um so eine Neuinstallation zu beschleunigen und um Fehler bei der Konfiguration zu minimieren.
Software tendiert dazu, umso mehr Fehler zu enthalten, je komplexer sie ist. Fehler werden in aktualisierten Softwareversionen oder mithilfe eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen, Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit theoretisch überhaupt möglich.

Vollversion
Unter eine Vollversion versteht man ein Computerprogramm, das in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten.
Im Gegensatz zur Vollversion steht eine eingeschränkte Version eines Programms. Dies kann eine Demo sein oder ein Shareware-Produkt, das üblicherweise erst nach Bezahlung eines Schlüssels zur Vollversion freigeschaltet werden kann. Ebenfalls abzugrenzen ist eine OEM-Version, bei der das Programm in Verbindung mit einer Hardware erworben wird. Sie kann einer Vollversion entsprechen oder aber mit einer Nutzungseinschränkung versehen sein. So kann beispielsweise ein Brennprogramm nur für den erworbenen Brennertyp angewendet werden.
Unter einer Vollversion versteht man ein Computerprogramm, dass einen bestimmten definierten Funktionsumfang zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung stellt. Eine Vollversion ist nicht von einem Kaufpreis abhängig. Auch Freeware kann eine Vollversion sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten. Dies hat er nur bei so genannter Public Domain Software. Verkaufsversionen (Kommerzsware) die im Handel oder Online verkauft werden, sind in der Regel Vollversionen, vereinzelt werden aber auch Demoversionen verkauft. Der Kaufpreis ist also kein Anhaltspunkt für eine Vollversion.

Original Equiment Manifacturer (OEM)
Unter einem Original Equipment Manufacturer (abgekürzt OEM, englisch für Originalausrüstungshersteller) versteht man dem Wortsinn nach einen Hersteller fertiger Komponenten oder Produkte, der diese in seinen eigenen Fabriken produziert, sie aber nicht selbst in den Handel bringt. In etlichen Branchen hat sich jedoch die gegenteilige Bedeutung des Begriffs OEM etabliert. So versteht man zum Beispiel in der Maschinenbau-. Automobil- oder Golfsportartikelindustrie unter einem OEM ein Unternehmen, das Produkte unter eigenem Namen in den Handel bringt. Von Komponentenlieferanten an diese Unternehmen werden Wiederverkaufsrabatte oft als OEM-Discount bezeichnet. In der Computerbranche findet der Begriff OEM in recht unterschiedlichen Zusammenhängen Anwendung. Auf diese wird weiter unter im Artikel näher eingegangen.
Seit Ende der 1990er Jahre gingen viele namhafte Computerhersteller aufgrund des enormen Kostendrucks dazu über, die Herstellung ihrer Produkte im niedrigeren Preisbereich an taiwanesische Auftragshersteller zu übertragen, wobei die eigentliche Fertigung zunehmend nicht mehr auf Taiwan, sondern in der Volksrepublik China stattfindet. Später kamen Produkte im mittleren und höheren Preissegment hinzu.
Insbesondere tragbare Rechner werden heutzutage fast nur noch von taiwanischen Auftragsherstellern gefertigt.
Da Computerhersteller mit eigener Entwicklungsabteilung darauf angewiesen sind, Neuheiten vor der Konkurrenz auf den Markt zu bringen, ist Diskretion ein zentraler Geschäftsgrundsatz dieser Branche. Dennoch gelangen immer wieder Informationen über unangekündigte Produkte an die Öffentlichkeit.
Opfer solcher Ausforschungen ist allen voran der amerikanische Computer-Hersteller Apple. Da Apple in der Vergangenheit regelmäßig bei neu vorgestellten Produkten die Nachfrage unterschätzt hatte, lässt Apple inzwischen bereits monatelang auf Halde produzieren, was dazu führte, das neue Produkte sich immer schwieriger verheimlichen ließen.
