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Tiere retten

ARAG Rechtsinformation
Scheint draußen die Sonne, erhitzt sich das Innere eines in der Sonne abgestellten Fahrzeuges schnell auf Temperaturen von bis zu 70 Grad. Eine tödliche Hitzefalle für Tiere, die im Auto zurückgelassen werden, weil ihr Besitzer mal eben einen Kaffee trinken oder zum Shoppen geht.

Passanten, die einen solchen Notfall miterleben, würden – wenn es sich um einen Säugling handelt – keine Minute zögern, die Scheibe des Fahrzeugs einzuschlagen. Doch darf man ein Auto beschädigen, wenn ein Tier in Gefahr ist?

Trauriger Hund eingesperrt im Auto

Auch wenn sich die Frage aus moralischen Gründen gar nicht stellen sollte: Jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB, § 34) rechtfertigt, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fallen auch Tiere.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (§ 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“

So gehen Sie vor

  • Versuchen Sie den Tierhalter ausfindig zu machen, indem Sie in umliegenden Geschäften nachfragen.

  • Halten Sie Ihr Handeln in Bildern fest oder suchen sich vor dem Einschlagen der Scheibe Zeugen.

  • Bieten Sie dem überhitzten Tier nach der Befreiung Wasser an. Ist es gar bewusstlos, benachrichtigen Sie die Tierrettung.

  • Halten Sie bis zu deren Eintreffen das Tier in Seitenlage und kühlen, wenn möglich, den Körper, angefangen bei den Beinen.

Quelle: ARAG. Tiere retten: Darf man bei Hitze eine Autoscheibe einschlagen?

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Themen > Leben > Haustiere > Tiere retten