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Internet- Abzocker mit neuen Drohungen

Die Internetseiten heißen "Berufe-testen" oder "Ihre-Rezepte.de" oder...
Mit verschiedenen Methoden versuchen die Abzocker die Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.
Ein ausführlicher Artikel hierzu in der "Computer-Bild Nr. 21/2008"!

Außerdem findet Ihr unter dem Link:
www.vz-nrw.de/onlineabzocke
nachstehend kopierten Musterbrief der Verbraucherzentrale von NRW:
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung

Gegenüber einer volljährigen Person

Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt


Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:


Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)


"Lass Dich also von Drohungen nicht einschüchtern".

Wirth

Tipps für Opfer von Abofallen

Wenn Du in die Abofalle getappt bist....
gilt eins: Ruhe bewahren und nachstehende Tipps befolgen:

a) Beweissicherung:
rufe die Abzockseite nochmals auf, so- wie Du sie vorher auch geöffnet hast. (solltest Du dieselbe per Suchmaschine geöffnet haben, versuche auch hier den gleichen Weg!)
Oft wird dann - wie vorher auch - kein gültiger Kostenhinweis angezeigt!
Mache dann von dieser Seite ein "Bildschirmfoto" und einen Ausdruck.

b) Lege WIDERSPRUCHgegen den Vertrag sicherheitshalber ein. (Musterbriefe hierzu findest Du weiter unten.)c) Zahlungsverweigerung: bezahl keinesfalls die Rechnung, auch nicht, wenn ein Inkasso-Anwalt Druck macht.

Aktuelle Warnung -

Abofalle01
Antiviren-Portal als Abofalle
"Fake-Portal": Die Abofalle tarnt sich mit Herstellern wie Gdata!
gelesen in der Ausgabe 5/2009 des Computer-Magazin´s COM!

Abofalle

OpenOffice_Nepp
Auszug aus COM! 7/2009 vom 04.04.09

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker

Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

* Kostenhinweis ungenügend: Viele dieser angebotenen Dienstleistungen gibt es im Internet kostenlos. Die unseriösen Anbieter verlangen jedoch teilweise horrende Beträge. Sie setzen dabei u.a. auf die Unachtsamkeit des Nutzers, der Internetseiten eher flüchtig liest. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button "Allgemeine Geschäftsbedingungen" anklickt und das Kleingedruckte liest.
* Abzocke lauert im Kleingedruckten: In manchen Fällen findet sich der Kostenhinweis nur in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen um dann, versteckt in zahlreichen anderen Informationen, im Fließtext den Preishinweis zu finden. Die Gestaltung dient ebenfalls dazu, den Preis zu verschleiern. Mangelnder Kontrast, hellblaue oder hellgraue Farbe der Schrift sind sehr beliebt. Natürlich ist der Preishinweis nicht fettgedruckt, oder anderweitig drucktechnisch hervorgehoben. Auch das Euro-Zeichen ("€") wird ungern verwendet, "Euro" ausgeschrieben verschwindet deutlich besser im Fließtext. Oft wird auch der Betrag nicht in Ziffern geschrieben, sondern ebenfalls ausgeschrieben (z. B. neun Euro pro Monat statt 9,- €/Monat).
* Das Häkchen beim Widerruf: Mit einer besonders perfiden Masche ist die Internetseite opendownload.de aufgefallen. Wer sich dort anmeldet, der soll durch schlichtes Setzen eines kleinen Häkchens auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht dieses Häkchen aber nicht aus, um wirksam das Widerrufsrecht preiszugeben. Deshalb wurde der Anbieter der Internetseite auch bereits abgemahnt.
* Erschlichene Daten: Ein weiterer Köder sind Sach- und Geldgewinne. Da werden Handys, Spielekonsolen, Digitalkameras und vieles mehr ausgelobt. Die versprochenen Gewinne sollen zum einen von den Kosten ablenken und zum anderen kommen die Betreiber so an ihre persönlichen Daten. Damit man den Gewinn auch erhält, gibt man natürlich seine persönlichen Daten, wie z. B. Name, Anschrift und E-Mail, aber auch Alter und Geschlecht in das dafür vorgesehene Feld ein.
* Versteckte Anbieter: Die Anbieter verstecken sich in aller Regel. Im Impressum, das zur Informations- und der Anbieterkennzeichnung dient, müssen der Name und die Anschrift des Dienstanbieters stehen, aber auch Daten zur Kontaktaufnahme, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Bei unseriösen Anbietern der jeweiligen Seiten ist meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Außerdem schließen diese Seiten oft nach kurzer Zeit und werden unter leicht geänderten Namen und mit einem neuen Impressum mit der gleichen Masche fortgesetzt. Beliebte Standorte der Betreiber sind Großbritannien, samt (ehemaligen) Kolonien, wie z.B. die British Virgin Islands, aber auch die Arabischen Emirate oder die Schweiz.
* Irreführende Internetadresse: Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die weitgehend identisch sind mit denen seriöser Institutionen. Beispiel: "www.berufs-wahl.de" unterscheidet sich allein durch den Bindestrich von "www.berufswahl.de", der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.

Weiter: (Infos unter folgendem Link:)
www.vz-bw.de
* Können Verträge widerrufen werden?
* Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros
* Rechtsverfahren gegen Kostenfallen-Firmen (pdf zum Download)
* Tipps für den Umgang mit Internetabzockern
* Und wenn Sie reingefallen sind...
* Verträge mit Minderjährigen
* Wie kommt ein Vertrag zustande?



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