Unterscheidung
Ein Hersteller, der einen bekannten und positiv besetzten Markennamen hat, wird diesen in der Regel auch nutzen, um seine eigenen oder zugekaufte Waren abzusetzen. Dadurch ist der aber auch an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. So muss er beispielsweise die Ersatzteilbevorratung sicherstellen und ist hinsichtlich Produkthaftung und Gewährleistung verantwortlich. Des Weiteren entstehen Kosten für Werbung und Vertrieb.
Ein Hersteller, der nicht über Markennamen und entsprechende Vertriebskanäle verfügt, kann sich ganz auf die Forschung, Entwicklung und Produktion konzentrieren und seine Produkte gleichzeitig an mehrere Markenhersteller verkaufen.
Vor allem in der metallverarbeitenden Industrie spricht man hier gerne von der „verlängerten Werkbank“ der Markenanbieter.
Begriffsverwirrung
Eine Reihe von Markenherstellern liefern sowohl Produkte an den Handel als auch fertige Produkte an andere Hersteller. Diese sind in der Regel baugleich, können sich aber zum Beispiel in einer nicht durchgeführten Warenausgangskontrolle unterscheiden. In diesem Fall spricht man auch vom Badge-Engineering.
OEM-Produkte im Handel
Aus Überbeständen oder Konkursmasse landen dennoch OEM-Produkte im Handel. Dies ist legal, jedoch ist es nun der Händler, der die Ware in Verkehr bringt und für etwaige Mängel haftet.
Sonderfälle in der Computerbranche
OEM-Software
OEM-Software kann sich von der so genannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt, nicht jedoch in Deutschland. OEM-Versionen sind in der Regel upgrade- oder updatefähig.
Beispiel 1: Die Software Nero Burning ROM des Herstellers Nero zum Brennen von CDs und DVDs wird beispielsweise in drei unterschiedlichen OEM-Versionen sowie einer so genannten Vollversion und einem mit weiteren Funktionen ausgestatteten Power Pack ausgeliefert. Die OEM-Versionen werden CD- und DVD-Brennern diverser Hersteller beigelegt, jedoch teilweise auch auf dem freien Markt zu einem geringeren Preis angeboten. Wenn diese Versionen mit Brennern mitgeliefert wird, verwendet sie meistens einen CD-Key, der nur mit dem Brenner, mit dem Software mitgeliefert wurde, funktioniert.
Beispiel 2: Mircrosoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (zum Beispiel Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (englisch bundle) müsse. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweilige Endbenutzer-Lizenzvertrag (englisch abgekürzt EULA) nachgelesen werden. Hier kann zum Beispiel vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf mit der erworbenen Softwarelizenz keine älteren Vorgängerversionen des Programms installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).
Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er denselben PC und eine normale Verkaufsversion der gleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim selben Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Micrososoft nennt seine OEM-Versionen OSB, was für OEM für System Builder steht. Gelegentlich sind auch Begriffe wie SB(V) (System Builder (Version)) in den Händlerpreislisten zu sehen.
Recovery-CD: Von manchen OEM-Herstellern wie zum Beispiel Dell, Acer, HP, Telekom, Fujitsu Siemens werden die Windows-CDs mit dem Zusatz „Recovery“ beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine Windows-Original-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen eines Systems geeignet, sondern können zur kompletten Neuinstallation eine PCs genutzt werden. Oftmals werden Recovery-CDs auch als OEM-CDs verkauft, da sie die gleichen Eigenschaften wie OEM-SB-Versionen besitzen.
Allerdings gibt es bei Recovery-CDs häufig mehrere Einschränkungen. Einerseits verfügen die meisten CDs über einen Kopierschutz andererseits sind sie meist fest an das gelieferte PC-Set gekoppelt und führen vor der Installation in der Regel eine Hardwareprüfung durch Recovery-CDs lassen sich daher nicht auf Rechnern anderer Hersteller installieren, was den Wiederverkauf verhindern soll. PC-Hersteller genossen bei der Programmierung von Recovery-CDs viele Freiheiten und konnten sie mit den neuesten und geeignetsten Treibern versehen, was die Installation am Original-PC erheblich erleichterte. Microsoft fördert die Verbreitung von Recovery-CDs mit besonderen Rabatten, um die unbefugte Weitergabe der Software zu verhindern. Seit der Einführung der Microsoft-Produktaktivierung sind Recovery-CDs seltener geworden.
Laut Urteil des BGH vom 06.Juli ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System Builder Versionen muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Mircosoft-Vertragspartner aber nicht.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Umwandlung einer Recovery-CD in eine normale Windows-CD. Technisch gesehen ist das ohne Weiteres möglich, da die benötigen Dateien auf der Systempartition liegen. Das Vorgehen ist auch legal, sofern lediglich „der reibungslose Betrieb gewährleistet wird“. Die so gewonnene Windows-Version auf mehrere PCs oder Partitionen zu installieren ist allerdings illegal.

Open Source (Freie Software)
Open Source engl. Bzw. quelloffen ist eine Palette von Software, deren Quelltext öffentlich zugänglich ist und durch die Lizenz Weiterentwicklung fördert.
Open Source Software steht unter einer von der Open Source Initiative (OSI) anerkannten Lizenz. Diese Organisation stützt sich bei ihrer Bewertung auf Kriterien der Open Source Definition, die weit über die Verfügbarkeit des Quelltexts hinausgeht. Sie ist fast deckungsgleich mit der Definition Freier Software.
Geschichte
Beeinflusst durch das 1997 publizierte Essay Die Kathedrale und der Basar von Eric Steven Raymond, entschied Netscape im Jahre 1998 angesichts der wachsenden Dominanz von Microsoft am Browser-Markt den Quelltext des wirtschaftlich nicht mehr verwertbaren Netscape Navigators freizugeben (aus dieser Freigabe entstand später das Mozilla-Projekt).
Kurz darauf befand Raymond Bruce Perens ein Informatiker, und Tim o'Reilly, Gründer und Vorstand des O'Reilly Vertrags, das die Freie-Software-Gemeinde ein besseres Marketing benötige. Um die Freie Software als geschäftsfreundlich und weniger ideologisch belastet darstellen zu können, wurde dabei beschlossen, einen neuen Marketing-Begriff für Freie Software einzuführen – der Begriff „Open Source“ wurde von da an flächendeckend im Marketing genutzt und war auch Namensgeber für die von Raymond, Perens und Reilly gegründete Open Source Initiative (OSI). Es wurden für die Wirtschaft angepasste Open-Source-Lizenzen geschaffen, welche weiterhin den Bedürfnissen des Open-Source-Umfelds genügten, aber auch für die Wirtschaft interessant sein sollten. Eine der bekanntesten Lizenzen, die aus diesem Bestrebungen hervorging, ist die Mozilla Public License.
Definition der Open Source Initiative
Die Open Source Initiative wendet den Begriff Open Source auf all die Software an, deren Lizenzverträge den folgenden drei charakteristischen Merkmalen entsprechen.
Die Software (das heißt der Quelltext) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor: In der Regel handelt es sich bei dieser Form um die Quelltexte in einer höheren Programmiersprache. Vor dem eigentlichen Programm(ab)lauf ist es normalerweise notwendig, diesen Text durch einen so genannten Compiler in eine binäre Form zu bringen, damit das Computerprogramm vom Rechner ausgeführt werden kann. Binärprogramme sind für den Menschen im semantischen Sinne praktisch nicht lesbar.
Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden. Für Open-Source-Software gibt es keine Nutzungseinschränkungen. Weder bezüglich der Anzahl der Benutzer, noch bezüglich der Anzahl der Installationen. Mit der Vervielfältigung und Verbreitung von Open-Source-Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen Lizenzgeber verbunden.
Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden: Durch den offengelegten Quelltext ist Verändern ohne weiteren Aufwand für jeden möglich. Weitergabe der Software soll ohne Lizenzgebühren möglich sein. Open-Source-Software ist auf die aktive Beteiligung der Anwender an der Entwicklung geradezu angewiesen. So bieten sich Open-Source-Software zum Lernen, Mitmachen und Verbessern an.
Diese der Charakteristika werden detaillierter in der Open Source Definition (OSD) der Open Source Initiative festgelegt.
Begriffsproblem Freie Software
In der eigentlichen Bedeutung unterscheidet sich die Open-Source-Definition nicht von freier Software. Der Begriff Open-Source-Software scheint aber mit der Betonung der Überlegenheit des Entwicklungsprozesses (siehe the chathedral an the basar von Eric Steven Raymond) eher die Entwicklersicht wiederzugeben, während der Begriff Freie Software den Nutzen für den Anwender und die Gesellschaft heraushebt. Beide Begriffe können unterschiedliche Assoziationen auslösen, die ursprünglich nicht geplant waren.
Die Entscheidung, den Terminus Open Source zu etablieren, vorgeschlagen von Christine Peterson vom Foresight Institute, begründete sich zum Teil auf der möglichen Missinterpretation des Wortes „frei“. Die Free Software Foundation (FSF) verstand das Wort im Sinne von Freiheit („free speech, not free beer“ - „freie Meinungsäußerung, nicht Freibier“), jedoch wurde es oft fälschlicherweise mit kostenlos assoziiert, da der englische Begriff free beide Bedeutungen haben kann. Tatsächlich ist freie Software in den meisten Fällen wirklich aus kostenlos erhältlich. Man hoffte, dass die Verwendung der Bezeichnung Open Source diese Mehrdeutigkeit beseitigt und auch eine einfachere Vermarktung von Open Source vor Vertretern der Wirtschaft ermöglicht. Außerdem weckte der Begriff Open Source nicht zwangsläufig eine Assiziation mit der GNU-GPL, die aus wirtschaftlicher Sicht problematisch sein kann.
Seit der Einführung der neuen Bezeichnung wurde jedoch oft kritisiert, dass diese ebenfalls Verwirrung stiftet: Sie assoziiert die Verfügbarkeit des Quelltextes, sagt aber nichts über die Freiheit, ihn zu verwenden, zu verändern und weiterzugeben aus. Kritisiert wird daher von der FSF vor allem die Tatsache, dass der Begriff Open Source die Einsicht in den Quellcode einer Software hervorhebt, nicht aber die Freiheit, diesen Quellcode auch beliebig weiterzugeben oder zu verändern. So nennt die PGP Corporation die aktuelle Version ihres Kryptograhieprogramms PGP zum Beispiel Open Source, da der Quellcode betrachtet werden kann. Weitergabe und Veränderung dieses Quellcodes sind aber verboten, so dass das Programm nicht unter die Open-Source-Definition fällt. Aus diesem Grund ist die freie Implementierung GNU Privacy Guard entstanden, die mit der GPL den Open-Source-Anforderungen gerechte wird.
Die Free Software Foundation, insbesondere Richard Stallman, kritisiert an der Open Source Bewegung, dass sie sozialethische Aspekte außen vor lässt und sich lediglich auf technische und wirtschaftliche Fragestellungen konzentriert. So werden die Grundidee von Freier Software nach Stallmans Meinung vernachlässigt.
Der Begriff Freie Software ist allerdings ebenfalls problematisch, da er häufig ausschließlich in Verbindung mit den Lizenzen FSF (GNU-GPL, GNU LGPL und GNU FDL) gebracht wird. Diese Lizenzen sind zwar auch nach Auffassung der OSI frei, sie fordern allerdings, dass abgeleitete Werke die gleichen Freiheiten gewähren. Die GNU-Lizenz für Freie Dokumention ist hierbei besonders problematisch, unter anderem deswegen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Modifikation ganz bestimmter Abschnitte zu verbieten. Die GNU-FDL erfüllt somit eine grundlegende Anforderung der Open-Source-Definition und der Definition freier Software sowie der Debian Free Software Guidelines nicht.
Die Begriffe Freie Software und Open Source-Software werden zwar synonym verwendet, allerdings bestehen Unterschieden in der Interpretation. Die meisten Menschen und Organisationen, die von freier Software sprechen, sehen Lizenzen als unfrei an, wenn sie Einschränkungen enthalten wie eine Begrenzung des Verkaufspreises, die Pflicht zur Veröffentlichung eigener Modifikationen oder die Bestimmung, das jede Modifikation der Software an den ursprünglichen Autor gesandt werden muss. Die Open Source Initiative dagegen akzeptiert solche Lizenzen als Open Source. Dies ist unter anderem deshalb problematisch, weil Software unter diesen Lizenzen nicht oder nur unter starken Einschränkungen in andere freie Software-Projekte integriert werden kann, was dem Autor bei der Auswahl der Lizenz womöglich gar nicht bewusst war. Oft wird deshalb auch dazu geraten, keine eigene Lizenz zu verwenden, deren rechtliche und praktische Probleme man unter Umständen nicht überschaut, sondern auf eine erprobte und anerkannte freie Lizenz wie die GPL, die LGPL oder die BSD-Lizenz zurückzugreifen.
Um den Namenskonflikt zwischen Freie Software und Open-Source-Software zu umgeben, werden in jüngerer Zeit auch häufig die Begriffe FOOS und FLOSS (Free(/Libre) and Open Source Software) verwendet.
Andere Definition
Der Begriff Open Source beschränkt sich nicht ausschließlich auf Software, sondern wird auch auf Wissen und Information allgemein ausgedehnt. Beispiele dafür sind OpenCola und Wikipedia. In diesem Zusammenhang wird von Open Content oder freien Inhalten gesprochen.
Übertragen wurde die Idee des öffentlichen und freien Zugangs zu Informationen auch auf Entwicklungsprojekte. In diesem Zusammenhang wird oft von Open Hardware oder freier Hardware gesprochen, wobei es sich nicht um freien Zugang zur Hardware handelt, sondern um freien Zugang zu allen Informationen, eine entsprechende Hardware herzustellen.
Motivation
Die Entwicklung von Open Source Software wird sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen betrieben. Der Entwicklungsprozess kann dabei durchaus mit Kosten verbunden sein. Es bietet sich aber eine Reihe von Vorteilen:
An der Entwicklung eines Open-Source-Programms kann sich eine beinahe beliebig große Anzahl von Personen (und Firmen) beteiligen. Der Aufwand für die Entwicklung wird geteilt und jeder kann von der Arbeit der Anderen profitieren. Für eine Firma kann es sich finanziell lohnen, sich an einem Open Source Projekt zu beteiligen anstatt eine Eigenentwicklung zu starten oder fertige Software einzukaufen.
Der Nutzer einer Open Source Software ist niemals von einer bestimmten Herstellerfirma abhängig. Wünscht sich der Nutzer eine Erweiterung oder die Behebung eines Programmfehlers, so steht es ihm frei, diese Änderung vorzunehmen oder jemanden damit zu beauftragen. Bei proprietärer Software ist dies nicht möglich, und eine Änderung kann einzig beim Hersteller beantragt werden.
Die Nutzung von Open Source-Software ist an keine oder nur wenige Bedingungen geknüpft. Die Software darf von einer beliebigen Anzahl von Benutzern für einen beliebigen Zweck eingesetzt werden kann. Bei der Vervielfältigung fallen keine Lizenzkosten an.
Wirtschaftliche Bedeutung
Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission hat im Jahr 2006 die wirtschaftliche Bedeutung von Open Source für Europa untersucht. Demnach ist der Marktanteil in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Den Gesamtwert beziffert die Untersuchung auf rund zwölf Milliarden Euro. Die Wertschöpfung wird in den Wirtschaftsstatistiker der EU-Staaten allerdings nur unzureichend erfasst, das die Software-Entwicklung nicht proprietär ist. Auf Unternehmensseite sind Sun, IBM und RedHat die größten Programmlieferanten.
Für das Jahr 2010 prognostiziert die Studie bei den IT-Dienstleistungen einen Open Source Anteil von 32 Prozent und befürwortet eine stärkere Förderung von freier Software, damit Europa das wirtschaftliche Potential von Open Source besser nutzen kann. So findet das Thema zunehmend in der Wirtschaftsförderung Beachtung. Ein Beispiel ist die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die eine Initiative für einen Open Source-Cluster gestartet hat.
Seit einigen Jahren hat sich in den Wirtschaftswissenschaften eine lebhafte Debatte um Open-Source-Software entwickelt.
Probleme
Open Source Softwareprojekte werden in der Regel von einer zentralen Instanz verwaltet und koordiniert (meist durch den Projektgründer). Die Entwickler selbst können nur begrenzt mitbestimmen welche Ziele angestrebt werden sollen, welche Funktionen implementiert werden dürfen oder welche Philosophie verfolgt werden soll. Dies führt oft zu Abspaltungen von Grundprojekt und zu vielen zumeist recht ähnlichen Programmen, was die Auswahl für den Anwender schwer macht. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenen Linux-Distributionen. Andere sehen aber gerade darin die Vorteile von Open Source Software, da durch immer neue Abspaltungen einen regen Wettbewerb entsteht.
Eric Raymond Beschreibt in seinem Buch Die Kathedrale und der Basar eine Entwicklungsmethode (den Basar) durch die Open Source Projekte selbstständig von der Gemeinschaft verwaltet werden können. Ob diese Entwicklungsmethode tatsächlich Anwendung findet oder überhaupt praktisch umgesetzt werden kann ist aber umstritten.
Es werden vereinzelt Firmen kritisiert, die Weiterentwicklungen von bestehender Open Source Software so weit an eigene Systeme anpassen, dass sie praktisch nicht mehr anders verwendet werden können. Die Weiterentwicklung steht dann zwar immer noch unter einer Open Source Lizenz, kann von der Gemeinschaft aber nicht mehr genutzt werden.

Freeware
Freeware von engl. free „kostenlos“ und „ware“ „Ware“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freie Software (englisch „free software) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software gewährt.
Begriffsabgrenzung
Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, das heißt der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher auf kleinere Software-Produkte angewandt. Bei größeren kostenlosen Software-Produkten sind die Bedingungen dafür oft zu differenziert. Die Microsoft-Produkte Internet-Explorer und Microsoft Windows Media Player sind typische Beispiele dafür, weil die kostenlose Nutzung an den Besitz anderer Microsoft-Lizenzen und nur mit Zustimmung zur Rechteerweiterung der bestehenden Lizenzen für Microsoft gebunden ist.
Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzutreffen: Einmal bei den Computer-Zeitschriften, die Freeware gerne als vereinfachenden Oberbegriff verwenden und bei Hobbyprogrammierern, die ihre kleinen Software-Projekte auf ihrer Homepage zum kostenlosen Herunterladen anbieten und sich noch nicht mit den aktuellen Software-Lizenzrecht befasst haben. Mit zentralen Software-Shops wie dem IPhone App Store oder dem Market bei Mobiltelefonen mit dem Betriebssystem Android erlebt Freeware jedoch wieder eine Renaissance der dort erhältlichen Programme sind Freeware.
Cardware (auch Postcardware genannt) ist eine Form von Freeware, bei der der Autor um die Zusendung einer originellen Grußkarte bittet, soweit das Programm Gefallen gefunden hat. Ähnliche Konzepte gibt es für eine ganze Reihe von Sachspenden an den Autor.
Freeware-Szene
Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen, so genannte Codinggroupps, die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.

Shareware
Shareware ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann. Erfunden wurde der Begriff von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft.
Üblicherweise ist es bei Shareware erlaubt, die Software in unveränderter Form beliebig zu kopieren (daher die Bezeichnung) jedoch im Gegensatz zu Freeware mit einer Aufforderung,sich nach einem Testzeitraum (üblicherweise 30 Tage) beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen.
Verschiedene Arten von Shareware
Eine Art der Shareware-Bereitstellung besteht in der Freigabe einer kostenlosen Teilversion. Diese Teilversion verfügt über eine eingeschränkte Funktionalität (weswegen diese Form auch Crippleware genannt wird, zu deutsch etwas „verkrüppelte Software“), ist aber zeitlich uneingeschränkt nutzbar. Durch die Registrierung des Programms wird entweder der Download einer Vollversion möglich, oder die Teilversion wird durch Übertragung einer Seriennummer zu einer Vollversion.
Es gibt Shareware mit Nagscreen (dt. „Nörgelmeldung“), der den Benutzer zur noch fehlenden Registrierung drängt. Meist wird der Nörgelbildschirm unmittelbar nach dem Start des unregistrierten Programms angezeigt mit der Empfehlung, der Anwender möge das Programm nun doch registrieren.
Bei der dritten Art der Shareware, die von vielen als Shareware im eigentlichen Sinne angesehen wird, wird die Software ohne Einschränkungen und ohne technischen Maßnahmen zur zeitlichen Nutzungseinschränkung ausgeliefert. Der Autor vertraut darauf, dass der Anwender von sich aus nach der ihm eingeräumten Testzeit für die Software bezahlt. Diese Art der Shareware ist selten geworden, da die Anwender die geforderte Registrierung oftmals unterlassen und die Software trotzdem weiter benutzen.
Von der Shareware zu unterscheiden ist die reine Demoversion, die nach Ablauf einer zugestandenen Probezeit nicht mehr funktionsfähig ist. Der Ausdruck „Trialversion“ kann sowohl eine Demo- als auch eine zeitlich begrenzt nutzbare Sharewareversion bezeichnen.
Distributionen
Shareware wird von den Herstellern oft auf ihrer Homepage zum Download oder bei Zeitschriften als kostenlose CD-Beilage angeboten.
Im Handel, zum Beispiel in großen Warenhäusern, befinden sich CDs (bzw. DVDs) mit Shareware-Sammlungen. Man erwirbt beim Kauf dieser Datenträger in der Regel jedoch nicht das Recht, die darauf befindliche Software zeitlich unbeschränkt zu nutzen. Bezahlt wird lediglich für den Service dass die CD zusammengestellt und produziert wurde. Oft machen entsprechende Anbieter nicht im ausreichenden Maße auf diesen Umstand aufmerksam, so dass damit zu rechnen ist, dass nicht ausreichend informierte Verbraucher zu der Meinung gelangen, sie hätten mit dem Kaufpreis des Datenträgers auch die darauf befindliche Software erworben. Beispiele für bekannte Shareware-CDs sind Night Owl und Pegasus.
Ein weiterer wichtiger Vertriebsweg sind Shareware-Verzeichnisse oder Download-Portale im Internet. Auf diesen Internetseiten hat man eine große Auswahl an Shareware, Freeware und Demosoftware und kann diese in der Regel durch wenige Klicks zum Testen herunterladen.
Abgrenzung
Lizenzformen, die mehr Freiheiten bei der Benutzung oder Verbreitung zulassen:
Freeware ist Software, die vom Autor ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt.
Careware ist Software, deren Vertrieb einem guten Zweck dient.
Cardware ist Software, für die der Autor als Gegenleistung eine Postkarte erwartet.
Beerware ist Software, für die der Autor als Belohnung, oftmals nur scherzhaft, bei Gelegenheit ein spendiertes Bier verlangt – ansonsten ist die Software zumeist frei.
Mindware ist Shareware, für die der Benutzer einen selbst gewählten Betrag zahlen soll.
Freie Software erlaubt den Benutzer neben einer freien Weitergabe des Programms, seinen Quellcode einzusehen und zu verändern.
Copyleft schränkt die Rechte aus freier Software nur dadurch ein, dass abgeleitete Werke gleiche Freiheiten gewähren müssen.
Gemeinfreiheit (public domain) bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland).

Texte aus Wikipedia

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